Beschlussvorlage 1.01/014/24-29 (Wahl der Vertreter/innen der Stadt Worms für die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe)
1.01/014/24-29 · Beschlussvorlage · 11.09.2024
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Der Stadtrat der Stadt Worms entscheidet über die Besetzung der Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe für die Wahlperiode 2024 bis 2029. Gemäß den Satzungen der Planungsgemeinschaft ist die Stadt Worms neben dem Oberbürgermeister dazu verpflichtet, fünf weitere Vertreter zu entsenden. Die im Stadtrat vertretenen politischen Gruppen haben hierfür bereits entsprechende Wahlvorschläge eingereicht.
Der vorliegende Beschluss sieht vor, fünf Personen aus der beigefügten Liste als Mitglieder sowie deren Stellvertreter zu wählen. Die Wahl soll ohne Verwendung von Stimmzetteln durchgeführt werden. Dabei findet das Verfahren den gesetzlichen Vorgaben des § 45 der Gemeindeordnung entsprechend Anwendung. Besteht lediglich ein einziger Wahlvorschlag, wird dieser durch die Zustimmung der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtratsmitglieder bestätigt. Sollten mehrere Wahlvorschläge vorliegen, erfolgt die Zuteilung der Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes.
Die anfallenden Kosten für die Sitzungsgelder sind im Haushalt der Stadt Worms unter der entsprechenden Kostenstelle bereits vorgesehen.
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