Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Tagesordnung
- 1Mitteilungsvorlage 5/057/24-29 (Tätigkeitsbericht der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche 2025)Zur Vorlage · 5/057/24-29 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Jugendhilfeausschuss der Stadt Worms wird der Tätigkeitsbericht der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche für das Jahr 2025 behandelt. Mit der vorliegenden Mitteilungsvorlage wird dem Ausschuss der Bericht zur Kenntnis gebracht.
Der entsprechende Beschlussantrag sieht vor, dass das Gremium den vorgelegten Tätigkeitsbericht des Jahres 2025 förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Beratungsstelle hat in diesem Dokument die Aktivitäten und Maßnahmen des Berichtszeitraums zusammengefasst.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Des Weiteren sind im Rahmen dieser Mitteilung keine Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz dokumentiert. Die Vorlage dient primär der Information des Ausschusses über die Arbeit der Beratungsstelle.
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Beratungsfolge
- 24.02.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- 2Beschlussvorlage 5/056/24-29 (Durchführung eines nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens zur Beauftragung freier Träger der Jugendhilfe zur Umsetzung der Schulsozialarbeit an allen drei Wormser Gymnasien)Zur Vorlage · 5/056/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat soll beauftragt werden, ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Ziel dieses Verfahrens ist die Beauftragung freier Träger der Jugendhilfe, um die Schulsozialarbeit an allen drei Wormser Gymnasien ab dem 1. Januar 2027 sicherzustellen. Der entsprechende Beschlussantrag wurde bereits vom Jugendhilfeausschuss sowie vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlen.
Die aktuelle Beauftragung der Alisa-Stiftung endet zum 31. Dezember 2026. Hintergrund der Maßnahme ist die Notwendigkeit, den sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf der Schülerschaft weiterhin abzudecken. Laut Verwaltung besteht an den Gymnasien ein Bedarf, der sich auf etwa 13 bis 17 Prozent der Schüler bezieht. Neben steigenden Schülerzahlen werden zunehmend komplexe Herausforderungen wie Leistungsdruck, Mobbing sowie psychische Belastungen thematisiert.
Aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen kann die Verwaltung nicht mehr auf das bisherige Verfahren der öffentlichen Ausschreibung zurückgreifen, weshalb das neue Interessenbekundungsverfahren entwickelt wurde. Die Träger müssen dabei das bestehende „Rahmenkonzept zur Schulsozialarbeit an Wormser Schulen“ einhalten. Die finanziellen Mittel für das Jahr 2027 sind in der Haushaltsplanung bereits vorgesehen; die Kosten für Folgejahre sollen in künftigen Planungen berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · 19. Sitzung des Stadtrates
- 04.03.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 24.02.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- 3Beschlussvorlage 5/058/24-29 (Durchführung eines nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens zur Beauftragung freier Träger der Jugendhilfe für mehrere Maßnahmen der Jugendarbeit)Zur Vorlage · 5/058/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms soll drei nichtförmliche Interessenbekundungsverfahren durchführen, um freie Träger der Jugendhilfe für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 zu beauftragen. Die Verfahren basieren auf dem Konzept „Jugendarbeit in Worms“ und umfassen die mobile Jugendarbeit in den Vororten, den Jugendtreff Pfeddersheim sowie ein Maßnahmenpaket der Jugendarbeit.
Die Notwendigkeit dieser Verfahren ergibt sich aus dem Auslaufen der aktuellen Beauftragungen zum 31. Dezember 2026. Aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen kann die Verwaltung nicht mehr auf das bisherige Verfahren der öffentlichen Ausschreibung zurückgreifen, weshalb ein neues, nichtförmliches Verfahren entwickelt wurde. Die mobile Jugendarbeit konzentriert sich unter anderem auf aufsuchende Arbeit in den Stadtteilen und Netzwerkpflege mit relevanten Akteuren. Der Jugendtreff Pfeddersheim soll sein Angebot fortführen, während das Maßnahmenpaket Projekte zur Kooperation zwischen Schulen und Jugendarbeit sowie die Unterstützung von Jugendorganisationen umfasst.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen rechnet die Verwaltung mit einer Erhöhung der Kosten um etwa 10 Prozent im Vergleich zu den Vorperioden, was auf steigende Lohnkosten und allgemeine Preissteigerungen zurückzuführen ist. Die erforderlichen Mittel für das Jahr 2027 sollen in der entsprechenden Haushaltsplanung veranschlagt werden.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · 19. Sitzung des Stadtrates
- 04.03.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 24.02.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- 4Beschlussvorlage 5/055/24-29 (Ferienmaßnahmen 2026/2027)Zur Vorlage · 5/055/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat für das Schuljahr 2026/2027 eine Anpassung der Beiträge für verschiedene Ferienangebote beschlossen. Die Kosten für die Sommerferienspiele, den Kindermitmachzirkus sowie die Herbstferienspiele werden einheitlich auf 95 Euro pro Kind und Woche festgesetzt. Zudem steigt der Preis für die Ferienkarte, mit der lokale Einrichtungen wie das Heinrich-Völkerbad oder der Tiergarten besucht werden können, von 16 auf 17 Euro. Eine Ermäßigung für Geschwisterkinder bleibt weiterhin bestehen.
Für das Kalenderjahr 2026 sind zudem Ferienschließzeiten vorgesehen, sofern die landesrechtlichen Regelungen dies zulassen. Diese umfassen die Herbstferien vom 5. bis zum 16. Oktober sowie die Weihnachtsferien vom 23. bis zum 31. Dezember. Parallel dazu werden die Teilnahmebedingungen geändert: Um den Rechtsanspruch aus dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) zu erfüllen, erhalten Kinder mit Wohnsitz in Worms Vorrang. Eine Teilnahme für Kinder außerhalb der Stadt ist nur noch möglich, wenn nach der Voranmeldungsfrist für Wormser Kinder noch Plätze verfügbar sind und die Kosten vollständig durch die Teilnehmenden gedeckt werden.
Abschließend wurde die Verwaltung beauftragt, ein Gesamtkonzept zur Umsetzung des GaFöG in den Ferienzeiten ab dem Jahr 2027 zu erarbeiten. Dieses Konzept soll Standards zur Angebotsqualität sowie Regelungen zu Gebühren und Schließzeiten enthalten und wird dem Jugendhilfeausschuss Ende 2026 oder Anfang 2027 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 24.02.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- 5Beschlussvorlage 5/060/24-29 (GaföG - besondere Bildungs- und Betreuungsangebote der Stadt Worms)Zur Vorlage · 5/060/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Jugendhilfeausschuss prüft die Einführung besonderer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder in Worms. Hintergrund ist das Ganztagsförderungsgesetz, welches ab dem Schuljahr 2026/2027 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung begründet. Da einige Schulstandorte, insbesondere im Innenstadtbereich, nicht über die notwendigen räumlichen oder organisatorischen Voraussetzungen für eigene Ganztagsangebote verfügen, plant die Stadt Worms ein ergänzendes Angebot. Dieses soll von Montag bis Freitag bis 16:00 Uhr stattfinden und umfasst neben der Betreuung auch Förderanteile sowie ein kostenpflichtiges Mittagessen.
Zur Finanzierung wird eine einkommensabhängige Elternbeitragsregelung vorgeschlagen, die sich an der bestehenden Kita-Systematik orientiert. Die monatlichen Beiträge werden je nach bereinigtem Nettoeinkommen und Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder zwischen etwa 74 Euro und 327 Euro gestaffelt. Familien mit vier oder mehr kindergeldberechtigten Kindern sind von den Beiträgen befreit. Zudem ist eine Befreiung für Familien vorgesehen, die Sozialleistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen oder eine Lernmittelbefreiung nachweisen können.
Die Umsetzung des Angebots soll im Schuljahr 2026/2027 zunächst mit einer begrenzten Anzahl von etwa 30 Plätzen beginnen, um die Wirksamkeit der Regelungen zu evaluieren. Die jährlichen Kosten für das erste Jahr werden auf rund 152.000 Euro geschätzt, was vor allem Personalkosten und Sachkosten umfasst.
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Beratungsfolge
- 24.02.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- 6Beschlussvorlage 5/059/24-29 (Förderung von Sanierungsmaßnahmen in der kath. Kindertagesstätte St. Cyriakus, Worms-Neuhausen)Zur Vorlage · 5/059/24-29 · Vorlage
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Die Stadt Worms beabsichtigt, die Sanierungsmaßnahmen in der katholischen Kindertagesstätte St. Cyrius in Worms-Neuhausen finanziell zu unterstützen. Laut der Beschlussvorlage 5/059/24-29 wird eine Förderung von bis zu 150.750 Euro beantragt. Dieser Betrag entspricht maximal 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf rund 335.000 Euro.
Die geplanten Arbeiten umfassen Brandschutzmaßnahmen im Wert von etwa 210.000 Euro sowie Abdichtungsarbeiten am Keller im Umfang von circa 125.000 Euro. Die Brandschutzauflagen beinhalten unter anderem die Installation einer Brandmeldeanlage, den Einbau von Fluchttüren und Blitzschutz sowie die Nachrüstung von Leitungsabschottungen. Die Kellersanierung dient der Behebung von Wassereintritten an der östlichen und nördlichen Kellerwand.
Zur Finanzierung des Projekts tragen neben der Stadt auch die Katholische Pfarrei St. Nikolaus mit 67.000 Euro und das Bistum mit 117.250 Euro bei. Um einen Baustart in den Sommerferien 2026 zu ermöglichen, wird ein vorzeitiger, förderunschädlicher Maßnahmenbeginn beantragt. Dies soll es dem Träger erlauben, die notwendigen Ausschreibungs- und Vergabeverfahren zeitnah einzuleiten. Die Bereitstellung der kommunalen Mittel ist für den Haushalt 2027 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · 19. Sitzung des Stadtrates
- 04.03.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 24.02.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses