Sitzung des Friedhofsausschusses
Tagesordnung
- 2Mitteilungsvorlage IBF/013/24-29 (Vorstellung neue Betriebsleitung Integrationsbetrieb Friedhof)Zur Vorlage · IBF/013/24-29 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage mit dem Aktenzeichen IBF/013/24-29 über eine personelle Veränderung beim Integrationsbetrieb Friedhof informiert. Demnach wurde zum 1. Oktober 2025 die Position der Betriebsleitung des Integrationsbetriebs Friedhof neu besetzt.
Die Information ist als Vorlage zur Kenntnisnahme für den Friedhofsausschuss vorgesehen, der sich in seiner Sitzung am 6. November 2025 mit diesem Sachverhalt befassen wird. Aus dem Dokument geht hervor, dass die Neubesetzung der Betriebsleitung keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat. Zudem werden keine Auswirkungen der Maßnahme auf den Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel oder die Luftqualität im Stadtgebiet ausgewiesen. Auch für die demografische Entwicklung ergeben sich laut der Vorlage keine Veränderungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.11.2025 · Sitzung des Friedhofsausschusses
- 3Mitteilungsvorlage IBF/014/24-29 (Sachstandsbericht Integrationsbetrieb Friedhof)Zur Vorlage · IBF/014/24-29 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer IBF/014/24-29 enthält einen Sachstandsbericht zum Integrationsbetrieb Friedhof (IBF). Ziel der Vorlage ist es, die Mitglieder des Friedhofsausschusses über den aktuellen Status sowie über Neuerungen und Veränderungen innerhalb des Integrationsbetriebs zu informieren.
Der Bericht umfasst eine Präsentation, in der die gegenwärtige Situation sowie verschiedene Anpassungen im Bereich des IBF aufgezeigt werden. Der Beschlussantrag sieht vor, dass die Mitglieder des Ausschusses die bereitgestellten Informationen zur Kenntnis nehmen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass die Maßnahme keine Auswirkungen auf den Haushalt hat. Zudem sind keine Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder auf den Klimaschutz und das Stadtklima dokumentiert. Die Information ist für die Sitzung des Friedhofsausschusses am 6. November 2025 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.11.2025 · Sitzung des Friedhofsausschusses
- 4Mitteilungsvorlage IBF/015/24-29 (Rheinland-Pfalz beschließt neues Bestattungsgesetz (BestG))Zur Vorlage · IBF/015/24-29 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage IBF/015/24-29 informiert den Friedhofsausschuss über das neue Bestattungsgesetz (BestG) des Landes Rheinland-Pfalz. Das Gesetz wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz unter der Nummer 19 veröffentlicht und trat am 27. September 2025 in Kraft.
Der Beschlussantrag sieht vor, dass die Mitglieder des Friedhofsausschusses die Informationen zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage ist als Tagesordnungspunkt für die Sitzung am 6. November 2025 vorgesehen. Aus der Mitteilung geht hervor, dass die gesetzliche Änderung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt hat. Des Weiteren werden keine Auswirkungen auf die demografische Entwicklung sowie auf den Klimaschutz oder das Stadtklima festgestellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.11.2025 · Sitzung des Friedhofsausschusses
- 5Mitteilungsvorlage IBF/016/24-29 (Der Friedhof, ein Ort mit Zukunft (?)! - Friedhofskultur im Wandel)Zur Vorlage · IBF/016/24-29 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer IBF/016/24-29 informiert den Friedhofsausschuss über den Wandel der Friedhofskultur. In der Sitzung am 6. November 2025 sollen die Ausschussmitglieder Informationen über die Auswirkungen des neuen Bestattungsgesetzes zur Kenntnis nehmen.
Der Text beschreibt, dass durch das neue Gesetz Veränderungen in der Bestattungskultur zu erwarten sind. Um die Zukunftsfähigkeit der Friedhofsplanung zu gewährleisten, ist es erforderlich, langfristige Lösungen zu erproben und zu finden. Die Vorlage dient somit der Information über die Notwendigkeit angepasster Planungsstrategien im Kontext der gesetzlichen Neuregelungen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden nicht ausgewiesen. Ebenso sind keine Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder auf den Klimaschutz und das Stadtklima in der Vorlage dokumentiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.11.2025 · Sitzung des Friedhofsausschusses
- 6Mitteilungsvorlage IBF/018/24-29 (Erweiterung islamisches Grabfeld)Zur Vorlage · IBF/018/24-29 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Mitteilungsvorlage IBF/018/24-29 wird die Erweiterung des islamischen Grabfeldes im Wormser Bezirk XXXIV thematisiert. Hintergrund der Vorlage ist der aktuelle Belegungsstand, wonach das bestehende Grabfeld nahezu vollständig belegt ist und daher zusätzliche Flächen benötigt werden. Dem Friedhofsausschuss werden verschiedene Möglichkeiten zur Erweiterung vorgestellt, damit diese im Rahmen der Beratung diskutiert werden können.
Die Stadtverwaltung gibt an, dass die Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt hat. Des Weiteren werden für das Vorhaben keine Auswirkungen auf die demografische Entwicklung sowie keine Auswirkungen auf den Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel oder die Luftqualität und das Stadtklima ausgewiesen. Die Vorlage dient der Information des Ausschusses über die notwendige Flächenerweiterung und die zur Diskussion stehenden Optionen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.11.2025 · Sitzung des Friedhofsausschusses
- 7Mitteilungsvorlage IBF/017/24-29 (Sachstand zum Haushalt)Zur Vorlage · IBF/017/24-29 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage IBF/017/24-29 informiert den Friedhofsausschuss über den aktuellen Sachstand zum Haushalt. Im Rahmen der Sitzung am 6. November 2025 wird eine Darstellung der geplanten Investitionen für das Jahr 2025 vorgenommen. Die Vorlage sieht zudem einen Vergleich der Finanzdaten aus den Jahren 2023 und 2024 sowie die Ausweisung des aktuellen Ist-Standes vor.
Die Mitglieder des Ausschusses werden gebeten, die in der Präsentation enthaltenen Informationen zur Kenntnis zu nehmen. Laut dem Dokument ergeben sich aus dieser Mitteilung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Darüber hinaus sind für das beschriebene Vorhaben keine Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz und das Stadtklima vermerkt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.11.2025 · Sitzung des Friedhofsausschusses