Sitzung des Sozialausschusses
Tagesordnung
- 1Mitteilungsvorlage 5/029/24-29 (Tätigkeitsbericht der Fachstelle für Senioren und Inklusion)Zur Vorlage · 5/029/24-29 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Sozialausschuss der Stadt Worms wird der Tätigkeitsbericht der Fachstelle für Senioren und Inklusion für das Jahr 2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die entsprechende Mitteilungsvorlage mit der Nummer 5/029/24-29 dient dazu, die Mitglieder des Ausschusses über die wesentlichen Inhalte sowie die im Berichtszeitraum durchgeführten Maßnahmen der Fachstelle zu informieren.
Der Bericht dokumentiert die Arbeit der Fachstelle für das vergangene Kalenderjahr. Neben der Information über die Tätigkeitsbereiche sieht die Vorlage vor, dass Anregungen zur inhaltlichen Ausgestaltung der Arbeit der Fachstelle sowie Rückmeldungen zum Inhalt des Berichts erwünscht sind. Die Sitzung des Sozialausschusses, in der dieser Tagesordnungspunkt behandelt werden soll, ist für den 24. Juni 2025 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 24.06.2025 · Sitzung des Sozialausschusses
- 2Beschlussvorlage 5/030/24-29 (Einführung der landeseinheitlichen Bezahlkarte für Asylbewerber im Stadtgebiet Worms)Zur Vorlage · 5/030/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Wormser Stadtrat die Einführung einer landeseinheitlichen Bezahlkarte für Asylbewerber, die der Stadt zugewiesen werden. Die Entscheidung soll nach Vorlage der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und den Kommunen erfolgen.
Bei dem System handelt es sich um eine guthabenbasierte Debitkarte, die als alternative Leistungsform nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dient. Ziel der Einführung ist es, Geldtransfers ins Ausland zu unterbinden. Die Karte kann in den meisten Geschäften genutzt werden, wobei Barabhebungen an Supermarktkassen kostenfrei möglich sind. Während Überweisungen grundsätzlich nicht vorgesehen sind, ermöglicht eine sogenannte Positivliste Zahlungen für bestimmte Zwecke wie Handyverträge oder das Deutschlandticket. Die monatlichen Bargeldauszahlungsbeträge sind auf 130 Euro für den Haushaltsvorstand und 50 Euro für jede weitere Person des Haushalts festgesetzt.
Die Umsetzung in Worms erfolgt zunächst für Personen aus den staatlichen Aufnahmeeinrichtungen. Eine spätere Prüfung soll eine Ausweitung auf andere Gruppen, wie etwa geduldete Personen, ermöglichen, während Erwerbstätige von der Bezahlkarte ausgenommen bleiben sollen. Die Kosten für die Karte selbst trägt das Land Rheinland-Pfalz. Für die Stadt Worms fallen durch die notwendige Schnittstelle zur Fachanwendung LISSA voraussichtlich Kosten in Höhe von etwa 10.000 Euro an.
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Beratungsfolge
- 25.06.2025 · 11. Sitzung des Stadtrates
- 24.06.2025 · Sitzung des Sozialausschusses