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Mitteilungsvorlage

Unterrichtung des Stadtrates über Verträge gemäß § 33 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO)

1.01/069/24-29 19.05.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtrat von Worms wird im Rahmen der Mitteilungsvorlage 1.01/069/24-29 über Verträge gemäß § 33 Absatz 2 der Gemeindeordnung (GemO) unterrichtet. Die Vorlage regelt die jährliche Informationspflicht des Oberbürgermeisters gegenüber dem Rat in einer öffentlichen Sitzung.

Die Unterrichtung betrifft Verträge, die mit Mitgliedern des Stadtrats, der Ausschüsse oder Ortsbeiräte, Ortsvorständen sowie städtischen Bediensteten geschlossen wurden. Davon ausgenommen sind jedoch laufende Verwaltungsgeschäfte sowie Dienst- und Arbeitsverträge, die im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehen. Die Unterrichtungspflicht erstreckt sich zudem auf Verträge, die von Eigenbetrieben oder Gesellschaften abgeschlossen werden, an denen die Stadt Worms mit einer Beteiligung von mindestens 50 Prozent gehalten wird, sofern keine gesetzlichen Bestimmungen des Gesellschaftsrechts entgegenstehen.

Die Information muss laut Vorgabe die Bezeichnung der Vertragspartner, den Vertragsgegenstand, das Vertragsdatum sowie die vereinbarte Gegenleistung enthalten. Der Stadrat nimmt die in der Vorlage aufgeführten Verträge zur Kenntnis.

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Beratungsfolge