Vorgehensweise zur weiteren Umsetzung des Rechtsanspruchs GaFöG
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 5/027/24-29 sieht ein Vorgehen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung von Grundschulkindern in Worms vor. Der Bildungs- und Schulträgerausschuss sowie der Jugendhilfeausschuss werden gebeten, der vorgeschlagenen Strategie zuzustimmen. Diese umfasst einen Prüfauftrag für die Errichtung weiterer Ganztagsschulangebote (GTSA), beginnend mit der Neusatz- und Westend-Grundschule. Zudem sollen neue Bildungs- und Betreuungsangebote in Schulbezirken entwickelt werden, in denen schulische Angebote schwer umsetzbar sind. Gleichzeitig sollen bestehende Angebote von Trägervereinen gesichert sowie bereichsübergreifende Arbeitsstrukturen inklusive der Bereitstellung personeller und finanzieller Ressourcen geschaffen werden.
Hintergrund ist das Bundesgesetz zur Ganztagsförderung (GaFöG), das ab dem Schuljahr 2026/27 einen stufenweisen Rechtsanspruch auf Bildung und Betreuung etabliert, der bis zum Schuljahr 2029/30 alle Kinder der ersten bis vierten Klasse umfasst. Da die aktuelle Angebotsquote in Worms mit unter 40 Prozent deutlich unter dem erwarteten Bedarf von etwa 70 Prozent liegt, besteht Handlungsbedarf. Ein Antrag auf Errichtung weiterer Ganztagsschulen ohne feste Standortfestlegung wurde bereits gestellt. Ein Gespräch mit der Schulbehörde und dem Bildungsministerium unter Beteiligung von Beigeordnetem Herder ist für den 26. Mai 2025 angesetzt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 170 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage 5/027/24-29 (Vorgehensweise zur weiteren Umsetzung des Rechtsanspruchs GaFöG)
Beratungsfolge
- 20.05.2025kein Ergebnis hinterlegt