Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses
Tagesordnung
- 1Beschlussvorlage 6/084/24-29 (Grundsatzbeschluss der Stadt Worms zum "Bauturbo")Zur Vorlage · 6/084/24-29 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Beschlussvorlage 6/084/24-29 befasst sich der Stadtrat von Worms mit den Leitlinien für das sogenannte „Bauturbo“-Verfahren. Hintergrund ist das im Oktober 2025 verabschiedete Bundesgesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, welches die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB ermöglicht, um Bebauungsplanverfahren zu umgehen.
Die Vorlage sieht vor, städtebauliche Leitlinien und Kriterien als Grundlage für diese Entscheidungen festzulegen. Dabei sollen Wohnbauvorhaben gefördert werden, sofern sie die Ziele einer nachhaltigen Stadtentwicklung unterstützen. Zu den Anforderungen gehören die Einhaltung des Flächennutzungsplans sowie Klimaschutzmaßnahmen wie Dach- oder Fassadenbegrünung und Photovoltaik. Zudem muss eine unmittelbare Erschließung gewährleistet sein, ohne dass der Stadt neue Erschließungslasten entstehen. Bei Vorhaben mit mindestens 12 Wohneinheiten ist ein Anteil von 25 Prozent an gefördertem Wohnraum vorzusehen; ab 200 Wohneinheiten müssen soziale Infrastrukturen wie Kitas oder Spielplätze durch die Bauherren bereitgestellt werden.
Um den Verwaltungsaufwand zu bewältigen, wird eine Anpassung der Hauptsatzung angestrebt. Entscheidungen über kleinere Vorhaben unter zwei Hektar sollen auf die Verwaltung bzw. den Oberbürgermeister übertragen werden, während größere Projekte im Bau- und Mobilitätsausschuss beraten werden sollen. Bei Projekten in den Stadtteilen sind die jeweiligen Ortsvorsteher und Ortsbeiräte in die Vorberatung einzubinden. Ausnahmen von den Leitlinien können durch Einzelbeschlüsse des Stadtrats ermöglicht werden.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · 17. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 22.01.2026 · Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses
- 2Beschlussvorlage 8/090/24-29 (Modellvorhaben Stadtteilförderung / Stadtdörferprogramm)Zur Vorlage · 8/090/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Bau- und Mobiliätsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Fortführung des Landesprogramms „Modellvorhaben Stadtteilförderung“ in allen teilnehmenden Stadtteilen zu beschließen. Die Verwaltung soll dabei gemeinsam mit den Stadtdorfkümmerern die entsprechenden Förderanträge stellen und die weiteren Umsetzungsschritte mit den zuständigen Gremien koordinieren.
Im Rahmen dieses Programms hat das Land Rheinland-Pfalz für kostenintensivere Projekte eine Förderung von bis zu zwei Millionen Euro in Aussicht gestellt. Während erste Kleinstprojekte in vielen Stadtteilen bereits realisiert oder in der Umsetzung sind, wurden für sieben Stadtteile nun konkretere Projekte priorisiert. Die Entscheidung über diese Vorhaben basiert auf Kriterien wie Nachhaltigkeit, dem Bedarf der Gemeinschaft, der Realisierbarkeit sowie der Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Folgekosten.
Für den Stadtteil Pfiffligheim liegt derzeit ein vorläufiges Konzept vor, das den möglichen Kauf eines Gemeinschaftshauses und die Verlagerung der Ortsverwaltung umfasst. Eine endgültige Entscheidung über dieses Projekt wird erst nach Vorliegen einer Preisvorstellung des Verkäufers und eines Nutzungskonzepts getroffen. Für die Umsetzung der Maßnahmen stehen im Haushalt Mittel in Höhe von 500.000 Euro zur Verfügung.
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