Beschlussvorlage 1.01/002/24-29 (Wahl der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses)
1.01/002/24-29 · Beschlussvorlage · 11.09.2024
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Der Wormser Stadtrat soll im Rahmen der kommenden Sitzung die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses für die Wahlperiode 2024 bis 2029 bestimmen. Laut der Beschlussvorlage 1.01/002/24-29 ist vorgesehen, 17 Personen aus einer beigefügten Liste als ordentliche sowie stellvertretende Mitglieder zu wählen, wobei auf die Verwendung von Stimmzetteln verzichtet werden soll.
Die Entscheidung basiert auf dem Beschluss des Stadtrats vom 9. Juli 2024, der die Bildung dieses Ausschusses festlegte. Der Haupt- und Finanzausschuss wird dabei ausschließlich mit Ratsmitgliedern besetzt und umfasst insgesamt 17 Mitglieder. Die politischen Gruppen haben für diesen Zweck bereits ihre Wahlvorschläge eingereicht.
Das Wahlverfahren folgt den Vorgaben des § 45 der Gemeindeordnung. Im Falle mehrerer Wahlvorschläge findet die Zuteilung der Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt, wobei die Regelungen des Kommunalwahlgesetzes zur Anwendung kommen. Die finanziellen Auswirkungen beschränken sich auf die Auszahlung von Sitzungsgeldern, für die entsprechende Mittel im Haushalt bereitstehen.
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