Beschlussvorlage IBF/003/24-29 (Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom 02.04.1990 - Neufassung)
IBF/003/24-29 · Beschlussvorlage · 10.10.2024
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Die Stadtverwaltung Worms hat eine Neufassung der Friedhofsgebührensatzung vom 2. April 1990 zur Entscheidung vorgelegt. Mit der Beschlussvorlage IBF/003/24-29 wird dem Stadtrat empfohlen, die überarbeitete Fassung der Satzung zu verabschieden.
Die Neufassung ist notwendig geworden, da die bestehende Regelung durch zahlreiche Einzeländerungen und Ergänzungen im Laufe der Zeit ergänzt wurde. Eine wesentliche inhaltliche Änderung umfasst die Einführung neuer Grabarten. Zudem wurden formale Anpassungen vorgenommen, wie etwa die vollständige Aufzählung aller städtischen Friedhöfe sowie die Korrektur von Begriffen, beispielsweise die Ersetzung des Wortes „Gebührenschuldner“ durch „Gebührenpflichtiger“.
Der Beratungsprozess sieht vor, dass die Vorlage zunächst im Friedhofsausschuss am 31. Oktober 2024 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 4. Dezember 2024 zur Vorberatung behandelt wird. Die abschließende Entscheidung im Stadtrat ist für die Sitzung am 17. Dezember 2024 geplant. Aus der Neufassung ergeben sich laut Dokument keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Auch für die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz werden keine Auswirkungen ausgewiesen.
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