Sitzung des Kulturausschusses
Tagesordnung
- 1Beschlussvorlage BOB/013/24-29 (Kulturetat 2026)Zur Vorlage · BOB/013/24-29 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Kulturausschusses am 23. September 2025 wird über den Kulturetat für das Jahr 2026 beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer BOB/013/24-29 dient als Grundlage für die parlamentarische Beratung im Ausschuss. Der Antrag sieht vor, dass sich der Kulturausschuss nach der Prüfung des Haushaltsplans dazu ausspricht und dem Stadtrat eine Empfehlung zur Zustimmung des Kulturetats für das Jahr 2026 unterbreitet.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Vorlage keine Auswirkungen auf die demografische Entwicklung vorsieht. Auch im Bereich des Klimaschutzes, der Anpassung an den Klimawandel sowie der Luftqualität und des Stadtklimas werden keine positiven oder negativen Effekte durch die Maßnahmen ausgewiesen. Die Beratung im Ausschuss dient somit der Vorbereitung der Entscheidung im Stadtrat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.09.2025 · Sitzung des Kulturausschusses
- 2Mitteilungsvorlage 9.2/003/24-29 (kurzfristige Lösung Nibelungen im Museum der Stadt Worms im Andreasstift)Zur Vorlage · 9.2/003/24-29 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss der Stadt Worms setzt sich mit dem aktuellen Sachstand zur kurzfristigen Präsentation des Themas „Nibelungen“ im Museum Andreasstift auseinander. Hintergrund ist die Schließung des Nibelungenmuseums. Basierend auf einem Beschluss des Stadtrates vom 20. November 2024 wurde ein Konzept zur Weiterführung der Präsentation und Vermittlung erarbeitet.
Die vorliegende Mitteilungsvorlage (9.2/003/24-29) beschreibt inhaltliche und gestalterische Anpassungen, die unter Einbeziehung der Nibelungenliedgesellschaft sowie des Altertumsvereins vorgenommen wurden. Diese Änderungen umfassen eine neue Art der Vermittlung und eine erweiterte Nutzung des Altertumsvereinszimmers. Die entwickelten Gestaltungselemente sollen bei einem etwaigen späteren Standortwechsel größtenteils übernommen werden können.
Der zeitliche Plan sieht vor, dass das Altertumsvereinszimmer nach dem Ende der Bauernkriegsausstellung im Dezember 2025 für die Nibelungen-Thematik genutzt wird. Für das Turmzimmer ist eine Nutzung ab Sommer 2026 vorgesehen. Finanziell entstehen durch diese Anpassungen keine Mehrkosten, da die Maßnahmen innerhalb des bereits veranschlagten Kostenrahmens bleiben und Mittel in Höhe von 180.000 Euro zur Verfügung stehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.09.2025 · Sitzung des Kulturausschusses
- 3Mitteilungsvorlage 9.2/004/24-29 (Sonderausstellung "Tyndale/Schöffer - New Testament" (Arbeitstitel))Zur Vorlage · 9.2/004/24-29 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Kulturausschuss wird über die Planungen für eine Sonderausstellung mit dem Arbeitstitel „Tyndale/Schöffer - New Testament“ informiert. Die geplante Schau soll vom 26. September 2026 bis zum 10. Januar 2027 im Museum der Stadt Worms im Andreasstift stattfinden. Gegenstand der Ausstellung ist die historische Bedeutung von Peter Schöffer dem Jüngeren, der im Jahr 1526 in Worms die erste vollständige englischsprachige Übersetzung des Neuen Testaments von William Tyndale druckte. Ein zentrales Ziel der Veranstaltung ist es, das einzige existierende vollständige Exemplar dieses Drucks zu zeigen, welches sich derzeit in der Württembergischen Landesbibliothek befindet.
Die Umsetzung der Ausstellung erfolgt unter dem Vorbehalt der verfügbaren Mittel und basiert auf einer Kooperation mit der Weninger Stiftung/Osthofen sowie dem Schöffer-Fonds, die sich finanziell beteiligen werden. Aufgrund der Relevanz für den englischsprachigen Raum wird zudem eine Zusammenarbeit mit der Städtepartnerschaft St. Albans angestrebt. Für das Jahr 2026 sind im Kulturhaushalt 35.000 Euro für dieses Vorhaben vorgesehen. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass sich die Ausstellung durch erwartete Einnahmen von etwa 3.500 zahlenden Besuchern bei einem Eintrittspreis von neun Euro sowie durch die Beteiligung der Kooperationspartner selbst trägt. Für zusätzliche Ausstellungsbereiche sollen weitere Förderer und Sponsoren gewonnen werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.09.2025 · Sitzung des Kulturausschusses
- 4Beschlussvorlage BOB/012/24-29 (Touristiche Unterrichtungstafeln SchUM)Zur Vorlage · BOB/012/24-29 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss die Umsetzung von touristischen Unterrichtungstafeln für die SchUM-Städte Speyer, Worms und Mannheim. Die Verwaltung soll dazu einen von zwei vorgeschlagenen Standorten an der A61 realisieren. Die möglichen Plätze wurden von der Autobahnmeisterei Gau-Bickelheim geprüft, wobei aufgrund bestehender Beschilderungen nur zwei Optionen umsetzbar sind: ein Standort auf der A61 in Richtung Speyer zwischen den Anschlussstellen Gundersheim und Worms-Mörstadt sowie ein Standort auf der A61 in Richtung Koblenz zwischen dem Autobahnkreuz Frankenthal und der Anschlussstelle Worms-Zentrum.
Die Kosten für eine solche Unterrichtungstafel belaufen sich auf etwa 35.500 Euro pro Standort. Dieser Betrag umfasst die Produktion, das Fundament, die Aufstellung, die Absicherung sowie die jährliche Kontrolle der Standfestigkeit durch die zuständige Autobahnmeisterei. Die finanziellen Mittel sind im aktuellen Haushalt nicht veranschlagt und müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden. Nach der schriftlichen Kostenübernahmeerklärung durch die Stadt Worms wird das Verfahren an die Straßenbaubehörde der Niederlassung West der Autobahn GmbH des Bundes übergeben, welche die Produktion und Aufstellung übernimmt. Die Genehmigungsdauer für die Tafeln beträgt 15 Jahre.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.10.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 23.09.2025 · Sitzung des Kulturausschusses