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Mitteilungsvorlage

Unterrichtung des Stadtrates über Verträge gemäß § 33 Absatz 2 Gemeindeordnung

1.01/094/24-29 17.02.2026

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtrat wird im Rahmen der Mitteilungsvorlage 1.01/094/24-29 über Verträge gemäß § 33 Absatz 2 der Gemeindeordnung unterrichtet. Diese gesetzliche Bestimmung sieht vor, dass der Oberbürgermeister das Gremium jährlich in einer öffentlichen Sitzung über Verträge mit Rats-, Ausschuss- und Ortsbeiratsmitgliedern, Ortsvorstehern sowie städtischen Bediensteten informiert. Davon ausgenommen sind laufende Verwaltungsgeschäfte sowie reguläre Dienst- und Arbeitsverträge oder andere im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehende Verträge. Die Unterrichtungspflicht umfasst zudem Verträge, die von Eigenbetrieben oder Gesellschaften mit einer städtischen Beteiligung von mindestens 50 Prozent abgeschlossen werden, sofern das Gesellschaftsrecht keine anderen Regelungen vorsieht.

Die Information muss die Vertragspartner, den Vertragsgegenstand, das Vertragsdatum und die vereinbarte Gegenleistung enthalten. In der vorliegenden Vorlage wird der Stadtrat gebeten, die aufgelisteten Verträge zur Kenntnis zu nehmen. Als Anlagen sind eine Liste des SWB sowie Mietverträge aus dem Bereich 7 für das Jahr 2025 beigefügt. Es liegen keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder Einflüssen auf den Klimaschutz oder die demografische Entwicklung vor.

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