Vorschlag zur Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen bzw. ehrenamtlichen Richtern am Sozialgericht Mainz
✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat berät über die Personenvorschläge für zwei Posten als ehrenamtliche Richter am Sozialgericht Mainz. Für die neue fünfjährige Amtsperiode, die am 1. April 2025 beginnt, liegen drei Vorschläge vor: Christine Jäger, Christine Dohn und Maximilian Emans. Aus dieser Liste sollen zwei Personen ausgewählt werden, die anschließend dem Präsidenten des Landessozialgerichts zur Berufung vorgeschlagen werden.
Die Neubesetzung ist erforderlich, da die aktuelle Amtszeit am 31. März 2025 endet. Hintergrund der Vorlage ist, dass eine bisherige ehrenamtliche Richterin für das Landessozialgericht nominiert wurde und ein weiterer bisheriger Richter nicht mehr zur Verfügung steht. Gemäß § 14 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) sind die Städte verpflichtet, entsprechende Vorschlagslisten einzureichen, wobei Frauen angemessen zu berücksichtigen sind.
Die vorgeschlagenen Personen erfüllen laut der Vorlage die allgemeinen Berufungsvoraussetzungen nach den §§ 16 und 17 SGG und stehen für das Amt zur Verfügung. Die Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Worms und weist zudem keine Auswirkungen auf den Klimaschutz oder die demografische Entwicklung auf.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage 1.01/050/24-29 (Vorschlag zur Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen bzw. ehrenamtlichen Richtern am Sozialgericht Mainz)
Beratungsfolge
- 20.11.2024kein Ergebnis hinterlegt