Beschlussvorlage 1.01/007/24-29 (Wahl der Mitglieder des Innenstadtausschusses)
1.01/007/24-29 · Beschlussvorlage · 11.09.2024
▶ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat soll im Rahmen der Beschlussvorlage 1.01/007/24-29 die Mitglieder des Innenstadtausschusses für die Wahlperiode 2024 bis 2029 wählen. Geplant ist die Besetzung von insgesamt 17 Positionen, die sowohl reguläre Mitglieder als als auch stellvertretende Mitglieder umfassen. Die Wahl soll dabei ohne Verwendung von Stimmzetteln erfolgen.
Die Grundlage für diesen Ausschuss wurde bereits in der Sitzung des Stadtrats am 9. Juli 2024 geschaffen. Gemäß der Gemeindeordnung ist der Innenstadtausschuss als gemischter Ausschuss konzipiert, dessen Besetzung zur mindestens zur Hälfte aus Ratsmitgliedern bestehen muss. Die weiteren Mitglieder können aus den wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Stadt stammen. Die entsprechenden Wahlvorschläge wurden von den im Stadtrat vertretenen politischen Gruppen eingereicht.
Das Verfahren der Wahl richtet sich nach den Bestimmungen des § 45 der Gemeindeordnung. Bei einem einzelnen Wahlvorschlag ist die Zustimmung der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich. Sollten mehrere Vorschläge vorliegen, erfolgt die Zuteilung der Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß dem Kommunalwahlgesetz. Für die Durchführung des Ausschusses sind lediglich die üblichen Sitzungsgelder aus den vorhandenen Mitteln vorgesehen. Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz werden in der Vorlage nicht festgestellt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 184 Wörter).