9. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
Tagesordnung
- 10Personalvorlage 1.03/077/24-29 (Nebentätigkeit und Ehrenämter von Herrn Beigeordneten Horst)Zur Vorlage · 1.03/077/24-29 · Personalvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat wird im Rahmen der Personalvorlage 1.03/077/24-29 gebeten, die Nebentätigkeiten und Ehrenämter von Beigeordnetem Horst zur Kenntnis zu nehmen. Mit dem Beschlussantrag wird zudem das Einverständnis beantragt, dass für die Ausübung dieser Funktionen unter Umständen die städtische Infrastruktur, wie Bürokapazitäten, ein Fahrer oder ein Dienstwagen, genutzt werden darf. Diese Regelung erfolgt nach einer Empfehlung des Städtetages zur rechtlichen Absicherung der Nutzung kommunaler Ressourcen.
Die Vorlage führt verschiedene Mandate und Funktionen auf, die im Jahr 2024 ausgeübt wurden. Dazu gehören unter anderem Vorsitzfunktionen in den Gesellschafterausschüssen der Freizeitbetriebe Worms sowie der Tiergarten Worms GmbH sowie die Vertretung des Oberbürgermeisters in regionalen Zweckverbänden, etwa beim Verkehrsverbund Rhein-Neckar oder der Wasserversorgung Seebachgebiet Osthofen. Des Weiteren umfasst die Liste Mitgliedschaften in Gremien des Städtetages Rheinland-Pfalz und der Sportregion Rhein-Neckar.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte wird dargelegt, dass Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder in Höhe von insgesamt 752,70 Euro aus den ersten elf aufgeführten Tätigkeiten im Jahr 2024 der Stadtverwaltung Worms zufließen. Auch etwaige Fahrtkosten werden der Stadtverwaltung gutgeschrieben. Einkünfte aus rein öffentlichen Ehrenämtern sind von dieser Ablieferungspflicht nicht betroffen.
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Beratungsfolge
- 30.04.2025 · 9. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 11Personalvorlage 1.03/078/24-29 (Nebentätigkeit und Ehrenämter von Herrn Beigeordneten Herder)Zur Vorlage · 1.03/078/24-29 · Personalvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat wird gebeten, die Nebentätigkeiten und Ehrenämter von Beigeordnetem Herder zur Kenntnis zu nehmen. Mit der Vorlage wird zudem das Einverständnis beantragt, dass für die Ausübung dieser Funktionen bei Bedarf die entsprechende Infrastruktur der Verwaltung, wie etwa Bürokapazitäten, ein Fahrer oder Dienstwagen, genutzt werden darf. Hintergrund dieser Anfrage ist eine Empfehlung des Städtetags zur rechtlichen Klarstellung des Einsatzes städtischer Ressourcen.
Die Aufstellung umfasst verschiedene Mandate, darunter Vorsitzfunktionen beim JA-Jobcenter sowie beim Aufsichtsrat der Wohnungsbau GmbH Worms und Mitgliedschaften in verschiedenen regionalen Gremien. In Bezug auf die finanziellen Aspekte wird erläutert, dass für bestimmte Nebentätigkeiten im Jahr 2024 Aufwandsentschädigungen in Höhe von insgesamt 86 Euro angefallen sind, welche vollständig der Stadtverwaltung Worms zufließen. Auch etwaige Fahrtkosten werden der Stadt zugerechnet. Die übrigen aufgeführten Tätigkeiten werden als öffentliche Ehrenämter eingestuft, bei denen die Einkünfte nicht der Ablieferungspflicht unterliegen.
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Beratungsfolge
- 30.04.2025 · 9. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 12Beschlussvorlage 6/047/24-29 (Bebauungsplanentwurf W 143 "Carl-Villinger-Straße" in Worms, Flur 13 1. Beschluss über die Kenntnisnahme der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 2. Offenlagebeschluss)Zur Vorlage · 6/047/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau- und Mobilitätsausschuss sowie der Stadtrat befassen sich mit dem Bebauungsplanentwurf W 143 „Carl-Villinger-Straße“ in Worms. Die vorliegende Vorlage sieht vor, die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Kenntnis zu nehmen und den Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfs sowie der dazugehörigen Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu fassen. Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Antrag auf Offenlage zuzustimmen.
Das Plangegebiet umfasst Teile der Flur 13 in der Gemarkung Worms, wobei verschiedene Flurstücke wie die Nummern 114/5, 120/11, 120/13 und 218/5 betroffen sind. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gingen im Zeitraum zwischen 2022 und 2024 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange ein. Während in der frühen Bürgerbeteiligung keine Anregungen eingingen, wurden bei der späteren Beteiligung der Behörden neun Stellungnahmen mit Anregungen abgegeben. Da sämtliche Anregungen bereits im Entwurf berücksichtigt wurden, ist keine weitere Beschlussfassung zu diesen Eingaben erforderlich. Die öffentliche Auslegung wird zudem Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sowie einen geo- und umwelttechnischen Bericht beinhalten.
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Beratungsfolge
- 30.04.2025 · 9. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 28.04.2025 · Gemeinsame Sondersitzung des Sportaussschusses und des Bau- und Mobilitätsausschusses
- 13Beschlussvorlage 8/047/24-29 (UNESCO Weltkultur Erbe SchUM - Instandsetzung Synagogengarten)Zur Vorlage · 8/047/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat berät über die Instandsetzung des Synagogengartens im UNESCO-Welterbe SchUM. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Genehmigung für die baulichen Maßnahmen sowie der Auftrag an die Verwaltung zur weiteren Planung und Umsetzung beantragt.
Hintergrund der Maßnahme ist die aktuelle eingeschränkte Zugänglichkeit des Synagogenbezirks aufgrund laufender Baustellen rund um die Synagoge, die Mikwe und das Haus zur Sonne. Durch die Instandsetzung eines Teils des Gartens soll die Erlebbarkeit des Welterbes für Besucher und die Öffentlichkeit auch während der Bauphase sichergestellt werden. Ein wesentlicher Bestandteil des Projekts ist die Schaffung von Barrierefreiheit, etwa durch einen barrierefreien Steg als Wegeführung über den Synagogeplatz. Dies soll zudem den Zugang zur Mikwe ermöglichen, deren Wiederherstellung für das Frühjahr 2026 geplant ist.
Das Vorhaben umfasst neben Grünflächenarbeiten auch Stein-, Holz- und Elektroarbeiten. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rund 375.000 Euro, wobei die Mittel aus dem Haushalt 2025 der Kostenstelle für die Außenanlagen der Synagoge bereitstehen. Das Projekt wurde mit relevanten Denkmalbehörden sowie der ICOMOS-Monitoring-Gruppe abgestimmt. Die Tourist Information sieht in der Erschließung eine Möglichkeit zur Besucherlenkung und zur Steigerung der Aufenthaltsqualität im Welterbegebiet.
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- 30.04.2025 · 9. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 2Beschlussvorlage 2/082/24-29 (Anpassung der Realsteuerhebesätze)Zur Vorlage · 2/082/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Realsteuerhebesätze für die Grundsteuer B vorgelegt. Hintergrund ist die Grundsteuerreform, durch die sich die Grundsteuermessbeträge verändert haben und das Aufkommen bei der Grundsteuer B um etwa 4,5 Millionen Euro reduziert wurde. Um die Aufkommensneutralität wiederherzustellen und den Haushaltsfehlbetrag der Stadt zu begrenzen, schlägt die Verwaltung vor, die Hebesätze ab dem 1. Januar 2026 anzupassen.
Zur Auswahl stehen vier verschiedene Varianten für die Grundsteuer B. Variante 1 sieht einen einheitlichen Hebesatz von 800 % vor. Die zweite Variante setzt auf differenzierte Sätze mit 1248 % für Nichtwohngrundstücke und 684 % für Wohngrundstücke sowie unbebaute Grundstücke. In der dritten Variante soll lediglich der Satz für Nichtwohngrundstücke auf 1248 % angehoben werden, während die anderen Sätze bei 633 % verbleiben. Die vierte Variante sieht eine Erhöhung auf 1248 % sowohl für Nichtwohngrundstücke als auch für unbebaute Grundstücke vor, wobei der Satz für Wohngrundstücke unverändert bleibt. Der Haupt- und Finanzausschuss soll dem Stadtrat eine Empfehlung für eine dieser Varianten aussprechen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · 10. Sitzung des Stadtrates
- 30.04.2025 · 9. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 09.04.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 3Beschlussvorlage TEIL/018-3/24-29 (Ergänzungswahl der AfD-Fraktion für den Aufsichtsrat der Klinikum Worms gGmbH (AR KWG) sowie den Gesellschafterausschuss der Medizinisches Versorgungszent-rum Klinikum Worms gGmbH (GA MVZ))Zur Vorlage · TEIL/018-3/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat schlägt der Gesellschafterversammlung der Klinikum Worms gGmbH vor, Herrn Thorsten Endreß als Nachrückkandidaten für Herrn Heribert Friedmann zu wählen. Dieser Vorschlag bezieht sich auf die restliche Dauer der Wahlzeit 2024 bis 2029 und umfasst sowohl den Aufsichtsrat der Klinikum Worms gGmbH als auch den Gesellschafterausschuss des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) Klinikum Worms gGmbH. Die Wahl soll laut Beschlussantrag ohne Verwendung von Stimmzetteln erfolgen.
Die Grundlage für diesen Antrag ist eine Mitteilung der AfD-Fraktion vom 16. Dezember 2024. Darin wurde vorgeschlagen, Herrn Thorsten Endreß anstelle von Herrn Matthias Geithner als Nachrückkandidaten für das ordentliche Mitglied Heribert Friedmann zu benennen. Die Nachrückkandidaten sind gemäß dem Gesellschaftsvertrag dazu vorgesehen, die Positionen bei einem endgültigen Ausscheiden der ordentlichen Mitglieder zu übernehmen. Aufgrund der personellen Identität des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses gilt der Wahlvorschlag für beide Gremien gleichermaßen. Die Maßnahme hat nach Angaben der Stadtverwaltung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt sowie keine Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz.
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- 30.04.2025 · 9. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 4Beschlussvorlage 1.01/064/24-29 (Ergänzungswahl für den Rechnungsprüfungsausschuss)Zur Vorlage · 1.01/064/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Stadtrat wird im Rahmen der Beschlussvorlage 1.01/064/24-29 dazu aufgerufen, eine Ergänzungswahl für den Rechnungsprüfungsausschuss durchzuführen. Der Antrag sieht vor, für die restliche Dauer der Wahlperiode 2024–2029 ein stellvertretendes Mitglied zu wählen, wobei auf die Verwendung von Stimmzetteln verzichtet werden soll.
Die Grundlage für diesen Beschlussantrag ist eine Mitteilung der Fraktion Worms will weiter e.V. In dieser wird im Rahmen einer Nachrückerregelung ein Kandidat als neues stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen. Die Entscheidung über die Wahl dieses Nachrückers steht zur Beschlussfassung an.
Hinsichtlich der finanziellen Folgen sind Sitzungsgelder zu berücksichtigen. Weitere Auswirkungen auf den Klimaschutz, das Stadtklima oder die demografische Entwicklung werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 30.04.2025 · 9. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 5Mitteilungsvorlage 1.01/067/24-29 (Ergänzungswahl für den Bildungs- und Schulträgerausschuss)Zur Vorlage · 1.01/067/24-29 · Mitteilungsvorlage
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Der Wormser Stadtrat setzt sich im Rahmen der Sitzung am 30. April 2025 mit der Ergänzungswahl für den Bildungs- und Schulträgerausschuss auseinander. Gemäß der Mitteilungsvorlage 1.01/067/24-29 wird die Benennung eines ordentlichen Mitglieds sowie einer stellvertretenden Vertreterin der Elternvertreter für die integrierten Gesamtschulen zur Kenntnis genommen.
Die personelle Ergänzung des Ausschusses basiert auf einer Mitteilung des Bereichs Bildung und Sport vom 9. April 2025, in welcher die entsprechenden Personen für die Vertretung der Elternschaft vorgeschlagen wurden. Durch die Berufung dieser Mitglieder in den Bildungs- und Schulträgerausschuss sind finanzielle Auswirkungen in Form von Sitzungsgeldern verbunden. In der vorliegenden Mitteilungsvorlage werden darüber hinaus keine Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz ausgewiesen.
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- 30.04.2025 · 9. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 6Beschlussvorlage 1.01/066/24-29 (Besetzung des Aufsichtsrats der EWR AG)Zur Vorlage · 1.01/066/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Worms beabsichtigt, die Besetzung des Aufsichtsrats der EWR AG neu zu regeln. Mit der Entlastung des bisherigen Gremiums für das Jahr 2024 endet die aktuelle Amtszeit. Gemäß den bestehenden Vereinbarungen mit den weiteren Anteilseignern steht der Stadt Worms das Recht zu, fünf Kandidaten für die Wahl zum Aufsichtsrat vorzuschlagen.
Die geplante Besetzung sieht vor, dass der Oberbürgermeister als Vertreter der Stadt Worms ein Mitglied des Aufsichtsrats stellt. Die vier weiteren Plätze sollen durch Mitglieder des Stadtrates besetzt werden, die jeweils vom Rat gewählt werden. Die Amtsdauer beträgt laut Satzung in der Regel fünf Jahre.
Hintergrund der Vorlage ist eine interne Überprüfung der am 17. Dezember 2024 durchgeführten Wahl des Aufsichtsrats. Diese Wahl wird aufgrund der Prüfung für nichtig erklärt, weshalb die Besetzung rechtmäßig wiederholt werden soll. Die Verteilung der Sitze richtet sich nach kommunalrechtlichen Vorgaben. Demnach steht den politischen Gruppen CDU, SPD, Worms will weiter und AfD jeweils ein Sitz zu, wobei das Vorschlagsrecht allen Fraktionen im Stadtrat offensteht.
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Beratungsfolge
- 30.04.2025 · 9. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 7Beschlussvorlage 2/083/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für "KIPKI" Wettbewerb - Flächenumgestaltung und Begrünung)Zur Vorlage · 2/083/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms berät über die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 für den KIPKI-Wettbewerb „Flächenumgestaltung und Begrünung“. Der Beschluss sieht vor, 400.000 Euro in der Kostenstelle Wirtschaftsförderung bereitzustellen, wobei die Verfügungsgewalt beim Fachbereich Grünflächen und Gewässer liegt. Zur Deckung dieser Mittel soll auf das Projekt „Radroute 3 – Pfrimmtalradweg“ zurückgegriffen werden, da dort aufgrund von vier unbesetzten Ingenieursstellen voraussichtlich nicht der volle Bedarf an Mitteln in Anspruch genommen wird. Parallel dazu sollen bereits gesperrte Haushaltsmittel in Höhe von 500.000 Euro freigegeben werden.
Das Ziel der Maßnahme ist ein grüner Lückenschluss entlang des Adenauerrings und des Berliner Rings. Die Umsetzung erfolgt über das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI), welches für Worms eine hundertprozentige Förderung vorsieht. Da die Gesamtkosten von rund 892.500 Euro auf die Jahre 2025 und 2026 verteilt sind, ist die Verpflichtungsermächtigung notwendig, um eine zeitnahe Ausschreibung im Mai 2025 zu ermöglichen. Eine Verzögerung könnte zum Verlust der Fördermittel führen. Aufgrund der Eilbedürftigkeit wurde auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss verzichtet.
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- 30.04.2025 · 9. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 8Beschlussvorlage 2/084/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln für die PV-Anlage Stadion Alzeyer Straße)Zur Vorlage · 2/084/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Wormser Stadtrat soll über die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 290.000 Euro für eine Photovoltaikanlage im Stadion an der Alzeyer Straße entscheiden. Die Vorlage sieht vor, diesen Betrag im Finanzhaushalt 2025 unter der Kostenstelle des Wormser Immobilienmanagements bereitzustellen.
Zur Deckung dieser Ausgabe sollen Mittel aus der Sanierung der Liegenschaft Pfrimmtalschule – Gebäude Diesterwegschule herangezogen werden. Da sich die Erweiterung der dortigen Außenanlagen aufgrund der Priorisierung der Sportanlage auf das Jahr 2026 verschiebt, entstehen im aktuellen Haushaltsjahr entsprechende Einsparungen.
Die Installation der Photovoltaikanlage ist gemäß dem Landessolargesetz bei Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden vorgeschrieben. Die Maßnahme umfasst neben der Anlage auch einen ergänzenden Energiespeicher. Da die Rechnung über 290.000 Euro bereits vorliegt, wurde aufgrund der Eilbedürftigkeit auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss verzichtet. Die Stadtverwaltung wird die Kosten zunächst vollständig übernehmen; ein Anteil des Mieters wird zu einem späteren Zeitpunkt gemäß dem Nutzungsvertrag zurückgefordert.
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Beratungsfolge
- 30.04.2025 · 9. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 9Personalvorlage 1.03/076/24-29 (Nebentätigkeiten und Ehrenämter von Frau Bürgermeisterin Lohr)Zur Vorlage · 1.03/076/24-29 · Personalvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat wird ersucht, die Nebentätigkeiten und Ehrenämter der Bürgermeisterin gemäß den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zur Kenntnis zu nehmen. Mit dem Beschlussantrag soll zudem das Einverständnis erklärt werden, dass für die Ausübung dieser Funktionen unter Umständen die Infrastruktur der Verwaltung, wie Büro, Fahrer und Dienstwagen, genutzt werden darf.
Die Vorlage begründet dies mit der Notwendigkeit, im Rahmen des Amtes weitere Mandate wahrzunehmen, was auch im Interesse der Stadt Worms liege. Zur rechtlichen Klarstellung bezüglich der Nutzung städtischer Ressourcen wird auf eine Empfehlung des Städtetages verwiesen. Die Aufstellung für das Jahr 2024 umfasst verschiedene Funktionen, darunter Vorsitzmandate in Gesellschaften wie der Hafen Betriebs GmbH, der Parkhausbetriebs GmbH oder der Wirtschaftsförderungsgesellschaft sowie Mitgliedschaften in Gremien des Städtetages Rheinland-Pfalz und des Deutschen Städtetages.
Für die dem Hauptamt zugeordneten Nebentätigkeiten wurden im Kalenderjahr 2024 Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder in einer Gesamthöhe von 740 Euro gezahlt, welche vollständig der Stadtverwaltung Worms zufließen. Auch anfallende Fahrtkosten werden der Verwaltung angerechnet. Tätigkeiten, die als öffentliche Ehrenämter eingestuft sind, sind von dieser Abgabepflicht nicht betroffen.
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- 30.04.2025 · 9. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde