18. Sitzung des Stadtrates
Tagesordnung
- 1Beschlussvorlage 1.03/174/24-29 (Antrag im Rahmen der IKZ-Pilotförderung des Landes Rheinland-Pfalz zur Einrichtung einer Koordinierungsstelle im IKZ-Verbund "Rheinhessen plus")Zur Vorlage · 1.03/174/24-29 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadrat hat der gemeinsamen Antragstellung im Rahmen einer Pilotförderung des Landes Rheinland-Pfalz zugestimmt. Ziel ist die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für den interkommunalen Verbund „Rheinhessen plus“. An diesem Zusammenschluss sind neben der Stadt Worms auch die Stadt Mainz sowie die Landkreise Alzey-Worms, Mainz-Bingen, Bad Kreuznach und der Rhein-Hunsrück-Kreis beteiligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendige Antragstellung zu veranlassen und eine entsprechende Vereinbarung zwischen den beteiligten Gebietskörperschaften zu treffen.
Die geplante Koordinierungsstelle soll als zentrale Ansprechperson fungieren und die Umsetzung interkommunaler Projekte unterstützen. Zu den angestrebten Aufgaben gehören unter anderem die Prozessstandardisierung bei Digitalisierungsvorhaben, die Bündelung von Ressourcen in der Personalentwicklung sowie die Zusammenarbeit bei Genehmigungsverfahren, etwa im Bereich des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Die Stelle soll beim federführenden Landkreis Mainz-Bingen angesiedelt werden und ist zunächst auf zwei Jahre befristet.
Im Falle einer Förderzusage übernimmt das Land die Kosten für die Projektphase zu einhundert Prozent. Nach Ablauf des Förderzeitraums sollen die anfallenden Personalkosten anteilig von den teilnehmenden Kommunen getragen werden. Das Gesamtprojekt ist auf eine Dauer von fünf Jahren ausgelegt, wobei nach zwei Jahren eine erste Evaluation vorgesehen ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.02.2026 · 18. Sitzung des Stadtrates
- 2Mitteilungsvorlage 1.01/094/24-29 (Unterrichtung des Stadtrates über Verträge gemäß § 33 Absatz 2 Gemeindeordnung)Zur Vorlage · 1.01/094/24-29 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat wird im Rahmen der Mitteilungsvorlage 1.01/094/24-29 über Verträge gemäß § 33 Absatz 2 der Gemeindeordnung unterrichtet. Diese gesetzliche Bestimmung sieht vor, dass der Oberbürgermeister das Gremium jährlich in einer öffentlichen Sitzung über Verträge mit Rats-, Ausschuss- und Ortsbeiratsmitgliedern, Ortsvorstehern sowie städtischen Bediensteten informiert. Davon ausgenommen sind laufende Verwaltungsgeschäfte sowie reguläre Dienst- und Arbeitsverträge oder andere im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehende Verträge. Die Unterrichtungspflicht umfasst zudem Verträge, die von Eigenbetrieben oder Gesellschaften mit einer städtischen Beteiligung von mindestens 50 Prozent abgeschlossen werden, sofern das Gesellschaftsrecht keine anderen Regelungen vorsieht.
Die Information muss die Vertragspartner, den Vertragsgegenstand, das Vertragsdatum und die vereinbarte Gegenleistung enthalten. In der vorliegenden Vorlage wird der Stadtrat gebeten, die aufgelisteten Verträge zur Kenntnis zu nehmen. Als Anlagen sind eine Liste des SWB sowie Mietverträge aus dem Bereich 7 für das Jahr 2025 beigefügt. Es liegen keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder Einflüssen auf den Klimaschutz oder die demografische Entwicklung vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.02.2026 · 18. Sitzung des Stadtrates
- 3Mitteilungsvorlage 2/154/24-29 (Unterrichtung über den Haushaltsvollzug zum 31.12.2025)Zur Vorlage · 2/154/24-29 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung informiert den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Stadtrat über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 31. Dezember 2025. Zum Stichtag 22. Januar 2026 weist der Ergebnishaushalt einen vorläufigen Jahresfehlbetrag von rund 11,6 Millionen Euro aus. Da jedoch noch Buchungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von etwa 8 Millionen Euro sowie Pensionsrückstellungen von circa 7 Millionen Euro ausstehen, ist das Ergebnis noch nicht abschließend bewertet. Zudem wird ein Verlustvortrag der Worms Beteiligungs-GmbH in Höhe von rund 6,5 Millionen Euro erwartet. Auf Basis der vorliegenden Informationen wird ein Defizit von etwa 22,7 Millionen Euro prognostiziert, was eine Reduzierung gegenüber der Prognose aus dem ersten Berichtswesen auf 53,9 Millionen Euro darstellt. Ein Haushaltsausgleich wird im Jahr 2025 nicht erreicht.
Die Verbesserung des Ergebnisses ist primär auf geringere Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie sonstige laufende Aufwendungen zurückzuführen, bedingt durch die vorläufige Haushaltsführung und eine Haushaltssperre. Auf der Ertragsseite führten Sonderzuweisungen des Landes zum „Sofortprogramm Handlungsstarke Kommunen“ zu Mehrerträgen. Im Finanzhaushalt verzeichnete der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit eine Verbesserung von 21,3 Millionen Euro gegenüber der Prognose vom Juni 2025, sodass dieser nun bei minus 38,0 Millionen Euro liegt. Der geringere investive Mittelabfluss resultierte aus personellen Engpässen, Lieferverzögerungen sowie ausstehenden Rechnungen und Neuausschreibungen. Infolgedessen wurden weniger Investitionskredite als geplant in Anspruch genommen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.02.2026 · 18. Sitzung des Stadtrates
- 11.02.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 4Beschlussvorlage 2/157/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für den Betriebskostenzuschuss an die Stadt Worms Beteiligungs GmbH (SWB))Zur Vorlage · 2/157/24-29 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Für das Haushaltsjahr 2025 ist die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 6,5 Millionen Euro für den Betriebskostenzuschuss an die Stadt Worms Beteiligungs GmbH (SWB) vorgesehen. Die Mittel sollen im Ergebnishaushalt der Kostenstelle Beteiligungen bereitgestellt werden. Eine Deckung soll durch Mehrerträge oder geringere Aufwendungen erfolgen; sollte dies nicht möglich sein, erhöht sich der Jahresfehlbetrag entsprechend.
Die Maßnahme dient dem Ausgleich eines zum 1. Januar 2025 ausgewiesenen Fehlbetrags der SWB in Höhe von 6,0 Millionen Euro. Dieser Betrag resultiert aus vergangenen Verlusten sowie aus einer Reduzierung der Betriebskostenzuschüsse in den Jahren 2022 bis 2025. Mit der beantragten Summe sollen die aufgelaufenen Fehlbeträge einmalig ausgeglichen und zudem der für 2025 prognostizierte Fehlbetrag von etwa 0,5 Millionen Euro berücksichtigt werden. Durch die Bereitstellung verringern sich die offenen Forderungen der Stadt gegenüber der SWB, während die Liquidität der Stadt Worms nicht belastet wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.02.2026 · 18. Sitzung des Stadtrates
- 11.02.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 5Beschlussvorlage 2/159/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Grundversorgung mit Strom, Gas und Wasser)Zur Vorlage · 2/159/24-29 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Für die Grundversorgung mit Strom, Gas und Wasser sollen im Haushaltsjahr 2025 überplanmäßige Mittel in Höhe von 400.000 Euro bereitgestellt werden. Die Beschlussvorlage sieht eine Zuweisung an die Kostenstelle des Wormser Immobilienmanagements vor. Die Finanzierung soll durch Mehrerträge oder geringere Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2025 erfolgen; andernfalls erhöht sich der Jahresfehlbetrag entsprechend. Bereits im Jahr 2025 wurden für diesen Bereich überplanmäßige Mittel in Höhe von 500.000 Euro bereitgestellt.
Als Ursachen für den zusätzlichen Bedarf werden die unvorhersehbaren Preissteigerungen bei Energie sowie ausstehende Schlusszahlungen angeführt. Letztere resultieren aus einer Verschiebung der Abrechnungszeiträume infolge einer Programmumstellung beim Energieversorger im Jahr 2023. Zudem wird eine rückwirkende Nachforderung der Umsatzsteuer für Stromlieferungen aus dem Jahr 2023 genannt, die aufgrund der damaligen Umstellung und der Umsetzung der Strompreisbremse zunächst nicht erhoben worden war. Die Bereitstellung der Mittel dient der Erfüllung vertraglicher sowie gesetzlicher Verpflichtungen gegenüber dem Versorgungsunternehmen und der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebs. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Antrag zuzustimmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.02.2026 · 18. Sitzung des Stadtrates
- 11.02.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 6Mitteilungsvorlage 2/158/24-29 (Haushaltswirtschaft; Übertragung nicht in Anspruch genommener Auszahlungsermächtigungen von 2025 nach 2026)Zur Vorlage · 2/158/24-29 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms plant, nicht in Anspruch genommene Auszahlungsermächtigungen aus dem Investivbereich des Haushaltsjahres 2025 in das Jahr 2026 zu übertragen. Der Gesamtbetrag der Übertragung beläuft sich auf 32.279.742,83 Euro. Hintergrund dieser Maßnahme sind zeitliche Verschiebungen bei der Umsetzung verschiedener Projekte, insbesondere im Bereich mehrjährig veranschlagter Großvorhaben.
Die rechtliche Grundlage für die Übertragbarkeit in das Folgejahr bietet die Gemeindehaushaltsverordnung (§ 17 GemHVO). Da die entsprechenden Mittel bereits in den Vorjahren veranschlagt und ausfinanziert wurden, dienen die vorliegenden Beschlüsse der Information der zuständigen Gremien. Die Finanzierung der übertragenen Auszahlungsermächtigungen erfolgt über teilweise noch nicht genutzte Kreditermächtigungen aus den Jahren 2024 und 2025 sowie durch Kasseneinnahmereste. Zusätzlich zu den übertragenen Mitteln stehen den Fachbereichen im Haushaltsjahr 2026 weitere Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 61,8 Millionen Euro zur Verfügung. Die Vorlage wird dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Stadtrat zur Kenntnis vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.02.2026 · 18. Sitzung des Stadtrates
- 11.02.2026 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses