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Mitteilungsvorlage 5/002/24-29 (Erhöhung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege nach § 39 SGB VIII)

5/002/24-29 · Mitteilungsvorlage · 13.09.2024

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Mitteilungsvorlage 5/002/24-29 (Erhöhung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege nach § 39 SGB VIII)
KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss wird über die Erhöhung der Pauschalbeträge für die Vollzeitpflege nach § 39 SGB VIII zum 1. Oktober 2024 informiert. Die Neufestsetzung der Beträge erfolgte durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Zukünftig ist beabsichtigt, die monatlichen Pauschalbeträge ab dem 1. Juli 2025 jährlich anzupassen, um eine einheitliche bundesweite Bemessungspraxis zu gewährleisten.

Die Erhöhungen variieren je nach Altersstufe der Pflegekinder. Für Kinder unter sechs Jahren steigt der Betrag um 35,68 Prozent, was einem Zuwachs von 304 Euro entspricht. Bei Kindern im Alter von sechs bis unter zwölf Jahren beträgt die Steigerung 30,89 Prozent (303 Euro), während sie für Kinder zwischen zwölf und unter 18 Jahren bei 30,65 Prozent (339 Euro) liegt.

In Worms befinden sich aktuell 118 Kinder in einer Vollzeitpflegestelle. Durch die neuen Pauschalbeträge sind ab Oktober 2024 monatliche Mehrkosten von etwa 50.000 Euro zu erwarten. Da die im Haushalt veranschlagten Mittel für diesen Bereich nicht ausreichen, müssen für diese Kosten überplanmäßig Mittel in Höhe von 100.000 Euro bereitgestellt werden.

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Beratungen

Gemeinsame Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses
30.09.2024
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