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Beschlussvorlage 1.01/018/24-29 (Wahl der Vertreter/innen der Stadt Worms für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Rheinhessen Sparkasse)

1.01/018/24-29 · Beschlussvorlage · 09.09.2024

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Beschlussvorlage 1.01/018/24-29 (Wahl der Vertreter/innen der Stadt Worms für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Rheinhessen Sparkasse)
KI-Zusammenfassung

Der Wormser Stadtrat entscheidet in seiner Sitzung am 11. September 2024 über die Wahl der Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Rheinhessen Sparkasse. Die Beschlussvorlage 1.01/018/24-29 sieht vor, für die laufende Wahlperiode 2024 bis 2029 insgesamt 13 Personen aus einer vorgelegten Liste als Vertreter der Stadt Worms zu wählen.

Die Stadt ist berechtigt, neben dem Oberbürgermeister 13 Mitglieder in die Verbandsversammlung zu entsenden. Die politischen Gruppen im Stadtrat haben hierfür ihre Wahlvorschläge eingereicht. Der vorliegende Antrag sieht eine Wahl ohne Verwendung von Stimmzetteln vor.

Das Verfahren folgt den Vorgaben des § 45 der Gemeindeordnung. Bei einem einzelnen Wahlvorschlag ist die Zustimmung der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Stadtrates erforderlich. Sollten mehrere Vorschläge vorliegen, erfolgt die Sitzverteilung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes. Die Kosten für die Auszahlung von Sitzungsgeldern sind im Haushalt unter der entsprechenden Kostenstelle vorgesehen.

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Beratungen

2. Sitzung des Stadtrates
11.09.2024
kein Ergebnis hinterlegt