Beschlussvorlage 1.01/025/24-29 (Wahl der Mitglieder des Umlegungsausschusses)
1.01/025/24-29 · Beschlussvorlage · 04.09.2024
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Im Rahmen der neuen Wahlperiode 2024 bis 2029 steht im Wormser Stadtrat die Neubesetzung des Umlegungsausschusses an. Aufgrund der Kommunalwahl vom 9. Juni 2024 ist gemäß der Umlegungsausschussverordnung eine erneute Bestellung des Gremiums erforderlich. Die vorliegende Beschlussvorlage (1.01/025/24-29) sieht vor, dass der Stadtrat zwei Mitglieder des Rates sowie verschiedene Fachpersonen als ordentliche und stellvertretende Mitglieder wählt, wobei auf die Verwendung von Stimmzetteln verzichtet werden soll.
Die Zusammensetzung des Ausschusses ist gesetzlich geregelt: Er besteht aus einem Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern sowie deren jeweiligen Vertretern. Für den Vorsitzenden ist eine Qualifikation im höheren technischen Verwaltungsdienst mit Schwerpunkt Vermessungs- und Liegenschaftswesen vorgeschrieben. Unter den weiteren Mitgliedern müssen sich eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst sowie eine fachkundige Person für die Bewertung von Grundstücken befinden. Zudem sollen zwei Mitglieder dem Stadtrat angehören. Die politischen Fraktionen haben hierfür bereits Wahlvorschläge eingereicht, über die der Rat entscheiden soll.
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