Sitzung des Friedhofsausschusses
Tagesordnung
- 2Mitteilungsvorlage IBF/001/24-29 (Sachstandsbericht Integrationsbetrieb Friedhof)Zur Vorlage · IBF/001/24-29 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Friedhofsausschusses für die Legislaturperiode 2024–2029 wird ein Sachstandsbericht zum Integrationsbetrieb Friedhof (IBF) vorgelegt. Die vorliegende Mitteilungsvorlage mit der Nummer IBF/001/24-29 dient dazu, die Ausschussmitglieder über aktuelle Entwicklungen zu informieren. Der Inhalt der Vorlage basiert auf einer Präsentation, in der spezifische Neuerungen sowie Veränderungen innerhalb des Integrationsbetriebs Friedhof aufgezeigt werden.
Der entsprechende Beschlussantrag sieht vor, dass die Mitglieder des Friedhofsausschusses die dargelegten Informationen lediglich zur Kenntnis nehmen. Es handelt sich hierbei um eine reine Informationsvorlage ohne Anträge auf weiterführende Maßnahmen oder Entscheidungen.
Hinsichtlich der wirtschaftlichen Aspekte wird in der Vorlage festgehalten, dass die beschriebenen Inhalte keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt haben. Ebenso werden keine Auswirkungen auf die demografische Entwicklung sowie keine Veränderungen im Bereich des Klimaschutzes, der Anpassung an den Klimawandel oder der Luftqualität und des Stadtklimas ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 31.10.2024 · Sitzung des Friedhofsausschusses
- 3Beschlussvorlage IBF/003/24-29 (Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom 02.04.1990 - Neufassung)Zur Vorlage · IBF/003/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms hat eine Neufassung der Friedhofsgebührensatzung vom 2. April 1990 zur Entscheidung vorgelegt. Mit der Beschlussvorlage IBF/003/24-29 wird dem Stadtrat empfohlen, die überarbeitete Fassung der Satzung zu verabschieden.
Die Neufassung ist notwendig geworden, da die bestehende Regelung durch zahlreiche Einzeländerungen und Ergänzungen im Laufe der Zeit ergänzt wurde. Eine wesentliche inhaltliche Änderung umfasst die Einführung neuer Grabarten. Zudem wurden formale Anpassungen vorgenommen, wie etwa die vollständige Aufzählung aller städtischen Friedhöfe sowie die Korrektur von Begriffen, beispielsweise die Ersetzung des Wortes „Gebührenschuldner“ durch „Gebührenpflichtiger“.
Der Beratungsprozess sieht vor, dass die Vorlage zunächst im Friedhofsausschuss am 31. Oktober 2024 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 4. Dezember 2024 zur Vorberatung behandelt wird. Die abschließende Entscheidung im Stadtrat ist für die Sitzung am 17. Dezember 2024 geplant. Aus der Neufassung ergeben sich laut Dokument keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Auch für die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz werden keine Auswirkungen ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2024 · 5. Sitzung des Stadtrates
- 04.12.2024 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Digitalisierungsausschusses
- 31.10.2024 · Sitzung des Friedhofsausschusses
- 4Beschlussvorlage IBF/004/24-29 (Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen in der Stadt Worms (FuB) des Integrationsbetriebs Friedhof (IBF) vom 01.05.2021, 2. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung (redaktionelle Änderungen))Zur Vorlage · IBF/004/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms wird sich im Dezember 2024 mit der zweiten Änderungssatzung zur Friedhofssatzung befassen. Die vorliegende Beschlussvorlage (IBF/004/24-29) betrifft die Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen in der Stadt Worms, welche vom Integrationsbetrieb Friedhof (IBF) am 1. Mai 2021 erlassen wurde.
Der wesentliche Inhalt dieser Änderung umfasst die Ergänzung sowie die Anpassung neuer Grabarten innerhalb des Friedhofswesens. Der Entscheidungsprozess sieht eine mehrstufige Beratung vor: Der Friedhofsausschuss wird die Vorlage zur Vorberatung am 31. Oktober 2024 behandeln und eine Empfehlung zur Zustimmung an den Stadtrat abgeben. Im Anschluss folgt die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 4. Dezember 2024, der ebenfalls die Zustimmung zum Entwurf empfehlen soll. Die abschließende Entscheidung durch den Stadtrat ist für die Sitzung am 17. Dezember 2024 vorgesehen.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Satzungsänderung keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat. Ebenso werden keine Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz durch diese Maßnahme ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2024 · 5. Sitzung des Stadtrates
- 04.12.2024 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Digitalisierungsausschusses
- 31.10.2024 · Sitzung des Friedhofsausschusses
- 5Beschlussvorlage IBF/006/24-29 (Einwilligung zur Dokumentation (Fertigung, Nutzung und Veröffentlichung) von Fotos der Grabsteine durch den Verein für Computergenealogie (CompGen) e.V.)Zur Vorlage · IBF/006/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Friedhofsausschuss der Stadt Worms berät über die Erteilung einer Genehmigung an den Verein für Computergenealogie (CompGen) e.V. zur Dokumentation von Grabsteinen auf den städtischen Friedhöfen. Die Beschlussvorlage IBF/006/24-29 sieht vor, dass der Verein Fotos von Grabmalen kostenfrei anfertigt, nutzt und auf der Internetseite www.compgen.net veröffentlicht.
Hintergrund des Antrags ist die Nutzung der Datenbank des Vereins für die Familien- und Ahnenforschung. Nach dem Diebstahl von Bronzeplatten an Kriegsgräbern auf dem Friedhof Hochheimer Höhe wurde die Webseite des Vereins als Hilfsmittel empfohlen, da sie bereits bei den Recherchen zur Wiederherstellung der betroffenen Grabstätten Unterstützung bot. Für die Dokumentation der Wormser Friedhöfe stellt der Verein zwei ehrenamtliche Helfer zur Verfügung.
Die Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Eine behördliche Genehmigung ist für die Durchführung der fotografischen Erfassung durch den Verein erforderlich.
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Beratungsfolge
- 31.10.2024 · Sitzung des Friedhofsausschusses
- 6Mitteilungsvorlage IBF/007/24-29 (Planung für das Haushaltsjahr 2025)Zur Vorlage · IBF/007/24-29 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Friedhofsausschuss hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage Empfehlungen für die Haushaltsplanung des Jahres 2025 vorgelegt. Die Mitglieder des Ausschusses empfehlen dem Haupt- und Finanzausschuss die Annahme des Teilhaushalts mit der Nummer 55.3.200, welcher den Integrationsbetrieb Friedhof (IBF) betrifft.
Im Rahmen der Vorlage ist eine Präsentation vorgesehen, welche den geplanten Haushalt für das Jahr 2025 erläutert und als Grundlage für Diskussionen innerhalb des Ausschusses dient. Die Unterlagen sind für die Sitzung des Friedhofsausschusses am 31. Oktober 2024 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
Hinsichtlich der Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass die Maßnahme keine finanziellen Veränderungen für den Haushalt mit sich bringt. Ebenso werden keine Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder auf den Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel sowie die Luftqualität und das Stadtklima durch diese Planung ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 31.10.2024 · Sitzung des Friedhofsausschusses