Vorschlag zur Berufung einer ehrenamtlichen Richterin bzw. eines ehrenamtlichen Richters am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms plant, die Berufung einer neuen ehrenamtlichen Richterin für das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vorzuschlagen. In der entsprechenden Beschlussvorlage wird Bettina Kruse-Schauer für die fünfjährige Amtsperiode vorgeschlagen, welche am 1. April 2025 beginnt.
Die Notwendigkeit eines neuen Vorschlags ergibt sich daraus, dass die Amtszeit des bisherigen ehrenamtlichen Richters am 31. März 2025 endet und dieser für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung steht. Gemäß den Bestimmungen des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) sind kreisfreie Städte dazu verpflichtet, Vorschlagslisten für ehrenamtliche Richter an die Sozialgerichte zu erstellen, wobei bei der Auswahl auch Frauen angemessen zu berücksichtigen sind.
Die vorgeschlagene Person erfüllt laut Dokument die allgemeinen sowie die besonderen Berufungsvoraussetzungen gemäß den Paragrafen 16, 17 und 35 des SGG und steht für das Amt zur Verfügung. Die Maßnahme hat nach Angaben der Stadtverwaltung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Worms. Zudem werden keine Auswirkungen auf den Klimaschutz oder die demografische Entwicklung festgestellt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage 1.01/049/24-29 (Vorschlag zur Berufung einer ehrenamtlichen Richterin bzw. eines ehrenamtlichen Richters am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz)
Beratungsfolge
- 20.11.2024kein Ergebnis hinterlegt