Wahl der Vertreter/innen der Stadt Worms für den Verwaltungsrat des Zweckverbandes Rheinhessen Sparkasse
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms entscheidet über die Besetzung der Vertretung für den Verwaltungsrat des Zweckverbandes Rheinhessen Sparkasse für die Wahlperiode 2024 bis 2029. Die Beschlussvorlage sieht vor, vier Personen aus einer beigefügten Liste als Mitglieder sowie stellvertretende Mitglieder zu wählen. Die Wahl soll ohne Verwendung von Stimmzetteln durchgeführt werden.
Nach den Bestimmungen der Verbandsordnung des Zweckverbandes sowie des Sparkassengesetzes kann die Stadt Worms neben dem Oberbürgermeister vier Vertreter in den Verwaltungsrat entsenden. Die Vorlage legt fest, dass die gewählten Personen über wirtschaftliche Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügen sowie persönlich zur Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes geeignet sein müssen. Die entsprechenden Wahlvorschläge wurden von den im Stadtrat vertretenen politischen Gruppen eingereicht.
Das Verfahren folgt den Vorgaben der Gemeindeordnung. Bei einem einzigen Wahlvorschlag erfolgt die Entscheidung durch Abstimmung, wobei die vorgeschlagenen Personen bei Zustimmung der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Stadtrates als gewählt gelten. Im Falle mehrerer Wahlvorschläge wird die Zuteilung der Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vorgenommen. Die Finanzierung der anfallenden Sitzungsgelder ist durch die entsprechenden Mittel im Haushalt sichergestellt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage 1.01/022/24-29 (Wahl der Vertreter/innen der Stadt Worms für den Verwaltungsrat des Zweckverbandes Rheinhessen Sparkasse)
Beratungsfolge
- 11.09.2024kein Ergebnis hinterlegt