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Beschlussvorlage 1.01/012/24-29 (Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses)

1.01/012/24-29 · Beschlussvorlage · 11.09.2024

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Beschlussvorlage 1.01/012/24-29 (Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses)
KI-Zusammenfassung

Der Wormser Stadtrat bereitet die Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses für die Wahlperiode 2024 bis 2029 vor. Gemäß der Beschlussvorlage 1.01/012/24-29 sollen elf Personen aus einer bereitgestellten Liste als ordentliche und stellvertretende Mitglieder in den Ausschuss gewählt werden. Die Wahl soll dabei ohne Verwendung von Stimmzetteln durchgeführt werden.

Der Ausschuss ist als gemischtes Gremium konzipiert, das sich aus Ratsmitgliedern sowie wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Stadt zusammensetzt. Dabei ist gemäß der Gemeindeordnung festgelegt, dass mindestens die Hälfte der Mitglieder dem Stadtrat angehören muss. Die Entscheidung zur Bildung des Rechnungsprüfungsausschusses wurde bereits in der Sitzung vom 9. Juli 2024 getroffen.

Die im Stadtrat vertretenen politischen Gruppen haben ihre jeweiligen Wahlvorschläge für die neue Amtszeit eingereicht. Das Verfahren zur Ermittlung der Mitglieder richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung, wobei bei mehreren Wahlvorschlägen das Prinzip der Verhältniswahl zur Anwendung kommt. Die Finanzierung der Sitzungsgelder ist durch entsprechende Mittel im Haushalt sichergestellt.

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Beratungen

2. Sitzung des Stadtrates
11.09.2024
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