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Beschlussvorlage 1.01/015/24-29 (Wahl der Mitglieder des Digitalisierungsausschusses)

1.01/015/24-29 · Beschlussvorlage · 04.09.2024

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Beschlussvorlage 1.01/015/24-29 (Wahl der Mitglieder des Digitalisierungsausschusses)
KI-Zusammenfassung

Der Wormser Stadrat soll im Rahmen der Sitzung am 11. September 2024 die Mitglieder des Digitalisierungsausschusses für die Wahlperiode 2024 bis 2029 wählen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, elf Personen aus einer beigefügten Liste als ordentliche und stellvertretende Mitglieder zu bestimmen. Dabei soll auf eine Wahl mittels Stimmzetteln verzichtet werden.

Der Ausschuss wurde bereits in der Sitzung vom 9. Juli 2024 gebildet. Gemäß der Gemeindeordnung ist vorgesehen, den Digitalisierungsausschuss als gemischtes Gremium zu besetzen. Das bedeutet, dass die Mitglieder sowohl aus Ratsmitgliedern als auch aus wählbaren Bürgerinnen und Bürgern bestehen sollen, wobei mindestens die Hälfte der Sitze durch Ratsmitglieder besetzt sein muss. Die politischen Gruppen im Stadtrat haben hierfür bereits Wahlvorschläge eingereicht.

Die Durchführung der Wahl richtet sich nach den Bestimmungen des § 45 der Gemeindeordnung. Sollten mehrere Wahlvorschläge vorliegen, erfolgt die Zuteilung der Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Mit der Besetzung des Ausschusses sind auch finanzielle Auswirkungen verbunden, da für die Mitglieder Sitzungsgelder gezahlt werden.

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Beratungen

2. Sitzung des Stadtrates
11.09.2024
kein Ergebnis hinterlegt