Mitteilungsvorlage 3/002/24-29 (Sachstand Afrikanische Schweinepest)
3/002/24-29 · Mitteilungsvorlage · 08.10.2024
▶ KI-Zusammenfassung
Der Umwelt- und Agrarausschuss hat den Sachstand zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Ausbreitung des Virus hat das Veterinäramt der Kreisverwaltung Alzey-Worms die Restriktionszone sowie die Schutzmaßnahmen angepasst. Nachdem zuvor lediglich die Wormser Stadtteile Ibersheim und Rheindürkheim der Überwachungszone zugeteilt waren, gehört das gesamte Wormser Stadtgebiet mit Stand vom 29. Juli 2024 zur infizierten Zone bzw. Restriktionszone.
Die Erweiterung des Gebiets in Richtung Süden erfolgte nach dem Fund eines verendeten Wildschweins bei Biblis, bei dem das ASP-Virus nachgewiesen wurde. Infolgedessen finden die Schutzmaßnahmen, die in der tiergesundheitsrechtlichen Allgemeinverfügung vom 4. Juli 2024 festgelegt wurden, nun auch in Worms Anwendung. Diese Maßnahmen dienen der Seuchenbekämpfung und sollen eine weitere Ausbreitung des Virus verhindern.
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