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Beschlussvorlage 1.01/001/24-29 (Bildung von Ausschüssen gemäß § 44 GemO)

1.01/001/24-29 · Beschlussvorlage · 02.07.2024

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Beschlussvorlage 1.01/001/24-29 (Bildung von Ausschüssen gemäß § 44 GemO)
KI-Zusammenfassung

Der Wormser Stadrat berät über die Bildung und Besetzung verschiedener Ausschüsse gemäß § 44 der Gemeindeordnung für die kommende Periode. Die Beschlussvorlage legt fest, welche Gremien ausschließlich mit Ratsmitgliedern besetzt werden und welche eine gemischte Besetzung aus Ratsmitgliedern und wählbaren Bürgerinnen und Bürgern vorsehen.

Die Ausschüsse für die Sondervermögen Freizeit, Parkhaus und KuTaZ, der Bau- und Mobilitätsausschuss, der Haupt- und Finanzausschuss, der Rechnungsprüfungsausschuss sowie der Verwaltungsrat der ebwo AöR werden nur mit Ratsmitgliedern besetzt. Bei den gemischt besetzten Ausschüssen, zu denen unter anderem die Bereiche Bildung, Digitalisierung, Innenstadt, Kultur, Soziales, Sport, Umwelt und Agrar gehören, muss mindestens die Hälfte der Mitglieder aus dem Stadtrat bestehen.

Im Vergleich zur Wahlperiode 2019 bis 2024 sind zwei wesentliche Änderungen vorgesehen: Die Zusammenlegung des Bauausschusses mit dem Mobilitätsausschuss zu einem gemeinsamen Bau- und Mobilitätsausschuss sowie die Neugründung eines Ausschusses für kommunale Sicherheit und Bevölkerungsschutz. Die endgültige Personalauswahl innerhalb der festgelegten Mitgliederzahlen obliegt den im Stadtrat vertretenen politischen Gruppen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 154 Wörter).

Beratungen

1. konstituierende Sitzung des Stadtrates
09.07.2024
kein Ergebnis hinterlegt