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Beschlussvorlage 1.01/011/24-29 (Wahl der Patientenfürsprecherin/des Patientenfürsprechers für die Klinikum Worms gGmbH)

1.01/011/24-29 · Beschlussvorlage · 04.09.2024

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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Beschlussvorlage 1.01/011/24-29 (Wahl der Patientenfürsprecherin/des Patientenfürsprechers für die Klinikum Worms gGmbH)
KI-Zusammenfassung

Der Wormser Stadtrat entscheidet über die Wahl einer Patientenfürsprecherin bzw. eines Patientenfürsprechers sowie einer stellvertretenden Person für die Klinikum Worms gGmbH für die laufende Wahlperiode 2024 bis 2029. Die vorliegende Beschlussvorlage 1.01/011/24-29 sieht vor, die Wahl ohne Einsatz von Stimmzetteln durchzuführen.

Es wird vorgeschlagen, die Besetzung der Ämter analog zur vorangegangenen Wahlperiode zu regeln. Dabei sollen die beiden stärksten politischen Gruppen jeweils für die Hälfte der Amtszeit Vertreter benennen. Für den ersten Teil der Legislaturperiode ist ein Vorschlag der CDU-Fraktion vorgesehen, während für die zweite Hälfte ein Vorschlag der SPD-Fraktion zur Wahl steht. Die entsprechenden Listen mit den Wahlvorschlägen sind Bestandteil der Vorlage.

Die rechtliche Grundlage für die Wahl bildet § 45 der Gemeindeordnung. Bei einem einzelnen Wahlvorschlag ist die vorgeschlagene Person gewählt, sofern die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtratsmitglieder zustimmt. Sollten mehrere Vorschläge vorliegen, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, wobei die Sitzverteilung gemäß § 41 Abs. 1 und 2 des Kommunalwahlgesetzes vorgenommen wird.

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Beratungen

2. Sitzung des Stadtrates
11.09.2024
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