Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses
Tagesordnung
- 1Mitteilungsvorlage 3/007/24-29 (Vertrag mit dem Tierheim Worms 2025)Zur Vorlage · 3/007/24-29 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Umwelt- und Agrarausschuss der Stadt Worms setzt sich im Rahmen einer Mitteilungsvorlage mit dem Vertrag für das Tierheim für das Jahr 2025 auseinander. Der vorliegende Beschlussantrag sieht vor, dass der Ausschuss den neuen Tierheimvertrag zur Kenntnis nimmt.
Die Grundlage für diese Vorlage ist die Anpassung der Entgelte im bisherigen Vertrag mit dem Tierschutzverein Worms Stadt und Land e.V. Laut Begründung machen steigende Kosten eine entsprechende Anpassung der vertraglichen Regelungen notwendig.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird angeführt, dass Mittel in Höhe von 140.000 Euro auf der entsprechenden Kostenstelle zur Verfügung stehen. Die Vorlage dient somit der Information des Ausschusses über die vertraglichen Rahmenbedingungen für das kommende Jahr.
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Beratungsfolge
- 11.12.2024 · Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses
- 2Mitteilungsvorlage 6/023/24-29 (Pflanz- und Fälllisten 2024/2025)Zur Vorlage · 6/023/24-29 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Umwelt- und Agrarausschuss wird über die Pflanz- und Fälllisten für den Zeitraum 2024/2025 informiert. Die vorliegende Mitteilungsvorlage basiert auf regelmäßigen Baumkontrollen durch Fachpersonal der Abteilung 6.7, des Integrationsbetriebes Friedhof sowie auf Begutachtungen der Baumkommission.
Für den genannten Zeitraum sind 191 Fällungen vorgesehen, während 186 Nachpflanzungen für den Herbst 2024 und das Frühjahr 2025 geplant sind. Die Fällungen erfolgen unter anderem zur Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht bei mangelnder Stand- oder Bruchsicherheit sowie im Rahmen der Bestandsentwicklung, beispielsweise zur Reduzierung von zu dichtem Bestand oder zur Bekämpfung invasiver Arten. Zusätzlich zur Nachpflanzung soll die Naturverjüngung durch Sämlinge in Parks und an Gewässern gefördert werden.
Die Kosten für diese Maßnahmen werden auf etwa 300.000 Euro geschätzt. Die Durchführung der Arbeiten erfolgt größtenteils durch den ebwo AöR oder den Integrationsbetrieb Friedhöfe. Laut der Vorlage halten sich die Fällungen und Nachpflanzungen im langfristigen Mittel aus.
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Beratungsfolge
- 11.12.2024 · Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses
- 3Beschlussvorlage 7/007/24-29 (Balkon-PV-Förderung für Privathaushalte 2025 im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI))Zur Vorlage · 7/007/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat soll die Förderrichtlinie für ein kommunales Programm zur Förderung von Balkonkraftwerken für Privathaushalte verabschieden. Das Vorhaben ist Teil des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz. Für das spezifische Teilprojekt „Balkon-PV-Förderung“ sind Ausgaben in Höhe von 250.000 Euro vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt vollständig über die KIPKI-Mittel, wodurch keine kommunalen Eigenmittel der Stadt Worms beansprucht werden müssen. Insgesamt stehen der Stadt für verschiedene Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen des Programms rund 3,67 Millionen Euro zur Verfügung.
Ziel der Maßnahme ist die Förderung der dezentralen Energiewende sowie die Unterstützung von Mieterinnen, Mietern und Eigenheimbesitzenden bei der Erzeugung erneuerbarer Energien. Durch die Installation von Balkonkraftwerken sollen CO2-Emissionen gesenkt und die Eigenstromnutzung gesteigert werden können. Die entsprechende Förderrichtlinie soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Der Entwurf wird zunächst im Umwelt- und Agrarausschuss am 11. Dezember 2024 beraten und anschließend im Stadtrat am 17. Dezember 2024 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 17.12.2024 · 5. Sitzung des Stadtrates
- 11.12.2024 · Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses
- 4Beschlussvorlage 7/008/24-29 (Förderung von Entsiegelung, Versickerung und Dachbegrünung für Privathaushalte 2025 im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI))Zur Vorlage · 7/008/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat berät über eine Beschlussvorlage zur Einführung eines Förderprogramms für Privathaushalte im Jahr 2025. Die Vorlage sieht die Verabschiedung von Richtlinien vor, um Maßnahmen zur Entsiegelung, zur Versickerung von Regenwasser sowie zur Dachbegrünung finanziell zu unterstützen. Das Programm ist Teil des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über Fördermittel des Landes, die Worms im Rahmen des KIPKI zur Verfügung stehen. Während das gesamte Programm für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel ein Volumen von rund 3,67 Millionen Euro umfasst, sind für das spezifische Teilprojekt zur Förderung der Bürgerschaft Ausgaben in Höhe von 150.000 Euro vorgesehen. Da es sich um eine 100-prozentige Förderung handelt, ist kein Einsatz kommunaler Eigenmittel erforderlich.
Ziel des Vorhabens ist die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger bei der Anpassung ihrer Grundstücke an den Klimawandel. Durch Maßnahmen wie Regenwasserspeicher oder Gründächer sollen die Belastungen der Kanalisation bei Starkregen reduziert und die Grundwasserneubildung gefördert werden. Zudem sollen ökologische Vorteile wie eine gesteigerte Biodiversität sowie technische Vorteile, etwa eine verbesserte Gebäudedämmung und reduzierte Niederschlagsgebühren, erzielt werden. Die neuen Förderrichtlinien sollen zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
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Beratungsfolge
- 17.12.2024 · 5. Sitzung des Stadtrates
- 11.12.2024 · Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses