19. Sitzung des Stadtrates
Tagesordnung
- 1Zustimmung des Schulträgers gem. § 14 Abs. 3 Schulgesetz zu Erweiterung der Neusatz-Grundschule und der Westend-Grundschule um eine Ganztagsschule in AngebotsformZur Vorlage · 4/019/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms berät über die Erweiterung der Neusatz-Grundschule und der Westend-Grundschule zu Ganztagsschulen in Angebotsform. Der vorliegende Beschlussantrag sieht vor, die Neusatz-Grundschule ab dem Schuljahr 2027/28 und die Westend-Grundschule ab dem Schuljahr 2028/29 entsprechend auszubauen. Grundlage für diese Maßnahme ist der bundesweit geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung durch das Ganztagsförderungsgesetz.
Die Erweiterung erfolgt aufgrund eines nachgewiesenen Bedarfs, der durch die Jugendhilfeplanung und eine Sozialraumanalyse ermittelt wurde. Da die Kapazitäten bestehender Ganztagsschulen in Worms erschöpft sind, wurde das schulische Bedürfnis für beide Schulen durch das Ministerium für Bildung bestätigt. Um einer Überlastung der Westend-Grundschule durch Schulbezirkswechsel entgegenzuwirken, soll die Anmeldung dort auf den jeweiligen Schulbezirk begrenzt werden.
Im Rahmen dieser Erweiterung verpflichtet sich die Stadt Worms als Schulträger zur Bereitstellung einer gemeinsamen Mittagsverpflegung sowie zur Sicherstellung des Schülertransports bei Bedarf. Für die Verpflegung ist ein Eigenanteil der Eltern vorgesehen, wobei für bestimmte Anspruchsberechtigte vergünstigte oder kostenfreie Optionen bestehen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · 19. Sitzung des Stadtrates
- 2Durchführung eines nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens zur Beauftragung freier Träger der Jugendhilfe zur Umsetzung der Schulsozialarbeit an allen drei Wormser GymnasienZur Vorlage · 5/056/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat soll beauftragt werden, ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Ziel dieses Verfahrens ist die Beauftragung freier Träger der Jugendhilfe, um die Schulsozialarbeit an allen drei Wormser Gymnasien ab dem 1. Januar 2027 sicherzustellen. Der entsprechende Beschlussantrag wurde bereits vom Jugendhilfeausschuss sowie vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlen.
Die aktuelle Beauftragung der Alisa-Stiftung endet zum 31. Dezember 2026. Hintergrund der Maßnahme ist die Notwendigkeit, den sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf der Schülerschaft weiterhin abzudecken. Laut Verwaltung besteht an den Gymnasien ein Bedarf, der sich auf etwa 13 bis 17 Prozent der Schüler bezieht. Neben steigenden Schülerzahlen werden zunehmend komplexe Herausforderungen wie Leistungsdruck, Mobbing sowie psychische Belastungen thematisiert.
Aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen kann die Verwaltung nicht mehr auf das bisherige Verfahren der öffentlichen Ausschreibung zurückgreifen, weshalb das neue Interessenbekundungsverfahren entwickelt wurde. Die Träger müssen dabei das bestehende „Rahmenkonzept zur Schulsozialarbeit an Wormser Schulen“ einhalten. Die finanziellen Mittel für das Jahr 2027 sind in der Haushaltsplanung bereits vorgesehen; die Kosten für Folgejahre sollen in künftigen Planungen berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · 19. Sitzung des Stadtrates
- 04.03.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 24.02.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- 3Durchführung eines nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens zur Beauftragung freier Träger der Jugendhilfe für mehrere Maßnahmen der JugendarbeitZur Vorlage · 5/058/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms soll drei nichtförmliche Interessenbekundungsverfahren durchführen, um freie Träger der Jugendhilfe für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 zu beauftragen. Die Verfahren basieren auf dem Konzept „Jugendarbeit in Worms“ und umfassen die mobile Jugendarbeit in den Vororten, den Jugendtreff Pfeddersheim sowie ein Maßnahmenpaket der Jugendarbeit.
Die Notwendigkeit dieser Verfahren ergibt sich aus dem Auslaufen der aktuellen Beauftragungen zum 31. Dezember 2026. Aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen kann die Verwaltung nicht mehr auf das bisherige Verfahren der öffentlichen Ausschreibung zurückgreifen, weshalb ein neues, nichtförmliches Verfahren entwickelt wurde. Die mobile Jugendarbeit konzentriert sich unter anderem auf aufsuchende Arbeit in den Stadtteilen und Netzwerkpflege mit relevanten Akteuren. Der Jugendtreff Pfeddersheim soll sein Angebot fortführen, während das Maßnahmenpaket Projekte zur Kooperation zwischen Schulen und Jugendarbeit sowie die Unterstützung von Jugendorganisationen umfasst.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen rechnet die Verwaltung mit einer Erhöhung der Kosten um etwa 10 Prozent im Vergleich zu den Vorperioden, was auf steigende Lohnkosten und allgemeine Preissteigerungen zurückzuführen ist. Die erforderlichen Mittel für das Jahr 2027 sollen in der entsprechenden Haushaltsplanung veranschlagt werden.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · 19. Sitzung des Stadtrates
- 04.03.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 24.02.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- 4Förderung von Sanierungsmaßnahmen in der kath. Kindertagesstätte St. Cyriakus, Worms-NeuhausenZur Vorlage · 5/059/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Worms beabsichtigt, die Sanierungsmaßnahmen in der katholischen Kindertagesstätte St. Cyrius in Worms-Neuhausen finanziell zu unterstützen. Laut der Beschlussvorlage 5/059/24-29 wird eine Förderung von bis zu 150.750 Euro beantragt. Dieser Betrag entspricht maximal 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf rund 335.000 Euro.
Die geplanten Arbeiten umfassen Brandschutzmaßnahmen im Wert von etwa 210.000 Euro sowie Abdichtungsarbeiten am Keller im Umfang von circa 125.000 Euro. Die Brandschutzauflagen beinhalten unter anderem die Installation einer Brandmeldeanlage, den Einbau von Fluchttüren und Blitzschutz sowie die Nachrüstung von Leitungsabschottungen. Die Kellersanierung dient der Behebung von Wassereintritten an der östlichen und nördlichen Kellerwand.
Zur Finanzierung des Projekts tragen neben der Stadt auch die Katholische Pfarrei St. Nikolaus mit 67.000 Euro und das Bistum mit 117.250 Euro bei. Um einen Baustart in den Sommerferien 2026 zu ermöglichen, wird ein vorzeitiger, förderunschädlicher Maßnahmenbeginn beantragt. Dies soll es dem Träger erlauben, die notwendigen Ausschreibungs- und Vergabeverfahren zeitnah einzuleiten. Die Bereitstellung der kommunalen Mittel ist für den Haushalt 2027 vorgesehen.
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- 18.03.2026 · 19. Sitzung des Stadtrates
- 04.03.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 24.02.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- 5Bezug von ErdgasZur Vorlage · 8/103/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms wird über die Durchführung eines Vergabeverfahrens für den Bezug von Erdgas im Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2029 beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht ein nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 16 VgV vor, das die Abnahmestellen der Stadt Worms sowie deren Beteiligungen umfasst.
Die jährliche Gasmenge beläuft sich auf etwa 57,4 Millionen kWh, wobei die Kosten pro Jahr auf circa 2.009.000 Euro netto geschätzt werden, ohne Steuern und Netzentgelte. Die Laufzeit des Vertrages ist auf drei Jahre ohne Verlängerungsoption festgelegt. Um das Risiko von Preisschwankungen am Energiemarkt zu minimieren, soll die Ausschreibung eine Preisgleitklausel enthalten, die sich an den täglichen Abrechnungspreisen der European Energy Exchange (EEX) orientiert. Als alleiniges Wertungskriterium für die Vergabe dient der Preis.
Zudem wird beantragt, dem Oberbürgermeister oder einer Vertretung die Befugnis zu erteilen, den Zuschlag unmittelbar an das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Diese Maßnahme soll verhindern, dass durch die Einhaltung der regulären kommunalen Beratungszyklen zwischen der Angebotsöffnung und der Entscheidung Preisaufschläge der Anbieter entstehen. Die Verwaltung wird den Stadtrat im Anschluss über das Ergebnis der Vergabe informieren.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · 19. Sitzung des Stadtrates