4. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
Tagesordnung
- 10Beschlussvorlage 8/009/24-29 (Nibelungenmuseum)Zur Vorlage · 8/009/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms legt dem Stadtrat verschiedene Szenarien für die Zukunft des Nibelungenmuseums vor. Ein Weiterbetrieb am ursprünglichen Standort würde Kosten in Höhe von 1,5 bis 2 Millionen Euro verursachen. Im Falle einer endgültigen Schließung ließen sich die jährlichen Gebäudeunterhaltungskosten von etwa 100.000 Euro auf voraussichtlich 15.000 Euro senken. Hierbei fielen einmalige Kosten für Sicherungsmaßnahmen von rund 7.500 Euro sowie eine mögliche Rückzahlung von Zuwendungsmitteln in Höhe von circa 150.000 Euro an.
Als kurzfristige Alternative wird die Präsentation des Nibelungen-Themas im Museum Andreasstift vorgeschlagen. Für eine langfristige Lösung soll ein externes Büro beauftragt werden, um die Möglichkeiten einer dauerhaften Integration des Themas in die Ausstellungen des Museums Andreasstift zu prüfen. Parallel dazu soll die Verwaltung die Marktlage für die vorhandenen Gebäudeteile untersuchen, wobei Verkäufe oder Überlassungen, etwa durch Erbpacht, in Betracht gezogen werden. Dabei ist sicherzustellen, dass der Schutz der Stadtmauer im Gebäudeinneren gewahrt bleibt und kein Zugang Dritter zu den Stadtmauertürmen ermöglicht wird. Eine Nutzung des Gebäudes für Gastronomie, Handel oder kulturelle Zwecke wäre denkbar, erfordert jedoch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen.
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Beratungsfolge
- 20.11.2024 · 4. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 30.10.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 11Beschlussvorlage BOB/007/24-29 (Regionaltag Rheinhessen - Änderung der Vereinbarung über die Zusammenarbeit)Zur Vorlage · BOB/007/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat berät über eine Änderung der Vereinbarung über die Zusammenarbeit des Regionaltages Rheinhessen. Mit der Beschlussvorlage BOB/007/24-29 wird die Zustimmung zu den angepassten Regelungen beantragt. Die Änderungen resultieren aus einer Einigung zwischen den Mitgliedern des Regionaltages, bestehend aus den Städten Mainz und Worms sowie den Landkreisen Alzey-Worms und Mainz-Bingen.
Die Neuregelung umfasst eine Selbstverpflichtung der Gebietskörperschaften bezüglich der Sitzungsgestaltung. Demnach können pro Sitzung und Fraktion maximal zwei Tagesordnungspunkte angemeldet werden. Diese Bestimmung ist in einem Side Letter als Anlage zur Vereinbarung festgehalten.
Die geänderte Vereinbarung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft und ersetzt die am 15. Dezember 2023 angepasste Fassung. Laut der Vorlage entstehen durch diese Änderung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Worms. Zudem werden keine Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz ausgewiesen.
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- 20.11.2024 · 4. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 12Beschlussvorlage SVF/002/24-29 (Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Sondervermögen Freizeit zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 (Wirtschaftsjahr 2024))Zur Vorlage · SVF/002/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms soll über die Bestellung einer Abschlussprüferin für das Sondervermögen Freizeit entscheiden. Gemäß der Beschlussvorlage SVF/002/24-29 wird vorgeschlagen, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Benz und Gunzenhäuser mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 zu beauftragen.
Das Verfahren sieht eine Vorberatung durch den Betriebsausschuss des Sondervermögens Freizeit vor. Dieser wird den Antrag in seiner Sitzung am 7. Oktober 2024 prüfen und dem Stadtrat eine Empfehlung zur Zustimmung unterbreiten. Die abschließende Entscheidung über die Beauftragung soll in der Stadtratssitzung am 20. November 2024 fallen.
Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben ergibt sich aus § 9 der Betriebssatzung des Sondervermögens Freizeit, wonach der Jahresabschluss und der Lagebericht einer Prüfung durch einen Abschlussprüfer unterliegen müssen. Die Entscheidung über die Bestellung der Prüferin obliegt dem Stadtrat gemäß § 89 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO). Während der Stadtrat die formale Zustimmung erteilt, erfolgt die eigentliche Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch die Betriebsleitung des Sondervermögens.
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- 20.11.2024 · 4. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 13Beschlussvorlage SVF/003/24-29 (Genehmigung des Wirtschaftsplanes des "Sondervermögen Freizeit" für das Wirtschaftsjahr 2025)Zur Vorlage · SVF/003/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms wird über den Wirtschaftsplan des Sondervermögens Freizeit für das Wirtschaftsjahr 2025 entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht Erlöse in Höhe von 402.124,24 Euro und Aufwendungen von 309.638,00 Euro vor, was zu einem Jahresergebnis von 92.486,24 Euro führt.
Im Rahmen des Vermögensplans sind verschiedene Investitionsmaßnahmen vorgesehen. Für das Heinrich-Völker-Bad ist ein Umbau im Umfang von 6.758.000 Euro geplant, wobei Zuschüsse in Höhe von 5.510.000 Euro berücksichtigt werden. Des Weiteren sind eine Betonsanierung der Tribüne für 550.000 Euro sowie eine Deckensanierung der Bestandshalle für 100.000 Euro vorgesehen. Im Tiergarten ist ein Wegebau mit Kosten von 100.000 Euro geplant. Für das Paternusbad ist die Sanierung des zweiten Bauabschnitts mit einem Volumen von 3.774.000 Euro vorgesehen, unter der Voraussetzung eines Zuwendungserhalts von mindestens 2.264.400 Euro.
Die Finanzierung umfasst ein Kassenkreditvolumen von 1.000.000 Euro sowie ein Investitionskreditvolumen von 3.667.600 Euro. Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf 4.083.823 Euro. Der Betriebsausschuss des Sondervermögens Freizeit hat die Vorlage zur Vorberatung erhalten und empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung zum Wirtschaftsplan.
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- 20.11.2024 · 4. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 14Beschlussvorlage SVK/002/24-29 (Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Sondervermögen KuTaZ zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 (Wirtschaftsjahr 2024))Zur Vorlage · SVK/002/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms wird über die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Benz und Gunzenhäuser als Abschlussprüferin für das Sondervermögen KuTaZ entscheiden. Gegenstand des Beschlussantrags (SVK/002/24-29) ist die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 für das laufende Wirtschaftsjahr.
Die rechtliche Grundlage hierfür ergibt sich aus § 9 der Betriebssatzung des Sondervermögens KuTaZ, der eine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts durch einen Abschlussprüfer vorschreibt. Die Entscheidungskompetenz für die Bestellung liegt gemäß § 89 Abs. 2 GemO beim Stadtrat.
Der Prozess sieht vor, dass der Betriebsausschuss des Sondervermögens KuTaZ den Antrag in seiner Sitzung am 28. Oktober 2024 vorberät und dem Stadtrat eine Empfehlung zur Zustimmung unterbreitet. Die abschließende Entscheidung im Stadtrat ist für die Sitzung am 20. November 2024 vorgesehen.
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- 20.11.2024 · 4. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 15Beschlussvorlage SVK/001/24-29 (Genehmigung des Wirtschaftsplanes für das Sondervermögen KuTaZ der Stadt Worms für das Wirtschaftsjahr 2025)Zur Vorlage · SVK/001/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms wird über den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 des Sondervermögens KuTaZ entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht Gesamterträge in Höhe von 1.598.580 Euro gegenüber Aufwendungen von 1.627.929 Euro vor, woraus ein Jahresfehlbetrag von 29.349 Euro resultiert.
Im Vermögensplan sind Investitionen in Höhe von 300.000 Euro vorgesehen, die für die Sanierung der Dachterrasse sowie der Balkonkanten bestimmt sind. Zudem ist ein Kassenkreditvolumen von 1.000.000 Euro eingeplant; das Volumen für Investitionskredite und Verpflichtungsermächtigungen wird mit null Euro angegeben.
Der Betriebsausschuss des Sondervermögens KuTaZ berät die Vorlage vorab und empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung zum Plan. Die Sitzung des Betriebsausschusses ist für den 28. Oktober 2024 angesetzt, während die Entscheidung im Stadtrat für den 20. November 2024 vorgesehen ist.
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- 20.11.2024 · 4. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 16Beschlussvorlage SVP/002/24-29 (Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Sondervermögen Parkhaus zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 (Wirtschaftsjahr 2024))Zur Vorlage · SVP/002/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage SVP/002/24-29 wird die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Benz und Gunzenhäuser als Abschlussprüferin für das Sondervermögen Parkhaus beantragt. Ziel der Beauftragung ist die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 für das entsprechende Wirtschaftsjahr.
Der vorgesehene Ablauf sieht vor, dass der Betriebsausschuss des Sondervermögens Parkhaus den Antrag im Rahmen einer Vorberatung prüft und dem Stadtrat eine Empfehlung zur Zustimmung unterbreitet. Die endgültige Entscheidung über die Bestellung der Prüferin liegt gemäß § 89 Abs. 2 der Gemeindeordnung beim Stadtrat. Die Notwendigkeit einer Abschlussprüfung ergibt sich aus § 9 der Betriebssatzung des Sondervermögens, wonach der Jahresabschluss sowie der Lagebericht einer Prüfung unterzogen werden müssen.
Die Beratung im Betriebsausschuss ist für den 31. Oktober 2024 angesetzt, während die Entscheidung im Stadtrat in der Sitzung am 20. November 2024 erfolgen soll. Laut der Vorlage hat die Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 20.11.2024 · 4. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 17Beschlussvorlage SVP/003/24-29 (Genehmigung des Wirtschaftsplanes für das Sondervermögen Parkhaus der Stadt Worms für das Wirtschaftsjahr 2025)Zur Vorlage · SVP/003/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms wird über den Wirtschaftsplan für das Sondervermögen Parkhaus für das Wirtschaftsjahr 2025 entscheiden. Die Beschlussvorlage SVP/003/24-29 legt hierfür die Eckdaten der geplanten Einnahmen und Ausgaben fest.
Dem Plan zufolge werden Gesamterträge in Höhe von 1.287.800 Euro erwartet, während die Aufwendungen auf 1.246.822 Euro beziffert werden. Daraus ergibt sich ein voraussichtliches Jahresergebnis von 40.978 Euro. Im Vermögensplan sind für das Jahr 2025 keine Investitionen vorgesehen. Das Kassenkreditvolumen wird mit 1.000.000 Euro angesetzt, während das Investitionskreditvolumen sowie Verpflichtungsermächtigungen bei null Euro liegen.
Der Entscheidungsprozess folgt einem festgelegten Ablauf: Der Betriebsausschuss des Sondervermögens Parkhaus berät die Vorlage in seiner Sitzung am 31. Oktober 2024 vor und empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung zum Wirtschaftsplan. Die abschließende Entscheidung durch den Stadtrat ist für die Sitzung am 20. November 2024 vorgesehen.
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- 20.11.2024 · 4. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 2Mitteilungsvorlage 1.01/054/24-29 (Ergänzungswahl für den Jugendhilfe- und Sozialausschuss)Zur Vorlage · 1.01/054/24-29 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms berät über eine Beschlussvorlage zur Ergänzungswahl für den Jugendhilfe- und Sozialausschuss für die aktuelle Wahlperiode 2024–2029.
Im Jugendhilfeausschuss soll Lars Diemer als stellvertretendes beratendes Mitglied benannt werden, um die katholische Kirche zu vertreten. Für den Sozialausschuss sieht der Antrag vor, Hans-Herbert Rolvien als Mitglied und Florian Helfert als stellvertretendes Mitglied zu ernennen, wobei beide Personen die Vertreter der Arbeiterwohlfahrt (AWO) darstellen.
Mit der Umsetzung dieser personellen Besetzungen ist laut dem Dokument die Auszahlung von Sitzungsgeldern verbunden. Die Entscheidung über den Antrag wird in der Sitzung des Stadtrats am 20. November 2024 erwartet.
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- 20.11.2024 · 4. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 3Beschlussvorlage 5/010/24-29 (Wahl der Mitglieder des Beirats für psychische Gesundheit)Zur Vorlage · 5/010/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat wird über die Besetzung des Beirats für psychische Gesundheit für die Wahlperiode 2024–2029 entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Wahl ohne Stimmzettel vor, um bestehende Vakanzen im Gremium zu schließen.
Im Rahmen der Nachbesetzung sollen ein Vertreter der DRK Trägergesellschaft Süd-West als Ersatzmitglied sowie eine Fachärztin für die Gruppe der niedergelassenen Ärzte als Mitglied in den Beirat berufen werden. Diese Vorschläge wurden von den beteiligten Institutionen eingereicht.
Die rechtliche Grundlage für die Einrichtung eines solchen Beirats ist das Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG). Dieses Gesetz überträgt kreisfreien Städten die Aufgabe, die Planung und Koordination der psychiatrischen Versorgung vor Ort zu übernehmen. Der Beirat fungiert dabei als beratendes Organ in grundsätzlichen Fragen der örtlichen Versorgung.
Der Stadtrat hatte bereits in einer Sitzung am 8. Oktober 2024 über die Mitglieder des Beirats beschlossen; die aktuelle Vorlage dient der Ergänzung durch die nachgereichten Besetzungsvorschläge. Die Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
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- 20.11.2024 · 4. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 4Beschlussvorlage 1.01/049/24-29 (Vorschlag zur Berufung einer ehrenamtlichen Richterin bzw. eines ehrenamtlichen Richters am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz)Zur Vorlage · 1.01/049/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms plant, die Berufung einer neuen ehrenamtlichen Richterin für das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vorzuschlagen. In der entsprechenden Beschlussvorlage wird Bettina Kruse-Schauer für die fünfjährige Amtsperiode vorgeschlagen, welche am 1. April 2025 beginnt.
Die Notwendigkeit eines neuen Vorschlags ergibt sich daraus, dass die Amtszeit des bisherigen ehrenamtlichen Richters am 31. März 2025 endet und dieser für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung steht. Gemäß den Bestimmungen des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) sind kreisfreie Städte dazu verpflichtet, Vorschlagslisten für ehrenamtliche Richter an die Sozialgerichte zu erstellen, wobei bei der Auswahl auch Frauen angemessen zu berücksichtigen sind.
Die vorgeschlagene Person erfüllt laut Dokument die allgemeinen sowie die besonderen Berufungsvoraussetzungen gemäß den Paragrafen 16, 17 und 35 des SGG und steht für das Amt zur Verfügung. Die Maßnahme hat nach Angaben der Stadtverwaltung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Worms. Zudem werden keine Auswirkungen auf den Klimaschutz oder die demografische Entwicklung festgestellt.
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- 20.11.2024 · 4. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 5Beschlussvorlage 1.01/050/24-29 (Vorschlag zur Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen bzw. ehrenamtlichen Richtern am Sozialgericht Mainz)Zur Vorlage · 1.01/050/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat berät über die Personenvorschläge für zwei Posten als ehrenamtliche Richter am Sozialgericht Mainz. Für die neue fünfjährige Amtsperiode, die am 1. April 2025 beginnt, liegen drei Vorschläge vor: Christine Jäger, Christine Dohn und Maximilian Emans. Aus dieser Liste sollen zwei Personen ausgewählt werden, die anschließend dem Präsidenten des Landessozialgerichts zur Berufung vorgeschlagen werden.
Die Neubesetzung ist erforderlich, da die aktuelle Amtszeit am 31. März 2025 endet. Hintergrund der Vorlage ist, dass eine bisherige ehrenamtliche Richterin für das Landessozialgericht nominiert wurde und ein weiterer bisheriger Richter nicht mehr zur Verfügung steht. Gemäß § 14 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) sind die Städte verpflichtet, entsprechende Vorschlagslisten einzureichen, wobei Frauen angemessen zu berücksichtigen sind.
Die vorgeschlagenen Personen erfüllen laut der Vorlage die allgemeinen Berufungsvoraussetzungen nach den §§ 16 und 17 SGG und stehen für das Amt zur Verfügung. Die Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Worms und weist zudem keine Auswirkungen auf den Klimaschutz oder die demografische Entwicklung auf.
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- 20.11.2024 · 4. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 6Beschlussvorlage 2/015/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für den Grunderwerb unbebauter Grundstücke)Zur Vorlage · 2/015/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2/015/24-29 wird die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für den Erwerb unbebauter Grundstücke im Haushaltsjahr 2024 beantragt. Für den Bereich Grundstücke und Stadtentwicklung sollen hierfür 180.000 Euro zusätzlich bereitgestellt werden, über die sofort verfügt werden kann.
Die Deckung dieser Mittel erfolgt durch geringere Ausgaben im Projekt Neubau des Werkstattgebäudes am Friedhof Hochheimer Höhe. Da aufgrund der Neubeantragung von Fördermitteln bei diesem Bauvorhaben die Mittel erst zu einem späteren Zeitpunkt benötigt werden, können sie als Deckungsvorschlag herangezogen werden. In dem betreffenden Deckungskreis wurden im laufenden Haushaltsjahr bereits überplanmäßige Mittel in Höhe von 630.000 Euro bereitgestellt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Antrag zuzustimmen. Als Begründung für den Grundstückserwerb verweist die Vorlage auf eine Beratung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25. September 2024.
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Beratungsfolge
- 20.11.2024 · 4. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 30.10.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 7Beschlussvorlage 2/018/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Gewerbesteuerumlage)Zur Vorlage · 2/018/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2/018/24-29 wird die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Gewerbesteuerumlage im Haushaltsjahr 2024 beantragt. Konkret sollen in der Kostenstelle für kommunale Steuern zusätzliche Mittel in Höhe von 754.000 Euro bereitgestellt werden, über die sofort verfügt werden kann.
Die Begründung führt aus, dass dem ursprünglichen Haushaltsansatz für die Gewerbesteuer in 2024, der bei rund 49 Millionen Euro lag, nach aktuellem Stand ein Ergebnis von etwa 52,9 Millionen Euro gegenübersteht. Da die im November und Dezember fälligen Raten der Gewerbesteuerumlage zusammen rund 2,65 Millionen Euro betragen, aber nur ein Teil davon durch bestehende Mittel gedeckt ist, entsteht ein Bedarf an Mehraufwendungen in Höhe von etwa 754.000 Euro. Die Deckung dieser überplanmäßigen Mittel soll durch die entsprechenden Mehrerträge aus der Gewerbesteuer erfolgen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits empfohlen, dem Antrag zuzustimmen, sodass die Entscheidung nun dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorliegt.
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- 20.11.2024 · 4. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 30.10.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 8Beschlussvorlage 4/004/24-29 (Mittagsverpflegung an Ganztagsschulen der Stadt Worms, Festlegung des Verpflegungskostenbeitrags)Zur Vorlage · 4/004/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms hat einen Beschlussantrag zur Anpassung der Verpflegungskosten für das Mittagessen an den Ganztagsschulen vorgelegt. Ab dem Schuljahr 2025/26 soll der Beitrag für vollzahlende Schülerinnen und Schüler auf 4,10 Euro pro Mittagessen angehoben werden, mit einer weiteren Erhöhung auf 4,40 Euro ab dem Schuljahr 2026/27.
Zudem ist vorgesehen, die Ermäßigung des Verpflegungskostenbeitrags auf 1,00 Euro, welche auf Grundlage des Sozialfonds des Landes Rheinland-Pfalz ermöglicht wurde, ab dem Schuljahr 2025/26 einzustellen. Die Stadt wird die entsprechenden Zuweisungen aus dem Sozialfonds für diesen Zweck nicht mehr in Anspruch nehmen. Parallel dazu soll die bisherige Befreiung von den Essenskosten für Schülerinnen und Schüler der Geschwister-Scholl-Schule ab dem Schuljahr 2025/26 entfallen.
Die Verwaltung begründet diese Änderungen mit den Feststellungen des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz sowie der Notwendigkeit einer Haushaltskonsolidierung in Worms. Der Rechnungshof hatte eine Anpassung der Entgelte gefordert, um die Unterdeckung bei den Kosten zu berücksichtigen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Essenskostenbefreiung an der Geschwister-Scholl-Schule eine freiwillige Leistung darstellt und angesichts steigender Kosten und Schülerzahlen erneut zur Beratung vorgelegt wird.
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- 20.11.2024 · 4. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 30.10.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 01.10.2024 · Sitzung des Bildungs- und Schulträgerausschusses
- 9Beschlussvorlage 4/005/24-29 (Anpassung der Gebühren der Volkshochschule der Stadt Worms ab Semester I/2025)Zur Vorlage · 4/005/24-29 · Beschlussvorlage
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Die Volkshochschule der Stadt Worms plant eine Anpassung der Gebühren für das offene Kursprogramm ab dem ersten Semester 2025. Der vorliegende Beschlussantrag sieht eine Erhöhung der Standardgebühren vor, um zur Konsolidierung der Haushaltssituation beizutragen. Die letzte Anpassung dieser Gebühren erfolgte im ersten Semester 2022.
Konkret ist vorgesehen, die Gebühr für Lerngruppen mit acht bis zwölf Personen von bisher 3,15 Euro auf 3,50 Euro pro Unterrichtseinheit anzuheben. Für größere Fremdsprachenkurse mit 13 bis 18 Teilnehmenden soll der Preis von 2,70 Euro auf 3,00 Euro pro Unterrichtseinheit steigen. Die Gebühren für Kleingruppen von fünf bis sieben Personen bleiben unverändert bei 5,00 Euro pro Unterrichtseinheit.
Die Stadtverwaltung rechnet mit einer positiven Auswirkung auf den Haushalt in Höhe von voraussichtlich 20.000 Euro. Begründet wird die Maßnahme damit, dass eine Reduzierung der Ausgaben für Honorare und Sachkosten aufgrund der projektbezogenen Einnahmenstruktur zu einem Verlust der Gesamteinnahmen führen würde.
Der Entscheidungsprozess umfasst die Vorberatung im Bildungs- und Scherträgerausschuss am 1. Oktober 2024 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 30. Oktober 2024. Die endgültige Entscheidung über den Antrag wird vom Stadtrat in der Sitzung am 20. November 2024 erwartet.
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- 30.10.2024 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 01.10.2024 · Sitzung des Bildungs- und Schulträgerausschusses