21. Sitzung des Stadtrates
Tagesordnung
- 1Wahl zum Oberbürgermeister (m/w/d) der Stadt Worms; Festlegung eines Wahlterminvorschlages an die Aufsichts- und DienstleistungsdirektionZur Vorlage · 1.01/096/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat berät über die Festlegung von Terminvorschlägen für die anstehende Wahl zum Oberbürgermeister. Hintergrund der Vorlage ist die angekündigte Absicht des amtierenden Oberbürgermeisters Kessel, vorzeitig in den Ruhestand zu treten. Er plant, das Amt zum 1. Januar 2027 zu verlassen, was etwa ein halbes Jahr vor dem regulären Ende seiner Amtszeit liegt.
Im Rahmen des Beschlussantrags wird empfohlen, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier bestimmte Termine für die Wahl vorzuschlagen. Als Termin für die Wahl zum Oberbürgermeister wird der 13. September 2026 vorgeschlagen, während der 27. September 2026 als möglicher Termin für eine etwaige Stichwahl vorgesehen ist. Die endgültige Entscheidung über den offiziellen Wahltermin obliegt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der ADD.
Nachdem die Aufsichtsbehörde den Termin festgelegt hat, wird sich der Stadtrat mit der Gestaltung und Veröffentlichung der Stellenausschreibung befassen. Die Vorlage führt zudem wichtige Fristen für das laufende Wahlverfahren auf, darunter die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen im Juli 2026 sowie die Sitzung des Wahlausschusses im August 2026. Durch die reine Festlegung der Terminvorschläge entstehen laut Dokument keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · 21. Sitzung des Stadtrates
- 2Ergänzungswahl für den KulturausschussZur Vorlage · 1.01/098/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat wird über die personelle Ergänzung des Kulturausschusses informiert. Gemäß der Mitteilungsvorlage 1.01/098/24-29 wurden Batho Gündra als beratendes Mitglied sowie Dr. Klaus Döll als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ausschuss berufen. Beide Personen sind dem Kunstbeirat zuzurechnen.
Die Grundlage für diese Besetzung ist eine Festlegung des Ältestenrates, wonach im Kulturausschuss ein Sitz für eine beratende Person ohne Stimmrecht aus dem Kulturbeirat vorgesehen ist. Der Kunstbeirat hat die entsprechenden Personen für diese Funktion gewählt.
Mit der Vorlage wird der Stadtrat über die Benennung in Kenntnis gesetzt. Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen durch diese Maßnahme. Ebenso werden keine Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · 21. Sitzung des Stadtrates
- 3Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für den Grunderwerb von GrundstückenZur Vorlage · 2/171/24-29 · Vorlage
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In der Stadtverwaltung Worms ist die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 1,4 Millionen Euro für den Grunderwerb vorgesehen. Der Beschlussantrag sieht vor, diese Mittel im Finanzhaushalt 2026 der Kostenstelle „Grundstücke und Stadtentwicklung“ zuzuführen, um mehrere geplante Grundstückskäufe im Jahr 2026 zu ermöglichen.
Die Deckung dieser Summe soll durch geringere Auszahlungen aus anderen Projekten erfolgen. Ein Teilbetrag von 500.000 Euro stammt aus dem Projekt zum Neubau der Sporthalle in der Brucknerstraße, da sich die Maßnahme aufgrund eines noch ausstehenden Fördermittelbescheides verzögern kann. Die restlichen 900.000 Euro sollen aus dem Ausbau der Carl-Villin-Ger-Straße stammen, da dieser wegen des Baus einer Kita derzeit nicht umgesetzt werden kann.
Der Haupt- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 13. Mai 2026 beraten, wobei eine Empfehlung an den Stadtrat abgegeben werden soll. Der Stadtrat ist für den 27. Mai 2026 zur Entscheidung über den Antrag angesetzt. Die Umsetzung des Beschlusses steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung zu weiteren spezifischen Beschlussvorlagen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · 21. Sitzung des Stadtrates
- 13.05.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 4Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Herstellung der Erschließungsanlage "Ahornweg (Kiesstraße bis Große Weide)" in Worms und Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Herstellung der Erschließungsanlage "Ahornweg (Große Weide bis Kleine Weide)" in Worms-NeuhausenZur Vorlage · 6/092/24-29 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms soll über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für zwei Abschnitte des Ahornwegs entscheiden. Betroffen sind die Erschließungsanlage zwischen der Kiesstraße und der Großen Weide in Worms sowie der Bereich zwischen der Großen Weide und der Kleinen Weide in Worms-Neuhausen.
Die entsprechenden Maßnahmen zur Herstellung dieser Erschließungsanlagen wurden im Zeitraum von 2020 bis 2021 abgeschlossen. Gemäß der vorliegenden Beschlussvorlage sollen die entstandenen Kosten auf die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke umgelegt werden. Auf Grundlage des Baugesetzbuches und der Erschließungsbeitragssatzung sind die Anlieger dazu verpflichtet, 90 Prozent des beitragsfähigen Aufwands zu tragen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits eine Empfehlung zur Zustimmung dieser Beiträge an den Stadtrat ausgesprochen. Die Entscheidung über die Erhebung der Kosten für beide Abschnitte steht auf der Tagesordnung der kommenden Sitzung.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · 21. Sitzung des Stadtrates
- 13.05.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses