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Vorlage

Durchführung eines nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens zur Beauftragung freier Träger der Jugendhilfe zur Umsetzung der Schulsozialarbeit an allen drei Wormser Gymnasien

5/056/24-29 12.02.2026

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Wormser Stadtrat soll beauftragt werden, ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Ziel dieses Verfahrens ist die Beauftragung freier Träger der Jugendhilfe, um die Schulsozialarbeit an allen drei Wormser Gymnasien ab dem 1. Januar 2027 sicherzustellen. Der entsprechende Beschlussantrag wurde bereits vom Jugendhilfeausschuss sowie vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlen.

Die aktuelle Beauftragung der Alisa-Stiftung endet zum 31. Dezember 2026. Hintergrund der Maßnahme ist die Notwendigkeit, den sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf der Schülerschaft weiterhin abzudecken. Laut Verwaltung besteht an den Gymnasien ein Bedarf, der sich auf etwa 13 bis 17 Prozent der Schüler bezieht. Neben steigenden Schülerzahlen werden zunehmend komplexe Herausforderungen wie Leistungsdruck, Mobbing sowie psychische Belastungen thematisiert.

Aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen kann die Verwaltung nicht mehr auf das bisherige Verfahren der öffentlichen Ausschreibung zurückgreifen, weshalb das neue Interessenbekundungsverfahren entwickelt wurde. Die Träger müssen dabei das bestehende „Rahmenkonzept zur Schulsozialarbeit an Wormser Schulen“ einhalten. Die finanziellen Mittel für das Jahr 2027 sind in der Haushaltsplanung bereits vorgesehen; die Kosten für Folgejahre sollen in künftigen Planungen berücksichtigt werden.

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Dokumente

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