Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Verwaltungsrates der ebwo AöR
Tagesordnung
- 3Beschlussvorlage 2/067/24-29 (Haushaltshaltswirtschaft; Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln für Mobile Sanitäranlagen (Container))Zur Vorlage · 2/067/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltswirtschaft des Wormser Immobilienmanagements (WIM) ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 150.000 Euro vorgesehen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem entsprechenden Beschlussantrag zugestimmt, um die Anschaffung von mobilen Sanitäranlagen in Form von Containern zu ermöglichen.
Die Maßnahme zielt darauf ab, die Kosten für die Anmietung von Sanitärcontainern bei Baustellen an Schulen zu reduzieren und gleichzeitig eine Flexibilität beim Einsatz vor Ort zu schaffen. Die Container sollen im Jahr 2025 zunächst für die Baumaßnahme „Bewegungsraum Karmeliter Realschule Plus“ beschafft werden. Nach Abschluss dieser Maßnahme ist eine Weiterverwendung durch die Stadtverwaltung Worms bei anderen Sanierungsprojekten vorgesehen.
Die Deckung der Kosten erfolgt durch geringere Auszahlungen im Finanzhaushalt des Projekts „Bewegungsraum Karmeliter Realschule Plus“. Die bereitgestellten Mittel stehen für das Haushaltsjahr 2025 zur Verfügung und können unmittelbar abgerufen werden.
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Beratungsfolge
- 12.03.2025 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Verwaltungsrates der ebwo AöR
- 4Beschlussvorlage 2/072/24-29 (Haushaltswirtschaft; Überplanmäßige Mittel für die Einrichtung einer Toilettenanlage am Wormser Hauptbahnhof)Zur Vorlage · 2/072/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms wird um die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 180.000 Euro für die Einrichtung einer Toilettenanlage am Wormser Hauptbahnhof gebeten. Die Mittel sollen im Finanzhaushalt 2025 unter der Kostenstelle für Verkehrsinfrastruktur und Mobilität bereitgestellt werden. Zur Deckung des Bedarfs sind Einsparungen aus dem Projekt „Gebietswieser Straßenausbau“ vorgesehen, da diese Maßnahme im Jahr 2025 aufgrund personeller Engpässe nicht realisiert werden kann.
Die Notwendigkeit der Anlage ergibt sich daraus, dass derzeit weder im Bahnhofsgebäude noch in dessen unmittelbarer Umgebung öffentliche Toiletten zur Verfügung stehen. Die ehemalige Anlage im Bahnhof konnte infolge von Vandalismusschäden nicht wieder instand gesetzt werden. Zudem erschwert ein Wechsel der Busunternehmen die Situation für das Fahrpersonal, da die neuen Betreiber am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) über keine eigenen Sozialräume verfügen und bisherige Zugangsmöglichkeiten zum DB-Kundenzentrum entfallen sind. Die geplante Maßnahme sieht die Errichtung von zwei Toilettenelementen auf der Mittelinsel des ZOB vor. Ein Element soll der Öffentlichkeit zugänglich sein, während das zweite Element ausschließlich dem Personal der an den ZOB fahrenden Busunternehmen vorbehalten bleibt.
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- 12.03.2025 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Verwaltungsrates der ebwo AöR
- 5Beschlussvorlage 2/073/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für Grunderwerb unbebaute Grundstücke)Zur Vorlage · 2/073/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms hat eine Beschlussvorlage zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Haushaltsjahr 2025 vorgelegt. Der Antrag sieht vor, für die Kostenstelle Grundstücke und Stadtentwicklung einen Betrag von 778.000 Euro für den Erwerb unbebauter Grundstücke bereitzustellen.
Zur Deckung dieser Mittel sollen Einsparungen aus anderen Haushaltsbereichen genutzt werden. Konkret ist vorgesehen, 500.000 Euro aus dem Bereich des gebietsweisen Straßenausbaus sowie 278.000 Euro aus den baulich-investiven Maßnahmen im Projekt „Stadtdörfer“ heranzuziehen. Diese Mittel werden zur Verfügung gestellt, da die entsprechenden Haushaltsmittel im Jahr 2025 nicht in voller Höhe benötigt werden.
Die Grundlage für diesen Vorgang ist der Abschluss von Grundstücksvermessungen im Kontext des B9-Ausbaus und der neuen Nibelungenbrücke. Im Rahmen der damaligen Kaufverträge mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) wurden Teilflächen veräußert, deren endgültige Abwicklung nach Abschluss der Maßnahmen nun erfolgt. Da die tatsächliche Inanspruchnahme der Flächen geringer ausfiel als in den Verträgen ursprünglich angenommen, stehen die entsprechenden Mittel zur Verfügung. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Beschlussantrag zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · 8. Sitzung des Stadtrates
- 12.03.2025 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Verwaltungsrates der ebwo AöR
- 6Beschlussvorlage 2/074/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für den Neubau der Sporthalle Carl-Villinger-Straße)Zur Vorlage · 2/074/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für den Neubau der Sporthalle in der Carl-Villinger-Straße sollen im Haushaltsjahr 2025 überplanmäßige Mittel in Höhe von 300.000 Euro bereitgestellt werden. Die Mittel sind im Bereich des Wormser Immobilienmanagements (WIM) vorgesehen. Bereits im bisherigen Verlauf des Jahres 2025 wurden für dieses Bauvorhaben zusätzliche Mittel in Höhe von 115.000 Euro bewilligt.
Die Deckung der beantragten Summe soll durch geringere Auszahlungen beim Projekt „Trafostation Bildungszentrum“ erfolgen, da die dort veranschlagten Haushaltsmittel voraussichtlich nicht vollständig beansprucht werden. Die Bereitstellung der Mittel dient dazu, weitere Aufträge zu erteilen und den Fortgang des Projekts zu gewährleisten. Laut Begründung ist ein Abschluss des Neubaus im ersten Halbjahr 2025 geplant. Eine Verzögerung bei der Vergabe von Aufträgen könnte zudem Auswirkungen auf das Bauvorhaben der Sporthalle am Eleonoren-Gymnasium haben.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat empfohlen, den Beschlussantrag zur Bereitstellung der Mittel zu verabschieden. Die Entscheidung über die Vorlage liegt beim Stadtrat.
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- 26.03.2025 · 8. Sitzung des Stadtrates
- 12.03.2025 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Verwaltungsrates der ebwo AöR
- 7Beschlussvorlage 5/022/24-29 (Vergabeverfahren Jugendtreff Innenstadt)Zur Vorlage · 5/022/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms soll über die Fortführung des Jugendtreffangebots „Jugendtreff Worms-City“ entscheiden. Eine vorliegende Beschlussvorlage empfiehlt, den Auftrag für den Zeitraum vom 1. Mai 2025 bis zum 30. April 2029 erneut an das Diakonische Werk Rheinhessen zu vergeben. Zuvor wurde ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, in dem das Diakonische Werk als einziger Träger eine Bewerberkonzeption eingereicht hat, welche die Anforderungen der Verwaltung erfüllt.
Das Angebot umfasst weiterhin drei Öffnungstage pro Woche von 16 bis 20 Uhr sowie einen zusätzlichen Termin für Kinderangebote. Neu vereinbart wurde zudem eine aufsuchende Jugendarbeit im direkten Umfeld des Treffs, die nach jedem Öffnungstag für 30 Minuten stattfinden soll. Zur personellen Ausstattung sind zwei pädagogische Fachkräfte sowie eine unterstützende Kraft vorgesehen. Ergänzt wird das Angebot durch regelmäßige Termine der mobilen Jugendarbeit sowie der Jugendberufsagentur.
Das Gesamtauftragsvolumen für die Laufzeit bis 2029 beläuft sich auf maximal 385.491,68 Euro. Für das Jahr 2025 stehen Mittel in Höhe von maximal 85.000 Euro zur Verfügung. Die Empfehlung zur Beauftragung geht vom Jugendhilfeausschuss sowie vom Haupt- und Finanzausschuss aus.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · 8. Sitzung des Stadtrates
- 12.03.2025 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Verwaltungsrates der ebwo AöR
- 25.02.2025 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses