Beschlussvorlage 1.01/023/24-29 (Wahl der Mitglieder des Sozialausschusses)
1.01/023/24-29 · Beschlussvorlage · 05.09.2024
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Der Worms Stadtrat bereitet die Besetzung des Sozialausschusses für die neue Wahlperiode 2024 bis 2029 vor. Gemäß der Beschlussvorlage 1.01/023/24-29 sollen elf Personen aus den im Stadtrat vertretenen politischen Gruppen als ordentliche oder stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Die Wahl soll dabei ohne Verwendung von Stimmzetteln durchgeführt werden.
Zusätzlich zur Besetzung durch Ratsmitglieder sieht die Vorlage vor, Vertreter der sozialen Verbände sowie eine Person des Seniorenbeirates als beratende Mitglieder und deren Stellvertreter zu benennen. Der Ausschuss ist als gemischter Ausschuss konzipiert, wobei mindestens die Hälfte der Mitglieder dem Stadtrat angehören muss. Die Struktur umfasst neben den elf gewählten Mitgliedern der politischen Gruppen sechs Mitglieder der sozialen Verbände sowie eine Vertretung des Seniorenbeirates.
Die rechtliche Grundlage für die Bildung und Besetzung bildet die Gemeindeordnung. Sollten mehrere Wahlvorschläge vorliegen, erfolgt die Zuteilung der Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die finanziellen Auswirkungen der Besetzung betreffen primär die Auszahlung von Sitzungsgeldern, wofür die entsprechenden Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen.
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