Grundsatzbeschluss der Stadt Worms zum "Bauturbo"
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 6/084/24-29 befasst sich der Stadtrat von Worms mit den Leitlinien für das sogenannte „Bauturbo“-Verfahren. Hintergrund ist das im Oktober 2025 verabschiedete Bundesgesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, welches die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB ermöglicht, um Bebauungsplanverfahren zu umgehen.
Die Vorlage sieht vor, städtebauliche Leitlinien und Kriterien als Grundlage für diese Entscheidungen festzulegen. Dabei sollen Wohnbauvorhaben gefördert werden, sofern sie die Ziele einer nachhaltigen Stadtentwicklung unterstützen. Zu den Anforderungen gehören die Einhaltung des Flächennutzungsplans sowie Klimaschutzmaßnahmen wie Dach- oder Fassadenbegrünung und Photovoltaik. Zudem muss eine unmittelbare Erschließung gewährleistet sein, ohne dass der Stadt neue Erschließungslasten entstehen. Bei Vorhaben mit mindestens 12 Wohneinheiten ist ein Anteil von 25 Prozent an gefördertem Wohnraum vorzusehen; ab 200 Wohneinheiten müssen soziale Infrastrukturen wie Kitas oder Spielplätze durch die Bauherren bereitgestellt werden.
Um den Verwaltungsaufwand zu bewältigen, wird eine Anpassung der Hauptsatzung angestrebt. Entscheidungen über kleinere Vorhaben unter zwei Hektar sollen auf die Verwaltung bzw. den Oberbürgermeister übertragen werden, während größere Projekte im Bau- und Mobilitätsausschuss beraten werden sollen. Bei Projekten in den Stadtteilen sind die jeweiligen Ortsvorsteher und Ortsbeiräte in die Vorberatung einzubinden. Ausnahmen von den Leitlinien können durch Einzelbeschlüsse des Stadtrats ermöglicht werden.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage 6/084/24-29 (Grundsatzbeschluss der Stadt Worms zum "Bauturbo")
Beratungsfolge
- 27.01.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 22.01.2026kein Ergebnis hinterlegt