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Beschlussvorlage 1.01/008/24-29 (Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses)

1.01/008/24-29 · Beschlussvorlage · 06.09.2024

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Beschlussvorlage 1.01/008/24-29 (Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses)
KI-Zusammenfassung

Der Stadtrat der Stadt Worms befasst sich mit der Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses für die Wahlperiode 2024 bis 2029. Gemäß der Beschlussvorlage 1.01/008/24-29 sollen acht Personen aus einer vorliegenden Liste als Mitglieder sowie deren Stellvertreter ohne Einsatz von Stimmzetteln gewählt werden. Darüber hinaus sieht die Vorlage die Benennung weiterer Mitglieder und stellvertretender Mitglieder vor, die auf Vorschlag der anerkannten Jugendverbände sowie der freien Jugendhilfe vorgeschlagen werden.

Der Ausschuss ist als gemischter Ausschuss konzipiert, wobei mindestens die Hälfte der Mitglieder dem Stadtrat angehören muss. Zu den stimmberechtigten Mitgliedern zählen neben Ratsmitgliedern oder erfahrenen Bürgern auch die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister bzw. deren ständige Vertretung sowie Vertreter der Jugendverbände und der freien Jugendhilfe.

Zusätzlich umfasst der Jugendhilfeausschuss 17 beratende Mitglieder. Diese Besetzung setzt sich aus verschiedenen Fachkräften und Vertretern öffentlicher sowie gesellschaftlicher Institutionen zusammen, darunter die Leitung des Jugendamtes, Vertreter der Polizei, der Arbeitsagentur und des Jobcenters sowie Mitglieder der Justiz, der Kirchen, der Elternvertretungen und des Jugendparlaments. Die Finanzierung der Sitzungsgelder ist durch entsprechende Mittel in der Kostenstelle vorgesehen.

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Beratungen

2. Sitzung des Stadtrates
11.09.2024
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