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Beschlussvorlage

Besetzung des Aufsichtsrats der EWR AG

1.01/066/24-29 16.04.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Worms beabsichtigt, die Besetzung des Aufsichtsrats der EWR AG neu zu regeln. Mit der Entlastung des bisherigen Gremiums für das Jahr 2024 endet die aktuelle Amtszeit. Gemäß den bestehenden Vereinbarungen mit den weiteren Anteilseignern steht der Stadt Worms das Recht zu, fünf Kandidaten für die Wahl zum Aufsichtsrat vorzuschlagen.

Die geplante Besetzung sieht vor, dass der Oberbürgermeister als Vertreter der Stadt Worms ein Mitglied des Aufsichtsrats stellt. Die vier weiteren Plätze sollen durch Mitglieder des Stadtrates besetzt werden, die jeweils vom Rat gewählt werden. Die Amtsdauer beträgt laut Satzung in der Regel fünf Jahre.

Hintergrund der Vorlage ist eine interne Überprüfung der am 17. Dezember 2024 durchgeführten Wahl des Aufsichtsrats. Diese Wahl wird aufgrund der Prüfung für nichtig erklärt, weshalb die Besetzung rechtmäßig wiederholt werden soll. Die Verteilung der Sitze richtet sich nach kommunalrechtlichen Vorgaben. Demnach steht den politischen Gruppen CDU, SPD, Worms will weiter und AfD jeweils ein Sitz zu, wobei das Vorschlagsrecht allen Fraktionen im Stadtrat offensteht.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 161 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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