Beschlussvorlage 1.01/024/24-29 (Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer des Stadtrechtsausschusses)
1.01/024/24-29 · Beschlussvorlage · 11.09.2024
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Der Wormser Stadtrat entscheidet in seiner Sitzung am 11. September 2024 über die Besetzung des Stadtrechtsausschusses für die Wahlperiode 2024 bis 2029. Gemäß der Beschlussvorlage 1.01/024/24-29 sollen elf Personen als Beisitzerinnen und Beisitzer in den Ausschuss gewählt werden. Die Wahl soll unter Verzicht auf den Einsatz von Stimmzetteln durchgeführt werden, wobei die Auswahl auf einer beigefügten Liste basiert.
Die im Stadtrat vertretenen politischen Gruppen haben hierfür bereits Wahlvorschläge eingereicht. Das Verfahren der Wahl folgt den Bestimmungen des § 45 der Gemeindeordnung. Bei einem einzigen Wahlvorschlag ist die Zustimmung einer Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Stadtrates erforderlich. Im Falle mehrerer Wahlvorschläge findet das Prinzip der Verhältniswahl gemäß den Regelungen des Kommunalwahlgesetzes Anwendung.
Der Stadtrechtsausschuss ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium der Stadtverwaltung. Die finanziellen Auswirkungen der Besetzung beschränken sich auf die Auszahlung von Sitzungsgeldern, für die die entsprechenden Mittel in der Kostenstelle 00000.40000 zur Verfügung stehen.
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