2. Sitzung des Stadtrates
Tagesordnung
- 1Beschlussvorlage 2/001/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für Schloss Herrnsheim (Umsetzung Sanierungskonzept))Zur Vorlage · 2/001/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat wird sich mit der Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für das Schloss Herrnsheim befassen. Laut der vorliegenden Beschlussvorlage sollen im Haushaltsjahr 2024 Mittel in Höhe von 1,2 Millionen Euro für die Umsetzung des Sanierungskonzepts bereitgestellt werden. Diese Mittel sind dem Bereich des Wormser Immobilienmanagements zugeordnet.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgabe sollen bestehende Verpflichtungsermächtigungen herangezogen werden, da diese im laufenden Jahr nicht in voller Höhe beansprucht werden. Konkret ist vorgesehen, 700.000 Euro aus dem Projekt Neubau der Sporthalle Brucknerstraße sowie 500.000 Euro aus dem Innenausbau der Kita am Fischmarkt umzuwidmen.
Die Begründung der Stadtverwaltung führt aus, dass sich die Sanierungsmaßnahmen am Schloss Herrnsheim aufgrund einer zeitlich versetzten Beantragung von Fördermitteln verzögert haben. Das Projekt ist bis zum Jahr 2026 geplant. Im Jahr 2024 sollen planerische Leistungen ausgeschrieben und vergeben werden können. Voraussetzung für die Beauftragung dieser Leistungen ist eine ausreichende Finanzierung, was durch die Bereitstellung der Verpflichtungsermächtigung sichergestellt werden soll.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 10Beschlussvorlage 1.01/005/24-29 (Wahl der Mitglieder des Bildungs- und Schulträgerausschusses)Zur Vorlage · 1.01/005/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadrat berät über die Besetzung des Bildungs- und Schulträgerausschusses für die Wahlperiode 2024 bis 2029. Mit der Beschlussvorlage 1.01/005/24-29 wird die Wahl von 17 Personen als ordentliche oder stellvertretende Mitglieder beantragt, wobei auf die Verwendung von Stimmzetteln verzichtet werden soll. Die Auswahl erfolgt auf Grundlage einer Liste mit Vorschlägen der politischen Fraktionen.
Zusätzlich zur Besetzung durch Ratsmitglieder und weitere wählbare Bürger umfasst die Zusammensetzung des Ausschusses auch Lehrkräfte sowie gewählte Elternvertreter aller Schularten. Der Stadtrat nimmt zudem zur Kenntnis, dass je ein Mitglied der Industrie- und Handelskammer sowie des Deutschen Gewerkschaftsbundes als stimmberechtigte Mitglieder teilnehmen werden. Vertreter des Jugendparlaments und der Stadt-Schülervertretung sind als beratende Mitglieder vorgesehen.
Die Bildung des Ausschusses wurde bereits in der Sitzung vom 9. Juli 2024 beschlossen. Gemäß den rechtlichen Vorgaben der Gemeindeordnung soll die Besetzung so erfolgen, dass mindestens die Hälfte der Mitglieder dem Stadtrat angehört. Die Umsetzung der Maßnahme ist mit der Auszahlung von Sitzungsgeldern verbunden.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 11Beschlussvorlage 1.01/008/24-29 (Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses)Zur Vorlage · 1.01/008/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms befasst sich mit der Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses für die Wahlperiode 2024 bis 2029. Gemäß der Beschlussvorlage 1.01/008/24-29 sollen acht Personen aus einer vorliegenden Liste als Mitglieder sowie deren Stellvertreter ohne Einsatz von Stimmzetteln gewählt werden. Darüber hinaus sieht die Vorlage die Benennung weiterer Mitglieder und stellvertretender Mitglieder vor, die auf Vorschlag der anerkannten Jugendverbände sowie der freien Jugendhilfe vorgeschlagen werden.
Der Ausschuss ist als gemischter Ausschuss konzipiert, wobei mindestens die Hälfte der Mitglieder dem Stadtrat angehören muss. Zu den stimmberechtigten Mitgliedern zählen neben Ratsmitgliedern oder erfahrenen Bürgern auch die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister bzw. deren ständige Vertretung sowie Vertreter der Jugendverbände und der freien Jugendhilfe.
Zusätzlich umfasst der Jugendhilfeausschuss 17 beratende Mitglieder. Diese Besetzung setzt sich aus verschiedenen Fachkräften und Vertretern öffentlicher sowie gesellschaftlicher Institutionen zusammen, darunter die Leitung des Jugendamtes, Vertreter der Polizei, der Arbeitsagentur und des Jobcenters sowie Mitglieder der Justiz, der Kirchen, der Elternvertretungen und des Jugendparlaments. Die Finanzierung der Sitzungsgelder ist durch entsprechende Mittel in der Kostenstelle vorgesehen.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 12Beschlussvorlage 1.01/003/24-29 (Wahl der Mitglieder des Bau- und Mobilitätsausschusses)Zur Vorlage · 1.01/003/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat entscheidet in seiner Sitzung am 11. September 2024 über die Besetzung des Bau- und Mobilitätsausschusses für die Wahlperiode 2024–2029. Die Beschlussvorlage mit der Nummer 1.01/003/24-29 sieht vor, 17 Mitglieder sowie deren Stellvertreter zu wählen, wobei auf die Verwendung von Stimmzetteln verzichtet werden soll.
Die Bildung des Ausschusses wurde bereits in der Sitzung vom 9. Juli 2024 beschlossen. Das Gremium ist mit einer Mitgliederzahl von 17 Personen vorgesehen und soll ausschließlich aus Ratsmitgliedern bestehen. Die politischen Fraktionen haben hierfür Wahlvorschläge eingereicht, die als Grundlage für das Verfahren dienen.
Die Durchführung der Wahl erfolgt gemäß den Regelungen des § 45 der Gemeindeordnung. Bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge findet die Zuteilung der Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt, wobei die Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes Anwendung finden. Die mit der Besetzung verbundenen finanziellen Auswirkungen betreffen die Auszahlung von Sitzungsgeldern, wofür Mittel in der Kostenstelle 00000.40000 zur Verfügung stehen.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 13Beschlussvorlage 1.01/015/24-29 (Wahl der Mitglieder des Digitalisierungsausschusses)Zur Vorlage · 1.01/015/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadrat soll im Rahmen der Sitzung am 11. September 2024 die Mitglieder des Digitalisierungsausschusses für die Wahlperiode 2024 bis 2029 wählen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, elf Personen aus einer beigefügten Liste als ordentliche und stellvertretende Mitglieder zu bestimmen. Dabei soll auf eine Wahl mittels Stimmzetteln verzichtet werden.
Der Ausschuss wurde bereits in der Sitzung vom 9. Juli 2024 gebildet. Gemäß der Gemeindeordnung ist vorgesehen, den Digitalisierungsausschuss als gemischtes Gremium zu besetzen. Das bedeutet, dass die Mitglieder sowohl aus Ratsmitgliedern als auch aus wählbaren Bürgerinnen und Bürgern bestehen sollen, wobei mindestens die Hälfte der Sitze durch Ratsmitglieder besetzt sein muss. Die politischen Gruppen im Stadtrat haben hierfür bereits Wahlvorschläge eingereicht.
Die Durchführung der Wahl richtet sich nach den Bestimmungen des § 45 der Gemeindeordnung. Sollten mehrere Wahlvorschläge vorliegen, erfolgt die Zuteilung der Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Mit der Besetzung des Ausschusses sind auch finanzielle Auswirkungen verbunden, da für die Mitglieder Sitzungsgelder gezahlt werden.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 14Beschlussvorlage 1.01/006/24-29 (Wahl der Mitglieder des Friedhofsausschusses)Zur Vorlage · 1.01/006/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat berät über die Besetzung des Friedhofsausschusses für die Wahlperiode 2024 bis 2029. Mit der Beschlussvorlage wird beantragt, elf Mitglieder sowie deren stellvertretende Mitglieder zu wählen. Die Wahl soll dabei ohne den Einsatz von Stimmzetteln durchgeführt werden.
Der Ausschuss wurde bereits in der Sitzung vom 9. Juli 2024 als Gremium beschlossen. Gemäß der Gemeindeordnung ist dieser Ausschuss so zu besetzen, dass er sich aus Ratsmitgliedern und weiteren wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Stadt zusammensetzt, wobei mindestens die Hälfte der Mitglieder dem Stadtrat angehören muss. Die politischen Gruppen haben hierfür Wahlvorschläge eingereicht.
Das Verfahren zur Besetzung richtet sich nach den Bestimmungen des § 45 der Gemeindeordnung. Liegt nur ein Wahlvorschlag vor, wird über diesen abgestimmt. Bei mehreren Vorschlägen erfolgt die Zuteilung der Sitze nach dem Prinzip der Verhältniswahl gemäß den Regelungen des Kommunalwahlgesetzes. Die finanziellen Auswirkungen beschränken sich auf die Auszahlung von Sitzungsgeldern, für die entsprechende Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 15Beschlussvorlage 1.01/007/24-29 (Wahl der Mitglieder des Innenstadtausschusses)Zur Vorlage · 1.01/007/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat soll im Rahmen der Beschlussvorlage 1.01/007/24-29 die Mitglieder des Innenstadtausschusses für die Wahlperiode 2024 bis 2029 wählen. Geplant ist die Besetzung von insgesamt 17 Positionen, die sowohl reguläre Mitglieder als als auch stellvertretende Mitglieder umfassen. Die Wahl soll dabei ohne Verwendung von Stimmzetteln erfolgen.
Die Grundlage für diesen Ausschuss wurde bereits in der Sitzung des Stadtrats am 9. Juli 2024 geschaffen. Gemäß der Gemeindeordnung ist der Innenstadtausschuss als gemischter Ausschuss konzipiert, dessen Besetzung zur mindestens zur Hälfte aus Ratsmitgliedern bestehen muss. Die weiteren Mitglieder können aus den wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Stadt stammen. Die entsprechenden Wahlvorschläge wurden von den im Stadtrat vertretenen politischen Gruppen eingereicht.
Das Verfahren der Wahl richtet sich nach den Bestimmungen des § 45 der Gemeindeordnung. Bei einem einzelnen Wahlvorschlag ist die Zustimmung der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich. Sollten mehrere Vorschläge vorliegen, erfolgt die Zuteilung der Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß dem Kommunalwahlgesetz. Für die Durchführung des Ausschusses sind lediglich die üblichen Sitzungsgelder aus den vorhandenen Mitteln vorgesehen. Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz werden in der Vorlage nicht festgestellt.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 16Beschlussvorlage 1.01/009/24-29 (Wahl der Mitglieder des Kulturausschusses)Zur Vorlage · 1.01/009/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat berät über die Besetzung des Kulturausschusses für die Wahlperiode 2024 bis 2029. Im Rahmen einer vorliegenden Beschlussvorlage wird die Wahl von elf Mitgliedern sowie deren Stellvertretern beantragt. Die Auswahl der Personen soll auf Basis einer Liste erfolgen, welche die Vorschläge der im Stadtrat vertretenen politischen Fraktionen enthält.
Der Ausschuss ist als gemischtes Gremium konzipiert. Gemäß der Gemeindeordnung muss mindestens die Hälfte der Mitglieder aus dem Stadtrat bestehen, während die übrigen Plätze mit wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Stadt besetzt werden können. Die Entscheidung über die Bildung des Kulturausschusses wurde bereits in der Sitzung vom 9. Juli 2024 getroffen.
Die Wahl soll ohne Verwendung von Stimmzetteln durchgeführt werden. Sollten mehrere Wahlvorschläge vorliegen, erfolgt die Zuteilung der Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus dieser Entscheidung lediglich durch die Auszahlung der Sitzungsgelder, für die entsprechende Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 17Beschlussvorlage 1.01/012/24-29 (Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses)Zur Vorlage · 1.01/012/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat bereitet die Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses für die Wahlperiode 2024 bis 2029 vor. Gemäß der Beschlussvorlage 1.01/012/24-29 sollen elf Personen aus einer bereitgestellten Liste als ordentliche und stellvertretende Mitglieder in den Ausschuss gewählt werden. Die Wahl soll dabei ohne Verwendung von Stimmzetteln durchgeführt werden.
Der Ausschuss ist als gemischtes Gremium konzipiert, das sich aus Ratsmitgliedern sowie wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Stadt zusammensetzt. Dabei ist gemäß der Gemeindeordnung festgelegt, dass mindestens die Hälfte der Mitglieder dem Stadtrat angehören muss. Die Entscheidung zur Bildung des Rechnungsprüfungsausschusses wurde bereits in der Sitzung vom 9. Juli 2024 getroffen.
Die im Stadtrat vertretenen politischen Gruppen haben ihre jeweiligen Wahlvorschläge für die neue Amtszeit eingereicht. Das Verfahren zur Ermittlung der Mitglieder richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung, wobei bei mehreren Wahlvorschlägen das Prinzip der Verhältniswahl zur Anwendung kommt. Die Finanzierung der Sitzungsgelder ist durch entsprechende Mittel im Haushalt sichergestellt.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 18Beschlussvorlage 1.01/023/24-29 (Wahl der Mitglieder des Sozialausschusses)Zur Vorlage · 1.01/023/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Worms Stadtrat bereitet die Besetzung des Sozialausschusses für die neue Wahlperiode 2024 bis 2029 vor. Gemäß der Beschlussvorlage 1.01/023/24-29 sollen elf Personen aus den im Stadtrat vertretenen politischen Gruppen als ordentliche oder stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Die Wahl soll dabei ohne Verwendung von Stimmzetteln durchgeführt werden.
Zusätzlich zur Besetzung durch Ratsmitglieder sieht die Vorlage vor, Vertreter der sozialen Verbände sowie eine Person des Seniorenbeirates als beratende Mitglieder und deren Stellvertreter zu benennen. Der Ausschuss ist als gemischter Ausschuss konzipiert, wobei mindestens die Hälfte der Mitglieder dem Stadtrat angehören muss. Die Struktur umfasst neben den elf gewählten Mitgliedern der politischen Gruppen sechs Mitglieder der sozialen Verbände sowie eine Vertretung des Seniorenbeirates.
Die rechtliche Grundlage für die Bildung und Besetzung bildet die Gemeindeordnung. Sollten mehrere Wahlvorschläge vorliegen, erfolgt die Zuteilung der Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die finanziellen Auswirkungen der Besetzung betreffen primär die Auszahlung von Sitzungsgeldern, wofür die entsprechenden Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 19Beschlussvorlage 1.01/043/24-29 (Wahl der Mitglieder des Sportausschusses)Zur Vorlage · 1.01/043/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat soll über die Besetzung des Sportausschusses für die Wahlperiode 2024 bis 2029 entscheiden. Laut der Beschlussvorlage 1.01/043/24-29 ist die Wahl von 11 Personen aus einer beigefügten Liste als Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder vorgesehen. Zudem sollen die auf Vorschlag des Stadtsportverbandes benannten Personen in den Ausschuss gewählt werden. Die Durchführung der Wahl soll unter Verzicht auf Stimmzettel erfolgen.
Der Sportausschuss wurde bereits in der Sitzung vom 9. Juli 2024 beschlossen und ist als gemischter Ausschuss angelegt. Er setzt sich aus Ratsmitgliedern sowie weiteren wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Stadt zusammen, wobei mindestens die Hälfte der Mitglieder dem Stadtrat angehören muss. Die personelle Zusammensetzung stützt sich auf die Wahlvorschläge der im Stadtrat vertretenen politischen Gruppen sowie die Benennungen durch den Stadtsportverband.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind die Mittel für die Auszahlung von Sitzungsgeldern in der Kostenstelle 00000.40000 vorhanden.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 2Mitteilungsvorlage 2/004/24-29 (Unterrichtung über den Haushaltsvollzug zum 30.06.2024)Zur Vorlage · 2/004/24-29 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat wurde über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 30. Juni 2024 unterrichtet. Laut der vorliegenden Mitteilung wird sich der im Haushaltsplan 2024 veranschlagte Jahresfehlbetrag voraussichtlich von rund 34,2 Millionen Euro auf etwa 39,9 Millionen Euro verschlechtern. Diese prognostizierte Verschlechterung des Ergebnishaushalts um circa 5,7 Millionen Euro resultiert aus verschiedenen Faktoren: So steigen die Personal- und Versorgungsaufwendungen um 3,5 Millionen Euro sowie die Ausgaben im Sozialetat um 7,2 Millionen Euro an. Demgegenüber stehen höhere Gewerbesteuererträge von 3,1 Millionen Euro, reduzierte Zinsaufwendungen um 2,3 Millionen Euro sowie Einsparungen aus einer allgemeinen Haushaltssperre in Höhe von 2,0 Millionen Euro.
Im Bereich des Investitionshaushalts zeigt sich hingegen eine Entwicklung, die den Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit um etwa 18,5 Millionen Euro verbessert. Dadurch reduziert sich das Defizit in diesem Bereich von 44,7 Millionen Euro auf 26,2 Millionen Euro. Trotz dieser Verbesserung im Investitionsbereich wird ein Haushaltsausgleich für das Jahr 2024 nicht erreicht. Um den Fehlbetrag zu begrenzen, ist eine Reduzierung der Aufwendungen um 2 Millionen Euro vorgesehen, die durch eine Mittelsperre dokumentiert werden soll. Eine Nachtragshaushaltssatzung wird nach aktuellem Stand nicht benötigt.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 20Beschlussvorlage 1.01/024/24-29 (Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer des Stadtrechtsausschusses)Zur Vorlage · 1.01/024/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat entscheidet in seiner Sitzung am 11. September 2024 über die Besetzung des Stadtrechtsausschusses für die Wahlperiode 2024 bis 2029. Gemäß der Beschlussvorlage 1.01/024/24-29 sollen elf Personen als Beisitzerinnen und Beisitzer in den Ausschuss gewählt werden. Die Wahl soll unter Verzicht auf den Einsatz von Stimmzetteln durchgeführt werden, wobei die Auswahl auf einer beigefügten Liste basiert.
Die im Stadtrat vertretenen politischen Gruppen haben hierfür bereits Wahlvorschläge eingereicht. Das Verfahren der Wahl folgt den Bestimmungen des § 45 der Gemeindeordnung. Bei einem einzigen Wahlvorschlag ist die Zustimmung einer Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Stadtrates erforderlich. Im Falle mehrerer Wahlvorschläge findet das Prinzip der Verhältniswahl gemäß den Regelungen des Kommunalwahlgesetzes Anwendung.
Der Stadtrechtsausschuss ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium der Stadtverwaltung. Die finanziellen Auswirkungen der Besetzung beschränken sich auf die Auszahlung von Sitzungsgeldern, für die die entsprechenden Mittel in der Kostenstelle 00000.40000 zur Verfügung stehen.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 21Beschlussvorlage 1.01/025/24-29 (Wahl der Mitglieder des Umlegungsausschusses)Zur Vorlage · 1.01/025/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der neuen Wahlperiode 2024 bis 2029 steht im Wormser Stadtrat die Neubesetzung des Umlegungsausschusses an. Aufgrund der Kommunalwahl vom 9. Juni 2024 ist gemäß der Umlegungsausschussverordnung eine erneute Bestellung des Gremiums erforderlich. Die vorliegende Beschlussvorlage (1.01/025/24-29) sieht vor, dass der Stadtrat zwei Mitglieder des Rates sowie verschiedene Fachpersonen als ordentliche und stellvertretende Mitglieder wählt, wobei auf die Verwendung von Stimmzetteln verzichtet werden soll.
Die Zusammensetzung des Ausschusses ist gesetzlich geregelt: Er besteht aus einem Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern sowie deren jeweiligen Vertretern. Für den Vorsitzenden ist eine Qualifikation im höheren technischen Verwaltungsdienst mit Schwerpunkt Vermessungs- und Liegenschaftswesen vorgeschrieben. Unter den weiteren Mitgliedern müssen sich eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst sowie eine fachkundige Person für die Bewertung von Grundstücken befinden. Zudem sollen zwei Mitglieder dem Stadtrat angehören. Die politischen Fraktionen haben hierfür bereits Wahlvorschläge eingereicht, über die der Rat entscheiden soll.
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Beratungsfolge
- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 22Beschlussvorlage 1.01/016/24-29 (Wahl der Mitglieder des Umwelt- und Agrarausschusses)Zur Vorlage · 1.01/016/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat wird in seiner Sitzung am 11. September 2024 über die Besetzung des neu gebildeten Umwelt- und Agrarausschusses für die Wahlperiode 2024 bis 2029 entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, elf Personen aus einer beigefügten Liste als ordentliche und stellvertretende Mitglieder zu wählen.
Der Ausschuss wurde bereits am 9. Juli 2024 durch den Stadtrat beschlossen. Gemäß der Gemeindeordnung soll es sich um einen gemischten Ausschuss handeln, dessen Besetzung sowohl aus Ratsmitgliedern als auch aus wählbaren Bürgerinnen und Bürgern besteht, wobei mindestens die Hälfte der Mitglieder dem Rat angehören muss. Die politischen Fraktionen haben hierfür bereits ihre Wahlvorschläge eingereicht.
Die Wahl soll ohne Verwendung von Stimmzetteln erfolgen. Sollten mehrere Wahlvorschläge vorliegen, erfolgt die Zuteilung der Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Für die Finanzierung der anfallenden Sitzungsgelder sind entsprechende Mittel im Haushalt vorgesehen. In der Vorlage werden zudem keine Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz festgestellt.
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Beratungsfolge
- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 23Beschlussvorlage 1.01/046/24-29 (Benennung der Paten für das Jugendparlament)Zur Vorlage · 1.01/046/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms berät über die Benennung von Paten für das Jugendparlament für die laufende Wahlperiode 2024 bis 2029. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird beantragt, bestimmte Mitglieder des Stadtrats in beratender Funktion als Paten einzusetzen.
Die Grundlage für dieses Vorhaben ist die Jugendparlamentssatzung der Stadt Worms. Nach § 2 Abs. 5 dieser Satzung soll jeder politischen Partei bzw. Fraktion im Stadtrat ein Mitglied benannt werden, das dem Jugendparlament bei Bedarf zur Verfügung steht. Die Funktion der Paten umfasst dabei die Erteilung von Auskünften sowie die Bereitstellung von Hilfestellungen im Rahmen einer beratenden Tätigkeit.
Die konkrete Auswahl der Stadtratsmitglieder ist in einer beigefügten Liste aufgeführt. Ziel der Maßnahme ist es, eine personelle Unterstützung für das Jugendparlament sicherzustellen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht über die bestehenden Mittel für Sitzungsgelder hinaus angegeben.
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Beratungsfolge
- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 24Beschlussvorlage 1.01/047/24-29 (Benennung der Stadtratsmitglieder für den Beirat für Migration und Integration)Zur Vorlage · 1.01/047/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Stadtrat wird im Rahmen der Beschlussvorlage 1.01/047/24-29 gebeten, für die Wahlperiode 2024 bis 2029 Mitglieder für den Beirat für Migration und Integration zu benennen. Der Antrag sieht vor, fünf Personen aus einer beigefügten Liste als ordentliche oder stellvertretende Mitglieder in den Beirat zu berufen.
Die Grundlage für diese Benennung bildet die Satzung der Stadt Worms über den Beirat für Migration und Integration. Diese Regelung erlaubt es, neben den direkt gewählten Mitgliedern des Beirates weitere Personen durch den Stadtrat zu berufen.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen ist vermerkt, dass die Mittel für die Auszahlung von Sitzungsgeldern in der entsprechenden Kostenstelle zur Verfügung stehen. Die Vorlage enthält keine Angaben zu Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 25Beschlussvorlage 1.01/004/24-29 (Wahl der Mitglieder für den Beirat für Arbeit)Zur Vorlage · 1.01/004/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat berät am 11. September 2024 über die Wahl der Mitglieder für den Beirat für Arbeit für die Legislaturperiode 2024–2029. Die Beschlussvorlage sieht vor, drei Personen aus einer beigefügten Liste als Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder zu bestimmen.
Der Beirat für Arbeit der JA-Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms besteht gemäß seiner Geschäftsordnung aus insgesamt 16 Mitgliedern, von denen drei als Vertreter der Stadt Worms entsandt werden. Die Wahlvorschläge für die neue Wahlperiode wurden bereits durch die im Stadtrat vertretenen politischen Gruppen eingereicht.
Die Wahl erfolgt unter Verzicht auf Stimmzettel und orientiert sich an den Vorgaben des § 45 der Gemeindeordnung. Bei einem einzelnen Wahlvorschlag wird über diesen abgestimmt, wobei die vorgeschlagenen Personen bei Erreichen der erforderlichen Mehrheit als gewählt gelten. Im Falle mehrerer Wahlvorschläge findet das Prinzip der Verhältniswahl Anwendung, wobei die Sitzverteilung nach den Regeln des Kommunalwahlgesetzes erfolgt. Die finanziellen Auswirkungen der Besetzung beschränken sich auf die Auszahlung von Sitzungsgeldern, für die entsprechende Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen.
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Beratungsfolge
- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 26Beschlussvorlage 1.01/011/24-29 (Wahl der Patientenfürsprecherin/des Patientenfürsprechers für die Klinikum Worms gGmbH)Zur Vorlage · 1.01/011/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat entscheidet über die Wahl einer Patientenfürsprecherin bzw. eines Patientenfürsprechers sowie einer stellvertretenden Person für die Klinikum Worms gGmbH für die laufende Wahlperiode 2024 bis 2029. Die vorliegende Beschlussvorlage 1.01/011/24-29 sieht vor, die Wahl ohne Einsatz von Stimmzetteln durchzuführen.
Es wird vorgeschlagen, die Besetzung der Ämter analog zur vorangegangenen Wahlperiode zu regeln. Dabei sollen die beiden stärksten politischen Gruppen jeweils für die Hälfte der Amtszeit Vertreter benennen. Für den ersten Teil der Legislaturperiode ist ein Vorschlag der CDU-Fraktion vorgesehen, während für die zweite Hälfte ein Vorschlag der SPD-Fraktion zur Wahl steht. Die entsprechenden Listen mit den Wahlvorschlägen sind Bestandteil der Vorlage.
Die rechtliche Grundlage für die Wahl bildet § 45 der Gemeindeordnung. Bei einem einzelnen Wahlvorschlag ist die vorgeschlagene Person gewählt, sofern die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtratsmitglieder zustimmt. Sollten mehrere Vorschläge vorliegen, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, wobei die Sitzverteilung gemäß § 41 Abs. 1 und 2 des Kommunalwahlgesetzes vorgenommen wird.
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Beratungsfolge
- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 27Beschlussvorlage 1.01/017/24-29 (Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar)Zur Vorlage · 1.01/017/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat entscheidet in seiner Sitzung am 11. September 2024 über die Wahl der Mitglieder für die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar für die Legislaturperiode 2024 bis 2029. Gemäß der Beschlussvorlage 1.01/017/24-29 sollen drei Personen aus einer vorgelegten Liste als Vertreter sowie deren Stellvertreter und Ersatzpersonen gewählt werden, wobei auf die Verwendung von Stimmzetteln verzichtet werden soll.
Die Besetzung der Vertretung für die Stadt Worms umfasst neben dem Oberbürgermeister als geborenes Mitglied drei weitere zu benennende Mitglieder. Für jede dieser Positionen sind jeweils ein persönlicher Vertreter sowie zwei Nachrücker vorgesehen. Die entsprechenden Wahlvorschläge wurden von den im Stadtrat vertretenen politischen Gruppen eingereicht.
Das Wahlverfahren folgt den Bestimmungen des § 45 der Gemeindeordnung. So ist bei einem einzelnen Wahlvorschlag die Zustimmung einer Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder notwendig, während bei mehreren Vorschlägen die Grundsätze der Verhältniswahl zur Zuteilung der Sitze gelten. Die Finanzierung der anfallenden Sitzungsgelder ist durch die entsprechenden Kostenstellen abgedeckt.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 28Beschlussvorlage 1.01/013/24-29 (Wahl der Mitglieder des Gremiums "Regionaltag Rheinhessen")Zur Vorlage · 1.01/013/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat berät über die Wahl der Mitglieder für den „Regionaltag Rheinhessen“ für die Legislaturperiode 2024 bis 2029. Laut der Beschlussvorlage 1.01/013/24-29 soll der Rat neun Personen aus einer beigefügten Liste als Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder der Stadt Worms in das Gremium wählen, wobei auf die Verwendung von Stimmzetteln verzichtet werden soll.
Der Regionaltag Rheinhessen wurde am 1. Januar 2019 durch die Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms sowie die kreisfreien Städte Mainz und Worms gegründet. Ziel des Zusammenschlusses ist die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Gebietskörperschaften zur Bewältigung wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, technologischer und ökologischer Herausforderungen. Die Besetzung des Gremiums erfolgt durch die vier Hauptverwaltungsbeamtinnen bzw. -beamten der jeweiligen Landkreise und Städte sowie durch jeweils neun Mitglieder und deren Stellvertreter aus den entsprechenden Kreistagen und Stadträten.
Die politischen Gruppen im Stadtrat haben hierfür Wahlvorschläge eingereicht. Die Wahl findet gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung statt. Die Finanzierung der Sitzungsgelder ist über die Kostenstelle 00000.40000 sichergestellt.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 29Beschlussvorlage 1.01/048/24-29 (Wahl der Vertreter/innen der Stadt Worms in den Gesellschafterausschuss der Entsorgungsgesellschaft Worms mbH)Zur Vorlage · 1.01/048/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat berät über die Zusammensetzung des Gesellschafterausschusses der Entsorgungsgesellschaft Worms mbH (egwo). In der vorliegenden Beschlussvorlage wird vorgeschlagen, der Gesellschafterversammlung der egwo sechs Personen zur Wahl vorzuschlagen, die in einer beigefügten Liste aufgeführt sind. Dabei soll auf eine Durchführung der Wahl mittels Stimmzetteln verzichtet werden.
Der Ausschuss besteht insgesamt aus sieben Mitgliedern, wobei der Vorsitz durch den Oberbürgermeister übernommen wird. Die verbleibenden sechs Mitglieder sollen aus dem Kreis der Stadtratsmitglieder gewählt werden. Die im Stadtrat vertretenen politischen Gruppen haben hierfür bereits ihre jeweiligen Wahlvorschläge eingereicht. Das Verfahren folgt den Vorgaben des § 45 der Gemeindeordnung, wonach bei einem einzigen vorliegenden Wahlvorschlag lediglich über diesen abgestimmt wird, um die vorgeschlagenen Personen zu bestätigen.
In Bezug auf die finanziellen Folgen der Besetzung wird die Auszahlung von Sitzungsgeldern angeführt. Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz werden in dem Dokument nicht ausgewiesen.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 3Beschlussvorlage 2/003/24-29 (Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen nach § 94 Abs. 3 GemO)Zur Vorlage · 2/003/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Wormser Stadtrat entscheidet in seiner Sitzung am 11. September 2024 über die Annahme, Vermittlung und Verwendung von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstigen Zuwendungen. Die Beschlussvorlage 2/003/24-29 dient der rechtlichen Absicherung dieser Zuwendungen zur Erfüllung der kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben gemäß der Gemeindeordnung.
In der Vorlage wird beantragt, dass das Gremium die Entscheidung über die Zuwendungen unabhängig von deren Höhe vornimmt. Zwar ist die Zuständigkeit für Beträge unter 10.000 Euro regulär an den Hauptausschuss übertragen, jedoch soll aufgrund von Terminverlegungen zwischen dem Hauptausschuss und dem Stadtrat eine Ausnahme gemacht werden. Ziel dieser Regelung ist es, die zeitnahe Ausstellung der Zuwendungsbestätigungen an die jeweiligen Spender zu gewährleisten.
Die Vorlage sieht vor, dass alle wesentlichen Informationen, insbesondere etwaige Beziehungsverhältnisse zwischen der Stadt Worms und den Gebern sowie der beabsichtigte Verwendungszweck, offengelegt werden. Die finanziellen Auswirkungen betreffen zweckgebundene Mittel, die den entsprechenden Kostenstellen zugeordnet sind.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 30Beschlussvorlage 1.01/014/24-29 (Wahl der Vertreter/innen der Stadt Worms für die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe)Zur Vorlage · 1.01/014/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Stadtrat der Stadt Worms entscheidet über die Besetzung der Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe für die Wahlperiode 2024 bis 2029. Gemäß den Satzungen der Planungsgemeinschaft ist die Stadt Worms neben dem Oberbürgermeister dazu verpflichtet, fünf weitere Vertreter zu entsenden. Die im Stadtrat vertretenen politischen Gruppen haben hierfür bereits entsprechende Wahlvorschläge eingereicht.
Der vorliegende Beschluss sieht vor, fünf Personen aus der beigefügten Liste als Mitglieder sowie deren Stellvertreter zu wählen. Die Wahl soll ohne Verwendung von Stimmzetteln durchgeführt werden. Dabei findet das Verfahren den gesetzlichen Vorgaben des § 45 der Gemeindeordnung entsprechend Anwendung. Besteht lediglich ein einziger Wahlvorschlag, wird dieser durch die Zustimmung der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtratsmitglieder bestätigt. Sollten mehrere Wahlvorschläge vorliegen, erfolgt die Zuteilung der Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes.
Die anfallenden Kosten für die Sitzungsgelder sind im Haushalt der Stadt Worms unter der entsprechenden Kostenstelle bereits vorgesehen.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 31Beschlussvorlage 1.01/018/24-29 (Wahl der Vertreter/innen der Stadt Worms für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Rheinhessen Sparkasse)Zur Vorlage · 1.01/018/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Wormser Stadtrat entscheidet in seiner Sitzung am 11. September 2024 über die Wahl der Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Rheinhessen Sparkasse. Die Beschlussvorlage 1.01/018/24-29 sieht vor, für die laufende Wahlperiode 2024 bis 2029 insgesamt 13 Personen aus einer vorgelegten Liste als Vertreter der Stadt Worms zu wählen.
Die Stadt ist berechtigt, neben dem Oberbürgermeister 13 Mitglieder in die Verbandsversammlung zu entsenden. Die politischen Gruppen im Stadtrat haben hierfür ihre Wahlvorschläge eingereicht. Der vorliegende Antrag sieht eine Wahl ohne Verwendung von Stimmzetteln vor.
Das Verfahren folgt den Vorgaben des § 45 der Gemeindeordnung. Bei einem einzelnen Wahlvorschlag ist die Zustimmung der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Stadtrates erforderlich. Sollten mehrere Vorschläge vorliegen, erfolgt die Sitzverteilung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes. Die Kosten für die Auszahlung von Sitzungsgeldern sind im Haushalt unter der entsprechenden Kostenstelle vorgesehen.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 32Beschlussvorlage 1.01/019/24-29 (Wahl der beratenden Mitglieder der Stadt Worms für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar)Zur Vorlage · 1.01/019/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Stadtrat der Stadt Worms berät über die Wahl von zwei beratenden Mitgliedern für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) für die Legislaturperiode 2024 bis 2029. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Wahl der Personen aus einer beigefügten Liste ohne Verwendung von Stimmzetteln erfolgt.
Gemäß der Satzung des VRN besteht die Verbandsversammlung aus einem Vertreter der Mitglieder sowie dessen Stellvertreter. Zusätzlich können weitere Vertreter beratend an den Sitzungen teilnehmen. Für die aktuelle Wahlperiode sind neben dem Oberbürgermeister als Mitglied und einem Beigeordneten als Stellvertreter zwei weitere Personen als beratende Mitglieder zu entsenden. Die entsprechenden Wahlvorschläge wurden von den im Stadtrat vertretenen politischen Gruppen eingereicht.
Die Durchführung der Wahl erfolgt nach den Vorgaben der Gemeindeordnung. Bei nur einem vorliegenden Wahlvorschlag wird über diesen abgestimmt, während bei mehreren Vorschlägen das Prinzip der Verhältniswahl zur Anwendung kommt. Die Kosten für die Sitzungsgelder sind durch die entsprechenden Kostenstellen abgedeckt. Laut der Vorlage ergeben sich aus dieser Entscheidung keine Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 33Beschlussvorlage 1.01/020/24-29 (Wahl der Vertreter/innen der Stadt Worms für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung für das Seebachgebiet Osthofen)Zur Vorlage · 1.01/020/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Wormser Stadtrat entscheidet über die Wahl von Vertretern für den Zweckverband Wasserversorgung für das Seebachgebiet Osthofen für die Wahlperiode 2024 bis 2029. Da der Oberbürgermeister gemäß der Verbandsordnung bereits die ersten 750 Abnehmer vertritt, sollen für die Stadt Worms sechs weitere Personen aus einer beigefügten Liste als Vertreter in die Verbandsversammlung entsendet werden.
Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft die Besetzung des Werkausschusses des Eigenbetriebs der Verbandsversammlung. Hierbei sollen zwei Personen aus der entsprechenden Liste als Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Die Wahlvorschläge für beide Gremien wurden von den im Stadtrat vertretenen politischen Gruppen eingereicht. Der Beschlussantrag sieht vor, die Wahlen ohne Verwendung von Stimmzetteln durchzuführen. Die Finanzierung der anfallenden Sitzungsgelder ist durch bestehende Mittel sichergestellt.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 34Beschlussvorlage 1.01/022/24-29 (Wahl der Vertreter/innen der Stadt Worms für den Verwaltungsrat des Zweckverbandes Rheinhessen Sparkasse)Zur Vorlage · 1.01/022/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Stadtrat von Worms entscheidet über die Besetzung der Vertretung für den Verwaltungsrat des Zweckverbandes Rheinhessen Sparkasse für die Wahlperiode 2024 bis 2029. Die Beschlussvorlage sieht vor, vier Personen aus einer beigefügten Liste als Mitglieder sowie stellvertretende Mitglieder zu wählen. Die Wahl soll ohne Verwendung von Stimmzetteln durchgeführt werden.
Nach den Bestimmungen der Verbandsordnung des Zweckverbandes sowie des Sparkassengesetzes kann die Stadt Worms neben dem Oberbürgermeister vier Vertreter in den Verwaltungsrat entsenden. Die Vorlage legt fest, dass die gewählten Personen über wirtschaftliche Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügen sowie persönlich zur Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes geeignet sein müssen. Die entsprechenden Wahlvorschläge wurden von den im Stadtrat vertretenen politischen Gruppen eingereicht.
Das Verfahren folgt den Vorgaben der Gemeindeordnung. Bei einem einzigen Wahlvorschlag erfolgt die Entscheidung durch Abstimmung, wobei die vorgeschlagenen Personen bei Zustimmung der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Stadtrates als gewählt gelten. Im Falle mehrerer Wahlvorschläge wird die Zuteilung der Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vorgenommen. Die Finanzierung der anfallenden Sitzungsgelder ist durch die entsprechenden Mittel im Haushalt sichergestellt.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 35Beschlussvorlage TEIL/001/24-29 (Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadt Worms Beteiligungs-GmbH (AR SWB) und deren Nachrückkandidierende)Zur Vorlage · TEIL/001/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Stadtrat von Worms berät über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Stadt Worms Beteiligungs-GmbH für die Wahlperiode 2024 bis 2029. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Mitgliederanzahl des Gremiums auf 18 Personen festzulegen. Damit folgt der Stadtrat dem Vorschlag des Ältestenrats, der sich in seiner Sitzung vom 1. Juli 2024 einstimmig für eine Beibehaltung der bisherigen Größe ausgesprochen hat.
Im Rahmen der Vorlage wird der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, 17 ordentliche Aufsichtsratsmitglieder sowie 17 Nachrückkandidaten zu wählen. Die politischen Parteien haben hierfür eine gemeinsame Wahlvorschlagsliste vorgelegt. Der Vorschlag sieht vor, die Wahl ohne den Einsatz von Stimmzetteln durchzuführen.
Als Vorsitzender des Aufsichtsrates wird der Oberbürgermeister der Stadt Worms fungieren, da die Gesellschaft seinem Dezernatsbereich zugeordnet ist. Die weiteren Mitglieder des Gremiums sollen grundsätzlich aus dem Haupt- und Finanzausschuss bestehen. Nachrückende Kandidaten werden gemäß den geltenden Regelungen erst bei einem endgültigen Ausscheiden der ordentlichen Aufsichtsratsmitglieder durch die Gesellschafterversammlung in das Gremium gewählt.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 36Beschlussvorlage TEIL/010/24-29 (Wahl der Mitglieder des Betriebsausschusses des Sondervermögen Freizeit (BA SVF), des Gesellschafterausschusses der Freizeitbetriebe Worms GmbH (GA FZB), des Gesellschafterausschusses der Tiergarten Worms gGmbH (GA TGW) sowie deren Stellvertretende)Zur Vorlage · TEIL/010/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Wormser Stadrat berät über die Neubesetzung mehrerer Gremien für die Wahlperiode 2024 bis 2029. Gegenstand der Beschlussvorlage TEIL/010/24-29 ist die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter für den Betriebsausschuss des Sondervermögens Freizeit (BA SVF), den Gesellschafterausschuss der Freizeitbetriebe Worms GmbH (GA FZB) sowie den Gesellschafterausschuss der Tiergarten Worms gGmbH (GA TGW).
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, die Wahl der 11 ordentlichen Mitglieder und der 11 Stellvertreter ohne Einsatz von Stimmzetteln durchzuführen. Aufgrund der personellen Identität dieser Gremien gilt der Wahlvorschlag zugleich als Vorschlag für die Gesellschafterversammlungen der Freizeitbetriebe Worms GmbH und der Tiergarten Worms gGmbH.
Die Anzahl der Mitglieder im Betriebsausschuss des Sondervermögens Freizeit wurde bereits im Juli 2024 auf insgesamt 12 Personen festgelegt. Da der zuständige Dezernent der Stadt Worms als Vorsitzender dem Gremium angehört, umfasst der Wahlvorschlag die restlichen 11 Mitglieder sowie deren Stellvertretungen. Die politischen Parteien haben für diese Besetzung eine gemeinsame Liste von Kandidaten vorgelegt.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 37Beschlussvorlage TEIL/011/24-29 (Wahl der Mitglieder des Betriebsausschusses des Sondervermögen Parkhaus (BA SVP) und des Gesellschafterausschusses der Parkhausbetriebs GmbH Worms (GA PHB) sowie deren Stellvertretende)Zur Vorlage · TEIL/011/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms entscheidet über die Besetzung des Betriebsausschusses des Sondervermögens Parkhaus (BA SVP) sowie des Gesellschafterausschusses der Parkhausbetriebs GmbH Worms (GA PHB). Für die Wahlperiode 2024 bis 2029 liegt ein Vorschlag vor, 11 ordentliche Mitglieder und 11 Stellvertreter zu wählen. Die Durchführung der Wahl soll ohne Verwendung von Stimmzetteln erfolgen.
Da die personelle Zusammensetzung des Betriebsausschusses des Sondervermögens Parkhaus mit der des Gesellschafterausschusses der Parkhausbetriebs GmbH Worms identisch ist, dient dieser Vorschlag gleichzeitig als Nominierung für die Gesellschafterversammlung dieses Gremiums. Die politischen Parteien haben hierfür eine gemeinsame Wahlvorschlagsliste eingereicht.
Die Besetzung der Gremien muss so gestaltet sein, dass mindestens die Hälfte der Mitglieder aus dem Stadtrat besteht. Den Vorsitz in den Ausschüssen übernimmt die zuständige Dezernentin der Stadt Worms. Der vorliegende Beschlussantrag bezieht sich auf die in der beiliegenden Liste aufgeführten Personen für die Dauer der aktuellen Wahlperiode.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 38Beschlussvorlage TEIL/009/24-29 (Wahl der Mitglieder des Betriebsausschusses des Sondervermögen KuTaZ (BA SVK), des Gesellschafterausschusses der Kultur- und Veranstaltungs GmbH (GA KVG), des Gesellschafterausschusses der Nibelungenfestspiele gGmbH der Stadt Worms (GA NFS) sowie deren Stellvertretende)Zur Vorlage · TEIL/009/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat berät über die Neubesetzung mehrerer Gremien für die laufende Wahlperiode 2024 bis 2029. Gegenstand der Vorlage ist die Wahl von Mitgliedern und Stellvertreter für den Betriebsausschuss des Sondervermögens KuTaZ sowie für die Gesellschafterausschüsse der Kultur- und Veranstaltungs GmbH (KVG) und der Nibelungenfestspiele der Stadt Worms gGmbH.
Der Beschlussantrag sieht vor, 11 ordentliche Mitglieder und 11 Stellvertreter zu wählen, wobei auf eine Wahl durch Stimmzettel verzichtet werden soll. Da die personelle Zusammensetzung des Betriebsausschusses mit den Gesellschafterausschüssen der KVG und der Nibelungenfestspiele identisch ist, dient dieser Vorschlag gleichzeitig als Wahlvorschlag für die jeweiligen Gesellschafterversammlungen beider Gesellschaften.
Die Besetzung der Gremien folgt der Vorgabe, dass mindestens die Hälfte der Mitglieder aus dem Stadtrat bestehen muss. Die politischen Parteien haben hierfür eine gemeinsame Liste mit Wahlvorschlägen vorgelegt. Der zuständige Dezernent der Stadt Worms ist als Vorsitzender von Amts wegen Teil dieser Ausschüsse.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 39Beschlussvorlage TEIL/002/24-29 (Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der Wohnungsbau GmbH Worms (AR WBW) und deren Nachrückkandidierende)Zur Vorlage · TEIL/002/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat der Stadt Worms berät über die Besetzung des Aufsichtsrats der Wohnungsbau GmbH Worms (WBW) für die Wahlperiode 2024 bis 2029. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die vom Ältestenrat vorgeschlagene Mitgliederanzahl von insgesamt 12 Personen zu bestätigen.
Im Rahmen des Antrags soll der Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau GmbH Worms eine Liste mit 10 ordentlichen Aufsichtsratsmitgliedern sowie 10 Nachrückkandidaten zur Wahl vorgeschlagen werden. Die Entscheidung im Stadtrat soll dabei ohne Verwendung von Stimmzetteln erfolgen. Der zuständige Dezernent der Stadt Worms, dem der Geschäftsbereich der Gesellschaft zugeordnet ist, wird als Vorsitzender des Aufsichtsrats fungieren.
Gemäß den geltenden Regelungen hat zudem der Betriebsrat das Recht, eine Vertretung in das Gremium zu entsenden. Die Besetzung soll so gestaltet sein, dass mindestens die Hälfte der Mitglieder aus dem Stadtrat besteht. Für die vorgeschlagenen Personen wurde von den politischen Parteien eine gemeinsame Wahlvorschlagsliste eingereicht. Nachrückkandidaten werden erst bei einem endgültigen Ausscheiden der ordentlichen Mitglieder durch die Gesellschafterversammlung gewählt.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 4Beschlussvorlage 5/001/24-29 (Mietspiegel 2024)Zur Vorlage · 5/001/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Stadtrat von Worms berät über die Fortschreibung des Mietspiegels für das Jahr 2024. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, den bestehenden Mietspiegel aus dem Jahr 2022 an die aktuelle Marktentwicklung anzupassen. Grundlage für diese Anpassung ist der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland.
Zwischen Juni 2022 und Juni 2024 wurde eine Preissteigerung von 8,70 % verzeichnet. Um diese Entwicklung abzubilden, sollen die Werte der relevanten Tabellen des Mietspiegels 2022 mit einem Faktor von 1,087 multipliziert werden. Der Mietspiegel dient als Orientierungshilfe für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten und soll als Argumentationsgrundlage in Verhandlungen zwischen Vermietern und Mietern fungieren. Er trägt zur Transparenz bei und soll rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden.
Darüber hinaus bildet der Mietspiegel die Grundlage für die Bemessung angemessener Kosten der Unterkunft für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII. Durch die Anpassung des Mietspiegels ist mit einer Erhöhung der Ausgaben im Rahmen dieser Leistungsgewährungen zu rechnen. Die Datenauswertung und die Fortschreibung wurden durch das Unternehmen FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH durchgeführt.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 40Beschlussvorlage TEIL/005/24-29 (Bestätigung des Vertreters der Stadt Worms im Aufsichtsrat der Rhenania Worms AG)Zur Vorlage · TEIL/005/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Stadtrat berät über die Bestätigung des Vertreters der Stadt Worms im Aufsichtsrat der Rhenania Worms AG. Der vorliegende Beschlussantrag sieht vor, den aktuellen Vertreter in seiner Funktion zu bestätigen.
Die Begründung erläutert, dass die Amtszeit des Aufsichtsrates durch die Hauptversammlung der Rhenania Worms AG festgelegt wird und üblicherweise vier Jahre umfasst. Das aktuelle Mandat endet mit der Hauptversammlung, welche die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr beschließt; dieser Termin ist voraussichtlich für Mai 2026 vorgesehen.
Der Vertreter wurde zuvor durch einen Beschluss des Stadtrates vom April 2021 für die restliche Dauer der Wahlperiode 2019 bis 2024 bestimmt. Die Wahl durch die Hauptversammlung der Rhenania Worms AG erfolgte am 12. Mai 2021 jedoch für die satzungsgemäße Dauer von vier Jahren, was die zeitliche Abweichung zur Stadtratswahlperiode erklärt.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 41Beschlussvorlage TEIL/006/24-29 (Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der Klinikum Worms gGmbH (AR KWG) sowie des Gesellschafterausschusses der Medizinisches Versorgungszentrum Klinikum Worms gGmbH (GA MVZ) und deren Nachrückkandidierende resp. Stellvertretende)Zur Vorlage · TEIL/006/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Stadtrat von Worms befasst sich mit der Besetzung des Aufsichtsrates der Klinikum Worms gGmbH sowie des Gesellschafterausschusses des Medizinisches Versorgungszentrum Klinikum Worms gGmbH für die Wahlperiode 2024 bis 2029. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die vom Ältestenrat vorgeschlagene Mitgliederanzahl von insgesamt 12 Personen zu bestätigen.
Der Antrag schlägt der Gesellschafterversammlung vor, acht ordentliche Mitglieder sowie acht Nachrückkandidierende bzw. Stellvertretende zu wählen, wobei auf eine Wahl durch Stimmzettel verzichtet werden soll. Der Oberbürgermeister vertritt die Stadt Worms in diesen Gremien und nimmt als deren Vorsitzender teil, da die Gesellschaft seinem Dezernatsbereich angehört. Drei weitere Mitglieder des Aufsichtsrates sind durch die Arbeitnehmenden der Gesellschaft zu bestimmen.
Da die von den politischen Parteien eingereichten Wahlvorschläge die Anzahl der verfügbaren Sitze übersteigen, sollen die Besetzungen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgen. Dabei ist vorgesehen, dass mindestens die Hälfte der Mitglieder aus dem Stadtrat besteht. Auswirkungen auf die Finanzen, das Klima oder die demografische Entwicklung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 42Beschlussvorlage TEIL/007/24-29 (Wahl der Mitglieder des Gesellschafterausschusses der Hafenbetriebe Worms GmbH (GA HBW) und deren Stellvertretende)Zur Vorlage · TEIL/007/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Stadtrat von Worms befasst sich mit der Besetzung des Gesellschafterausschusses der Hafenbetriebe Worms GmbH (GA HBW) für die Wahlperiode 2024 bis 2029. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird vorgeschlagen, die Mitgliederanzahl des Gremiums auf zwölf Personen festzulegen, entsprechend dem Vorschlag des Ältestenrats aus dessen Sitzung vom 1. Juli 2024.
Der Stadtrat beabsichtigt, der Gesellschafterversammlung eine Liste von elf ordentlichen Mitgliedern sowie elf Stellvertretern vorzuschlagen. Die Wahl soll ohne Verwendung von Stimmzetteln erfolgen. Gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages und der Geschäftsordnung übernimmt die zuständige Dezernentin der Stadt Worms den Vorsitz im Ausschuss. Dabei ist vorgesehen, dass mindestens die Hälfte der Mitglieder aus dem Stadtrat besteht. Die politischen Parteien haben hierfür eine gemeinsame Liste mit Wahlvorschlägen vorgelegt.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 43Beschlussvorlage TEIL/008/24-29 (Wahl der Mitglieder des Gesellschafterausschusses der Integrations- und Dienstleistungsbetrieb gGmbH der Stadt Worms (GA IDB) und deren Stellvertretende)Zur Vorlage · TEIL/008/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Stadtrat der Stadt Worms soll über die Besetzung des Gesellschafterausschusses der Integrations- und Dienstleistungsbetrieb gGmbH (GA IDB) entscheiden. In der Beschlussvorlage TEIL/008/24-29 wird vorgeschlagen, die vom Ältestenrat in seiner Sitzung am 1. Juli 2024 vorgeschlagene Mitgliederanzahl des Gremiums mit insgesamt 12 Personen zu bestätigen.
Der Stadtrat soll der Gesellschafterversammlung der IDB für die Wahlperiode 2024 bis 2029 eine Liste von 11 ordentlichen Mitgliedern sowie 11 Stellvertretern vorschlagen. Dabei wird ein Verzicht auf die Wahl durch Stimmzettel beantragt. Die vorgeschlagene Besetzung basiert auf einer gemeinsamen Wahlvorschlagsliste der politischen Parteien.
Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und der Geschäftsordnung des Ausschusses ist der zuständige Dezernent der Stadt Worms als Vertreter der Stadt automatisch Vorsitzender des Gremiums. Die Regelungen sehen zudem vor, dass mindestens die Hälfte der Mitglieder des Ausschusses aus dem Stadtrat bestehen soll.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 44Beschlussvorlage TEIL/012/24-29 (Wahl der Mitglieder des Gesellschafterausschusses der Flugplatz GmbH Worms (GA FLU) und deren Stellvertretende)Zur Vorlage · TEIL/012/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms befasst sich mit der Neubesetzung des Gesellschafterausschusses der Flugplatz GmbH Worms (GA FLU) für die kommende Wahlperiode 2024 bis 2029. In der vorliegenden Beschlussvorlage wird vorgeschlagen, die Mitgliederanzahl des Gremiums auf 12 Personen festzulegen. Dieser Vorschlag folgt der Empfehlung des Ältestenrates aus seiner Sitzung vom 1. Juli 2024, wonach die Größe des Ausschusses unverändert bleiben soll.
Darüber hinaus beantragt die Stadtverwaltung, der Gesellschafterversammlung der Flugplatz GmbH eine Liste von 11 ordentlichen Mitgliedern sowie 11 Stellvertretern zur Wahl vorzuschlagen. Die Wahl dieser Personen soll unter Verzicht auf den Einsatz von Stimmzetteln erfolgen. Gemäß den geltenden Regelungen des Gesellschaftsvertrages und der Geschäftsordnung ist der für diesen Geschäftsbereich zuständige Dezernent der Stadt Worms als Vorsitzender des Ausschusses vorgesehen. Die Besetzung sieht vor, dass mindestens die Hälfte der Mitglieder dem Stadtrat angehören muss. Für die Wahlvorschläge wurde von den politischen Parteien eine gemeinsame Liste eingereicht.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 45Beschlussvorlage TEIL/013/24-29 (Wahl der Vertreter/innen der Stadt Worms in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für die Stadt Worms mbh (GV wfg))Zur Vorlage · TEIL/013/24-29 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Stadtrates am 11. September 2024 steht die Wahl der Vertreter der Stadt Worms in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für die Stadt Worms mbH (GV wfg) zur Entscheidung an. Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages setzt sich die Gesellschafterversammlung aus insgesamt 15 Mitgliedern zusammen. Während der Oberbürgermeister die Stadt Worms kraft Amtes in diesem Gremium vertritt, sind sieben weitere Mitglieder durch den Stadtrat aus dessen Mitte zu wählen.
Für die anstehende Besetzung der verbleibenden Sitze wurde von den politischen Parteien eine gemeinsame Wahlvorschlagsliste eingereicht. Der vorliegende Beschlussantrag sieht vor, die sieben auf dieser Liste aufgeführten Personen in die Gesellschafterversammlung zu wählen, wobei auf die Verwendung von Stimmzetteln verzichtet werden kann. Ein Aufsichtsrat ist für diese Gesellschaft nicht eingerichtet. Die Wahl der Vertreter dient der Sicherstellung der städtischen Vertretung in der Wirtschaftsförderungsgesellschaft.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 5Mitteilungsvorlage 8/007/24-29 (Gesamtmaßnahme Diesterwegschule - Nievergoltstraße; Planungsanpassung Campus + Sportanlage)Zur Vorlage · 8/007/24-29 · Mitteilungsvorlage
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Der Wormser Stadtrat nimmt die Planungsanpassung des Sportgeländes auf dem Campus Diesterwegschule – Nievergoltstraße zur Kenntnis. Die Maßnahme ist Teil einer Gesamtplanung, die bereits im März 2022 beschlossen wurde und unter anderem die Sanierung sowie Erweiterung der Diesterweg Grundschule sowie den Bau einer neuen Sportanlage umfasst. Da der Neubau der Pfrimmtal Realschule Plus auf der ehemaligen Sportanlagenfläche errichtet wurde, ist die Neugestaltung des Geländes Bestandteil des fortlaufenden Prozesses.
Nach dem Abschluss des ersten Bauabschnitts, der den Neubau der Pfrimmtal Realschule Plus und eine Technikzentrale beinhaltete, wird nun der zweite Bauabschnitt umgesetzt. Dieser umfasst den Abbruch des Altbestands der Pfrimmtal Realschule Plus, um die Grundlage für die neue Sportanlage zu schaffen. Die vorliegende Planungsanpassung wurde in Abstimmung mit Vertretern der Diesterweg Grundschule, der Pfrimmtal Realschule Plus sowie der Sportförderung entwickelt. Ziel der Modifizierung ist eine klarere Strukturierung des Campus sowie die Nutzung von Synergien für die beteiligten Nutzer.
Durch die Anpassungen werden keine Mehrkosten erwartet. Die Ortsbeiräte Worms-Hochheim, Worms-Leiselheim und Worms-Pfiffligheim wurden vorab über die Änderungen informiert. Die Maßnahme wird zudem mit positiven Auswirkungen auf die demografische Entwicklung sowie auf den Klimaschutz und das Stadtklima bewertet.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 6Beschlussvorlage 1.01/002/24-29 (Wahl der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses)Zur Vorlage · 1.01/002/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat soll im Rahmen der kommenden Sitzung die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses für die Wahlperiode 2024 bis 2029 bestimmen. Laut der Beschlussvorlage 1.01/002/24-29 ist vorgesehen, 17 Personen aus einer beigefügten Liste als ordentliche sowie stellvertretende Mitglieder zu wählen, wobei auf die Verwendung von Stimmzetteln verzichtet werden soll.
Die Entscheidung basiert auf dem Beschluss des Stadtrats vom 9. Juli 2024, der die Bildung dieses Ausschusses festlegte. Der Haupt- und Finanzausschuss wird dabei ausschließlich mit Ratsmitgliedern besetzt und umfasst insgesamt 17 Mitglieder. Die politischen Gruppen haben für diesen Zweck bereits ihre Wahlvorschläge eingereicht.
Das Wahlverfahren folgt den Vorgaben des § 45 der Gemeindeordnung. Im Falle mehrerer Wahlvorschläge findet die Zuteilung der Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt, wobei die Regelungen des Kommunalwahlgesetzes zur Anwendung kommen. Die finanziellen Auswirkungen beschränken sich auf die Auszahlung von Sitzungsgeldern, für die entsprechende Mittel im Haushalt bereitstehen.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 7Beschlussvorlage 1.01/044/24-29 (Bestätigung der Besetzung der Haushaltskonsolidierungskommission)Zur Vorlage · 1.01/044/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Stadtrat von Worms wird im Rahmen der Beschlussvorlage 1.01/044/24-29 gebeten, die Besetzung der Haushaltskonsolidierungskommission für die Wahlperiode 2024 bis 2029 zu bestätigen. Die Zusammensetzung des Gremiums ist durch die Geschäftsordnung der Haushaltskonsolidierungskommission 2024–2033 festgelegt.
Die Kommission setzt sich aus verschiedenen Funktionsträgern und Vertretern zusammen. Den Vorsitz übernimmt ein externer Berater ohne Stimmrecht. Mit Stimmrecht sind der Stadtvorstand, 17 Mitglieder des Stadtrats sowie zwei Vertreter des Personalrats in der Kommission vertreten. Ohne Stimmrecht nehmen zudem die Gleichstellungsstelle sowie Vertreter aus den Bereichen Innere Verwaltung und Finanzen teil. Eine regelmäßige Teilnahme ist darüber hinaus für Bereichsleitungen, Stabsstellen und die Stadt Worms Beteiligungs-GmbH vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sieht die Vorlage die Auszahlung von Sitzungsgeldern vor. Die hierfür erforderlichen Mittel sind in der Kostenstelle 00000.40000 vorhanden.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 8Beschlussvorlage 1.01/045/24-29 (Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Kommunale Sicherheit und Bevölkerungsschutz)Zur Vorlage · 1.01/045/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Wormser Stadtrat wird im Rahmen der Beschlussvorlage 1.01/045/24-29 dazu aufgerufen, die Mitglieder sowie die beratenden Experten für den Ausschuss für Kommunale Sicherheit und Bevölkerungsschutz für die Wahlperiode 2024–2029 zu bestimmen. Der Antrag sieht vor, 11 Mitglieder aus dem Kreis der Stadtratsmitglieder zu wählen, wobei auf die Verwendung von Stimmzetteln verzichtet werden soll. Parallel dazu sollen Fachpersonen als beratende Mitglieder sowie deren Stellvertreter benannt werden.
Die Zusammensetzung des Ausschusses umfasst neben Ratsmitgliedern auch Experten aus verschiedenen Bereichen. Zu den vorgesehenen beratenden Mitgliedern gehören Fachkräfte aus dem Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, dem Brand- und Katastrophenschutz sowie der Gleichstellungsstelle. Zudem sind Vertreter der Polizei, des Amtsgerichts Worms, der Bundeswehr sowie Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz, das Technische Hilfswerk und der Arbeiter Samariter Bund vorgesehen.
Die Aufgabe des Ausschusses besteht in der Vorberatung für den Haupt- und Finanzausschuss bei allen budgetrelevanten Angelegenheiten. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes, etwa bei Bedarfsplänen für die Feuerwehr oder Rettungsdienste sowie der Personalplanung. Zudem befasst sich das Gremium mit Themen der kommunalen Sicherheit, wie Kriminalprävention, Sicherheitskonzepten und Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt gemäß der Istanbul-Konvention.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates
- 9Beschlussvorlage 1.01/021/24-29 (Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates der ebwo AöR)Zur Vorlage · 1.01/021/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Wormser Stadtrat soll für die Wahlperiode 2024 bis 2029 die Mitglieder des Verwaltungsrates der ebwo AöR wählen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, elf Personen aus einer beigefügten Liste als ordentliche sowie stellvertretende Mitglieder zu bestimmen. Zusätzlich sollen vier Vertreter der Beschäftigten des Entsorgungs- und Baubetriebes Worms AöR als beratende Mitglieder in den Verwaltungsrat berufen werden.
Die Entscheidung basiert auf einem Beschluss des Stadtrats vom 9. Juli 2024 zur Bildung dieses Verwaltungsrates. Die Besetzung soll so erfolgen, dass mindestens die Hälfte der Mitglieder aus dem Stadtrat besteht. Die politischen Gruppen haben hierfür bereits Wahlvorschläge eingereicht. Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung: Liegt lediglich ein Wahlvorschlag vor, wird dieser durch Abstimmung ohne Einsatz von Stimmzetteln bestätigt. Im Falle mehrerer Vorschläge erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
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- 11.09.2024 · 2. Sitzung des Stadtrates