11. Sitzung des Stadtrates
Tagesordnung
- 1Mitteilungsvorlage GSS/001/24-29 (Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsstelle für die Jahre 2022 bis 2024)Zur Vorlage · GSS/001/24-29 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms setzt sich mit dem Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsstelle für die Jahre 2022 bis 2024 auseinander. Die vorliegende Mitteilungsvorlage dient dazu, den Rat über die Aktivitäten der Stelle in diesem Zeitraum zu informieren.
Die Grundlage für diesen Bericht ist die Verwaltungsvorschrift zu § 2 GemO, welche vorsieht, dass die Leitung der Gleichstellungsstelle den Stadtrat in regelmäßigen Abständen über ihre Tätigkeit unterrichten muss. Im Rahmen der Beratung sollen die Gleichstellungsbeauftragten die wesentlichen Punkte des Berichts mündlich präsentieren.
Aus dem Dokument geht hervor, dass mit der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden sind. Ebenso werden keine Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz und das Stadtklima festgestellt. Der Stadtrat ist dazu aufgerufen, den Tätigkeitsbericht lediglich zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2025 · 11. Sitzung des Stadtrates
- 10Beschlussvorlage 6/053/24-29 (- Erhebung von Ausbaubeiträgen für den Ausbau der Verkehrsanlage "Am Rhein (von Nibelungering/B9 bis Bahnschiene)" und Festlegung des Gemeindeanteils - Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Herstellung der Erschließungsanlage "Am Wilden Birnbaum (von Langgewann bis Entenpfuhl)" - Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Herstellung der Erschließungsanlage "Am Wilden Birnbaum (Wendehammer)")Zur Vorlage · 6/053/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms soll über die Erhebung von Ausbaubeiträgen und Erschließungsbeiträgen für verschiedene Verkehrsanlagen entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Verkehrsanlage „Am Rhein“ im Abschnitt zwischen dem Nibelungenring/B9 und der Bahnschiene vor. Für diesen Ausbau wird eine Kostenverteilung vorgeschlagen, bei der die Stadt einen Anteil von 45 Prozent trägt, während die restlichen 55 Prozent den Anliegern auferlegt werden sollen. Die Straße ist als Haupterschließungsstraße eingestuft.
Darüber hinaus umfasst der Beschlussantrag die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für zwei Bereiche der Anlage „Am Wilden Birnbaum“. Dies betrifft die Herstellung der Erschließungsanlage vom Bereich Langgewann bis zum Entenpfuhl sowie den Abschnitt Wendehammer. Der Haupt- und Finanzausschuss soll dem Stadtrat die Zustimmung zu diesen Maßnahmen empfehlen. Die Umsetzung wird als haushaltswirksam eingestuft, wobei die exakte Höhe der zu erwartenden Einnahmen derzeit noch nicht feststeht.
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- 25.06.2025 · 11. Sitzung des Stadtrates
- 11.06.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 11Beschlussvorlage 6/049/24-29 (Widmungsverfahren; Von-Steuben-Straße)Zur Vorlage · 6/049/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau- und Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Widmung der Von-Steuben-Straße als Gemeindestraße zu beschließen. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 6/049/24-29 sieht die Überführung bestimmter Flächen in den öffentlichen Verkehr vor. Konkret betrifft dies Teile der Flurstücke 48/76 und 48/412 in der Gemarkung 3911 Worms, Flur 10.
Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren bildet § 36 des Landesstraßengesetzes. Da die Von-Steuben-Straße bereits endgültig hergestellt wurde und vorrangig der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dient, ist eine Einstufung als Gemeindestraße vorgesehen. Die Stadt Worms ist Eigentümerin der betreffenden Grundstücksflächen sowie Trägerin der Straßenbaulast. Mit der erfolgten Widmung übernimmt die Stadt zudem die Verpflichtung zur Straßenreinigung für diesen Bereich.
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- 25.06.2025 · 11. Sitzung des Stadtrates
- 04.06.2025 · Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses
- 12Beschlussvorlage TEIL/022/24-29 (Zukünftige Versorgung der städt. Kindertagesstätten sowie der Schulen durch eine "kommunale Küche")Zur Vorlage · TEIL/022/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat wird um eine Änderung eines Beschlusses zur zukünftigen Verpflegung städtischer Kindertagesstätten und Schulen gebeten. Der ursprüngliche Beschluss vom 28. Februar 2024 sah vor, dass die Integrations- und Dienstleistungsbetrieb gGmbH (IDB gGmbH) eine „kommunale Küche“ auf dem Salamandergelände errichtet, um die Verpflegung der städtischen Einrichtungen ausschließlich über diesen Standort abzuwickeln.
Aufgrund veränderter Entwicklungspläne für das Salamandergelände, die unter anderem einen Umzug der Stadtverwaltung in das Andreasquartier vorsehen, hat sich die Planung geändert. Ein alternativer Standort für die Errichtung der kommunalen Küche wurde bereits identifiziert, weshalb der Gesellschafterausschuss der IDB gGmbH beschlossen hat, die Umsetzung auf dem Salamandergelände nicht weiterzuverfolgen und nach geeigneten Objekten zu suchen.
Der vorliegende Antrag bittet daher um die Zustimmung zur standortunabhängigen Übertragung der Verpflegungsleistung. Nach Fertigstellung der kommunalen Küche soll die Versorgung der städtischen Kindertagesstätten und Schulen durch die IDB gGmbH somit unabhängig von einem spezifischen Standort erfolgen können.
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- 25.06.2025 · 11. Sitzung des Stadtrates
- 13Beschlussvorlage SVF/009/24-29 (Feststellung des Jahresabschlusses des Sondervermögen Freizeit zum 31.12.2024 gem. § 27 Abs. 2 EigAnVO)Zur Vorlage · SVF/009/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms wird im Rahmen der Sitzung am 25. Juni 2025 über den Jahresabschluss des Sondervermögens Freizeit zum 31. Dezember 2024 entscheiden. Die Beschlussvorlage SVF/009/24-29 sieht die Feststellung eines Jahresüberschusses in Höhe von 193.720 Euro sowie einer Bilanzsumme von 29.017.600 Euro vor.
Der Antrag umfasst zudem die Empfehlung, den erwirtschafteten Gewinn in die allgemeine Rücklage des Sondervermögens einzustellen. Ein weiterer Punkt der Vorlage ist die Entlastung der Betriebsleitung der Freizeitbetriebe Worms GmbH für das Geschäftsjahr 2024. Der Betriebsausschuss des Sondervermögens Freizeit berät die entsprechenden Anträge im Rahmen einer Vorberatung und empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung. Die Feststellung des Abschlusses erfolgt gemäß den geltenden Vorschriften der Betriebssatzung sowie der Eigenkapitalanstaltungsverordnung.
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- 25.06.2025 · 11. Sitzung des Stadtrates
- 14Beschlussvorlage SVK/003/24-29 (Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Sondervermögen KuTaZ zum 31.12.2024 gem. §27 Abs. 2 EigAnVo)Zur Vorlage · SVK/003/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat wird im Juni 2025 über den Jahresabschluss 2024 des Sondervermögens KuTaZ entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Feststellung des Abschlusses zum 31. Dezember 2024 vor, welcher einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 14.426,04 Euro sowie eine Bilanzsumme von 29.275.633,40 Euro ausweist.
Gemäß dem Antrag soll der entstandene Verlust mit den allgemeinen Gewinnrücklagen des Sondervermögens verrechnet werden. Zudem ist die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2024 vorgesehen, welche durch die Kultur und Veranstaltungs GmbH mit ihren persönlich handelnden Geschäftsführern erfolgt.
Der Betriebsausschuss des Sondervermögens KuTaZ berät die Anträge bereits am 15. Mai 2025 vor und empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung zu den Vorlagen. Die Entscheidung im Stadtrat ist für die Sitzung am 25. Juni 2025 angesetzt.
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- 25.06.2025 · 11. Sitzung des Stadtrates
- 15Beschlussvorlage SVP/006/24-29 (Feststellung des Jahresabschlusses des Sondervermögen Parkhaus zum 31.12.2024 gem. § 27 Abs. 2 Eig AnVO)Zur Vorlage · SVP/006/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage SVP/006/24-29 befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses des Sondervermögens Parkhaus zum 31. Dezember 2024. Der Antrag sieht vor, den Jahresabschluss mit einem Jahresüberschuss von 206.505,26 Euro und einer Bilanzsumme von 20.036.095,04 Euro festzustellen. Dabei wird dem Vorschlag der Betriebsleitung des Sondervermögens Parkhaus zugestimmt, den Gewinn in Höhe von 206.505,26 Euro mit den allgemeinen Rücklagen zu verrechnen.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Entlastung der Betriebsleitung im Geschäftsjahr 2024, namentlich der Parkhausbetriebs GmbH Worms sowie ihrer persönlich handelnden Geschäftsführer. Der Betriebsausschuss des Sondervermögens Parkhaus berät die Beschlussanträge vor und empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzung des Stadtrats am 25. Juni 2025 vorgesehen, nachdem der zuständige Betriebsausschuss bereits am 5. Juni 2025 eine Vorberatung durchgeführt hat.
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- 25.06.2025 · 11. Sitzung des Stadtrates
- 16Beschlussvorlage 7/022/24-29 (Teilnahme an dem Landesförderprogramm "Innenstadt-Impulse" 2025)Zur Vorlage · 7/022/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat wird über die Teilnahme am Landesförderprogramm „Innenstadt-Impulse“ für das Jahr 2025 beraten. Die Stadtverwaltung beantragt, den Stadtrat zu beauftragen, Fördermittel in Höhe von insgesamt 500.000 Euro zu beantragen und einen entsprechenden kommunalen Eigenanteil bereitzustellen. Im Rahmen dieses Antrags sollen zwei Projekte realisiert werden. Das erste Vorhaben, das Projekt „Spiegelgasse“, sieht die Gestaltung der Spiegelgasse als öffentlichen Kunstraum vor. Durch großflächige Kunstwerke an Fassaden sowie den Einsatz von Spiegeln und Lichteffekten soll ein begehbarer Ausstellungsraum entstehen. Die veranschlagten Kosten für dieses Projekt belaufen sich auf 425.000 Euro.
Das zweite geplante Vorhaben betrifft die Dauerausstellung im Museum Andreasstift. Hierbei soll eine Gesamtkonzeption erstellt werden, die insbesondere die Integration des Nibelungenthemas in die stadtgeschichtliche Ausstellung untersucht. Für dieses Projekt sind 75.000 Euro vorgesehen. Die Stadtverwaltung strebt eine Förderquote von 90 Prozent an, was einen kommunalen Eigenanteil von bis zu 50.000 Euro bedeuten würde. Je nach Höhe der letztlich bewilligten Fördersumme kann sich dieser Eigenanteil auf mindestens 5.000 Euro belaufen. Die Einreichungsfrist für den Antrag endet am 27. Juni 2025, wobei eine Entscheidung über die Bewilligung erst gegen Ende des vierten Quartals 2025 zu erwarten ist.
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- 25.06.2025 · 11. Sitzung des Stadtrates
- 17Beschlussvorlage 7/021/24-29 (Der Stadtrat verabschiedet den Beschluss zur Ausschreibung eines örtlichen Hochwasserschutz- und Starkregenvorsorgekonzepts mit dem Ziel eines klimaangepassten Wassermanagements)Zur Vorlage · 7/021/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat wird über die Ausschreibung eines örtlichen Hochwasserschutz- und Starkregenvorsorgekonzepts entscheiden. Ziel der Maßnahme ist die Etablierung eines klimaangepassten Wassermanagements in der Stadt. Die entsprechende Vorlage steht zur Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung im Stadtrat an, wobei die Termine für Juni 2025 angesetzt sind.
Das geplante Konzept soll auf den Erfahrungen des Modellprojekts „Regen // Sicher // Worms“ aufbauen und zusätzlich Aspekte der Trockenheitsprävention berücksichtigen. Hintergrund der Initiative ist unter anderem der „Zukunflans Wasser“ der Landesregierung, der Kommunen bei der Erstellung solcher Vorsorgekonzepte unterstützt. Die Notwendigkeit ergibt sich aus den prognostizierten Veränderungen des Klimawandels, die sowohl eine Zunahme von Starkregen- und Hochwasserereignissen als auch vermehrte Trockenperioden erwarten lassen.
Die Kosten für die Erstellung des Konzepts werden auf circa 120.000 Euro geschätzt. Für das Vorhaben ist eine Förderquote von 90 Prozent vorgesehen. Der verbleibende Eigenanteil von 10 Prozent wird zwischen der Stadt Worms und der ebwo AöR hälftig getragen, wobei die Stadt einen Anteil von 5 Prozent aus eigenen Mitteln aufbringt. Die Maßnahme soll positive Auswirkungen auf die Anpassung an den Klimawandel sowie auf das Stadtklima haben.
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- 25.06.2025 · 11. Sitzung des Stadtrates
- 11.06.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 2Beschlussvorlage 1.03/086/24-29 (3. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung)Zur Vorlage · 1.03/086/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms hat eine Beschlussvorlage zur dritten Änderungssatzung der Verwaltungsgebührensatzung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Gebühren für verschiedene öffentliche Verwaltungstätigkeiten. Laut Begründung decken die derzeit erhobenen Gebühren den entstandenen Verwaltungsaufwand nicht vollständig ab. Zur Ermittlung des notwendigen Ausmaßs wurden die zuständigen Fachbereiche unter Verwendung aktueller Kostenrechnungen zur Ermittlung der Arbeitsplatzkosten angefragt.
Neben der Anhebung bestehender Gebühren sieht der Entwurf vor, für weitere bisher gebührenfreie Verwaltungstätigkeiten Gebühren zu erheben, um eine kostendeckende Finanzierung sicherzustellen. Als Gründe für die Anpassung werden die inflationäre Preisentwicklung sowie die Zeitspanne seit der letzten Satzungsänderung im März 2015 angeführt. Der Entwurf wurde bereits durch die Rechtsabteilung der Stadtverwaltung geprüft.
Die Maßnahme wird voraussichtlich zu Mehreinnahmen im Haushalt führen. Die Vorlage wird zunächst im Haupt- und Finanzausschuss am 11. Juni 2025 vorberaten, bevor sie im Stadtrat am 25. Juni 2025 zur Entscheidung ansteht.
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- 25.06.2025 · 11. Sitzung des Stadtrates
- 11.06.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 22Mitteilungsvorlage 1.01/076/24-29 (Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl der/des ehrenamtlichen Beigeordneten)Zur Vorlage · 1.01/076/24-29 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Stadtrats Worms am 25. Juni 2025 ist die Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl einer ehrenamtlichen Beigeordneten bzw. eines ehrenamtlichen Beigeordneten vorgesehen. Gemäß der Mitteilungsvorlage mit der Nummer 1.01/076/24-29 findet vor der eigentlichen Wahl eine kurze Präsentation der Bewerber statt.
Die Vorlage regelt zudem das Verfahren für den Fall, dass nach der Vorstellung eine Aussprache durch die Ratsmitglieder gewünscht wird. Sollte eine solche Diskussion stattfinden, ist vorgesehen, die Sitzung in den nichtöffentlichen Teil zu überführen. In diesem Fall muss die Kandidatin oder der Kandidat den Sitzungsraum verlassen, um die Durchführung der nichtöffentlichen Beratung zu ermöglichen.
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- 25.06.2025 · 11. Sitzung des Stadtrates
- 23Beschlussvorlage 1.01/071/24-29 (Wahl einer/eines ehrenamtlichen Beigeordneten gemäß § 53 a Gemeindeordnung (GemO))Zur Vorlage · 1.01/071/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadrat soll im Rahmen einer Beschlussvorlage die Wahl eines ehrenamtlichen Beigeordneten durchführen. Die Amtszeit der zu wählenden Person ist für den Zeitraum vom 1. September 2025 bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode 2024–2029 vorgesehen. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Worms setzt sich der Stadtvorstand aus dem Oberbürgermeister, drei hauptamtlichen und einem ehrenamtlichen Beigeordneten zusammen.
Die Wahl soll in einer öffentlichen Sitzung mittels geheimer Stimmabgabe durch Stimmzettel erfolgen. Voraussetzung für die Wählbarkeit sind unter anderem die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates, ein Wohnsitz in Deutschland sowie das Erreichen des 23. Lebensjahres am Tag der Wahl. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach dem Kommunalwahlgesetz vorliegen und die Person muss die Gewähr für das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung bieten. Bestimmte Beschäftigungsverhältnisse, etwa gegen Entgelt im Dienst der Stadt oder an der Stadt beteiligter Unternehmen, sind mit der Wählbarkeit nicht vereinbar.
Für das Wahlverfahren ist vorgesehen, dass der Vorsitzende einen Wahlvorstand aus sich selbst und mindestens zwei weiteren Ratsmitgliedern bildet. Zur Wahl eines Beigeordneten ist eine Stimmenmehrheit von mehr als der Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Die Vorlage legt zudem fest, dass nur Personen gewählt werden können, die vor der Wahl vorgeschlagen worden sind.
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- 25.06.2025 · 11. Sitzung des Stadtrates
- 24Mitteilungsvorlage 1.01/072/24-29 (Ernennung sowie Vereidigung und Einführung der/des ehrenamtlichen Beigeordneten der Stadt Worms)Zur Vorlage · 1.01/072/24-29 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der kommenden Sitzung des Stadtrates am 25. Juni 2025 wird über die Ernennung sowie die Vereidigung und Einführung eines ehrenamtlichen Beigeordneten für die Stadt Worms beraten. Der vorliegende Beschlussantrag sieht vor, dass die ab dem 1. September 2025 gewählte Person durch den Oberbürgermeister in öffentlicher Sitzung nach Aushändigung der Ernennungsurkunde vereidigt und gemäß § 54 GemO in das Amt eingeführt wird. Die Amtszeit der ernannten Person erstreckt sich bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode des Stadtrates 2024-2029.
Bezüglich der finanziellen Folgen der Maßnahme ist in der Vorlage festgehalten, dass die Personalkostenaufwendungen für den ehrenamtlichen Beigeordneten bisher nicht im Haushalt veranschlagt sind. Eine Bereitstellung dieser Mittel muss daher außerplanmäßig erfolgen. Weitere Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz werden in dem Dokument nicht ausgewiesen.
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- 25.06.2025 · 11. Sitzung des Stadtrates
- 25Beschlussvorlage 1.03/096/24-29 (Anpassung des Dezernatsverteilungsplans in Folge der Wahl eines ehrenamtlichen Beigeordneten (Dezernat V))Zur Vorlage · 1.03/096/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat berät über eine Änderung des Dezernatsverteilungsplans, die zum 1. September 2025 in Kraft treten soll. Anlass für die Anpassung ist die Wahl eines ehrenamtlichen Beigeordneten für das Dezernat V. Ziel der Neuregelung ist es, die Verantwortungsbereiche und den damit verbundene Zeitaufwand so zu gestalten, dass die Aufgaben innerhalb des Ehrenamtes wahrgenommen werden können.
Die Vorlage sieht eine Umverteilung verschiedener Geschäftsbereiche vor. So wechselt die Flugplatz GmbH Worms von Dezernat V zu Dezernat I. Die Rheinhessen-Touristik GmbH wird künftig dem Dezernat II zugeordnet. Das Dezernat V übernimmt zudem die fachliche Verantwortung für die Ehrenamtskoordination, die bisher im Dezernat I angesiedelt war, sowie den Integrationsbetrieb Friedhof aus dem Dezernat III. Auch die Zuständigkeiten zum Jobcenter Worms werden von Dezernat IV in das Dezernat V übertragen.
Zusätzlich umfasst die Vorlage verschiedene Ergänzungen in den Bereichen Bürgerdienste, öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie bei verschiedenen Ausschüssen und Zweckverbänden. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf den Klimaschutz werden in der Beschlussvorlage nicht ausgewiesen.
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- 25.06.2025 · 11. Sitzung des Stadtrates
- 3Mitteilungsvorlage 1.01/069/24-29 (Unterrichtung des Stadtrates über Verträge gemäß § 33 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO))Zur Vorlage · 1.01/069/24-29 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms wird im Rahmen der Mitteilungsvorlage 1.01/069/24-29 über Verträge gemäß § 33 Absatz 2 der Gemeindeordnung (GemO) unterrichtet. Die Vorlage regelt die jährliche Informationspflicht des Oberbürgermeisters gegenüber dem Rat in einer öffentlichen Sitzung.
Die Unterrichtung betrifft Verträge, die mit Mitgliedern des Stadtrats, der Ausschüsse oder Ortsbeiräte, Ortsvorständen sowie städtischen Bediensteten geschlossen wurden. Davon ausgenommen sind jedoch laufende Verwaltungsgeschäfte sowie Dienst- und Arbeitsverträge, die im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehen. Die Unterrichtungspflicht erstreckt sich zudem auf Verträge, die von Eigenbetrieben oder Gesellschaften abgeschlossen werden, an denen die Stadt Worms mit einer Beteiligung von mindestens 50 Prozent gehalten wird, sofern keine gesetzlichen Bestimmungen des Gesellschaftsrechts entgegenstehen.
Die Information muss laut Vorgabe die Bezeichnung der Vertragspartner, den Vertragsgegenstand, das Vertragsdatum sowie die vereinbarte Gegenleistung enthalten. Der Stadrat nimmt die in der Vorlage aufgeführten Verträge zur Kenntnis.
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- 25.06.2025 · 11. Sitzung des Stadtrates
- 4Beschlussvorlage 1.01/065/24-29 (Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Mainz)Zur Vorlage · 1.01/065/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms soll über die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Mainz für die ab dem 1. Januar 2026 beginnende Amtszeit entscheiden. Da die aktuelle Amtszeit zum 31. Dezember 2025 endet, ist gemäß § 28 der Verwaltungsgerichtsordnung die Aufstellung einer neuen Liste vorgesehen. Um eine Berücksichtigung durch den übergeordneten Wahlausschuss zu gewährleisten, müssen mindestens 14 Personen vorgeschlagen werden.
Die politischen Fraktionen wurden unter Berücksichtigung ihrer Stärke im Rat um Wahlvorschläge gebeten. Zudem können auch andere Bürger, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, auf die Liste gesetzt werden. Der Beschluss sieht einen zweistufigen Ablauf vor: Zuerst trifft der Stadtrat eine Vorauswahl aus den vorliegenden Vorschlägen, woraufhin die endgültige Liste beschlossen wird. Für die Aufnahme in die Liste ist eine Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder notwendig, wobei mindestens die Hälfte der gesetzlichen Zahl von 27 Ratsmitgliedern zustimmen muss. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Berufung umfassen unter anderem die deutsche Staatsangehörigkeit, das vollendete 25. Lebensjahr sowie den Wohnsitz im Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts Mainz. Bestimmte Personengruppen, wie etwa Richter, Beamte oder Rechtsanwälte, sind von der Übernahme des Amtes ausgeschlossen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2025 · 11. Sitzung des Stadtrates
- 28.05.2025 · 10. Sitzung des Stadtrates
- 5Beschlussvorlage 1.01/070/24-29 (Benennung eines städtischen Vertreters für den Vorstand des Digital Hub Worms e.V.)Zur Vorlage · 1.01/070/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat soll über die Benennung eines städtischen Vertreters für den Vorstand des Digital Hub Worms e.V. entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Rat ein Mitglied für eine Dauer von drei Jahren als Beisitzer in den Vorstand des Vereins wählt. Dabei ist vorgesehen, von dem Grundsatz der geheimen Wahl abzuweichen und die Wahl offen durchzuführen.
Als Wahlvorschläge liegen zwei Personen zur Auswahl, wobei jeweils ein Kandidat der SPD und ein Kandidat der AfD vorgeschlagen wurden. Die Satzung des Digital Hub Worms e.V. ermöglicht die Entsendung eines Stadtratsmitgliedes als Beisitzer durch eine entsprechende Wahl im Rat. Die Bestätigung der Beisitzer erfolgt anschließend durch die Mitgliederversammlung des Vereins.
Die Vorstandsmitglieder können Aufwandsentschädigungen erhalten, deren Höhe von der Mitgliederversammlung des Vereins festgelegt wird. Aus der Vorlage geht hervor, dass diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt hat. Zudem werden keine Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz durch diesen Vorgang festgestellt.
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- 25.06.2025 · 11. Sitzung des Stadtrates
- 6Mitteilungsvorlage 1.01/075/24-29 (Ergänzungswahl für den Jugendhilfeausschuss und für den Bildungs- und Schulträgerausschuss)Zur Vorlage · 1.01/075/24-29 · Mitteilungsvorlage
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Der Stadtrat von Worms wurde im Rahmen der Mitteilungsvorlage 1.01/075/24-29 über personelle Ergänzungen in zwei Ausschussgremien informiert. Grundlage für die Vorlage ist die konstituierende Sitzung des Jugendparlaments vom 3. Juni 2025, bei der neue beratende Mitglieder gewählt wurden.
Für den Jugendhilfeausschuss werden Nils Smolczynski als beratendes Mitglied sowie Mustafa Nazari als stellvertretendes beratendes Mitglied des Jugendparlaments zur Kenntnis gebracht. In ähnlicher Weise betrifft die Mitteilung den Bildungs- und Schulträgerausschuss. Hier sollen Shanysia Schumacher als beratendes Mitglied und Gloria Okonkwo als stellvertretende beratende Vertreterin aus dem Jugendparlament in die Gremienarbeit einbezogen werden.
Die Vorlage dient der förmlichen Information des Stadtrates über die Ergebnisse der Wahlen im Jugendparlament zur Besetzung der entsprechenden Ausschussplätze.
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- 25.06.2025 · 11. Sitzung des Stadtrates
- 7Beschlussvorlage 2/092/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Sanierung der Nibelungenschule)Zur Vorlage · 2/092/24-29 · Beschlussvorlage
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In der Beschlussvorlage 2/092/24-29 wird die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 1.040.000 Euro für die Sanierung der Nibelungenschule beantragt. Die Mittel sind im Finanzhaushalt 2025 beim Wormser Immobilienmanagement vorzusehen. Hintergrund ist die laufende Sanierungsmaßnahme, bei der die Kosten für Verglasungsarbeiten nach einer öffentlichen Ausschreibung um 125.000 Euro höher ausfielen als ursprünglich veranschlagt. Zudem werden Mittel für die Umsetzung einer Aufzugsanlage benötigt, deren Kosten sich auf rund 910.000 Euro belaufen. Die Installation der Anlage ist für den Herbst 2025 geplant.
Die Deckung dieser Ausgaben soll durch geringere Auszahlungen in anderen Projekten erfolgen. Hierzu gehören jeweils 280.000 Euro aus den baulich-investiven Maßnahmen der „Stadtdörfer“, 280.000 Euro für den Neubau eines Werkstattgebäudes am Friedhof Hochheimer Höhe sowie 280.000 Euro aus dem Projekt zur Erweiterung und Mängelbeseitigung der Kita Liebenauer Feld. Zudem sollen 200.000 Euro aus dem Projekt zum Erweiterungsbau der Geschwister-Scholl-Schule herangezogen werden, da dort aufgrund von Planungskapazitäten die Ausschreibung für planerische Tätigkeiten erst im zweiten Halbjahr erfolgt.
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- 25.06.2025 · 11. Sitzung des Stadtrates
- 8Beschlussvorlage 2/094/24-29 (Bürgschaftsübernahme zugunsten des Vereins SG Kickers Worms e.V. zur Sicherung eines evt. entstehenden Rückzahlungsanspruches für eine Landeszuwendung zur Umwandlung des Tennenplatzes in einen Naturrasenplatz mit Flutlichtanlage)Zur Vorlage · 2/094/24-29 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Worms plant die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten des Vereins SG Kickers Worms e.V. Laut der Beschlussvorlage 2/094/24-29 soll die Stadt eine Bürgschaft übernehmen, um einen etwaigen Rückzahlungsanspruch für eine Landeszuwendung in Höhe von 158.700 Euro abzusichern. Diese Mittel sind für die Umwandlung eines Tennenplatzes in einen Naturrasenplatz inklusive einer Flutlichtanlage vorgesehen.
Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf etwa 317.300 Euro brutto, wobei die beantragte Landeszuwendung rund 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten abdeckt. Gemäß den Richtlinien zur Sportanlagenförderung ist bei Zuwendungen über 100.000 Euro eine Sicherung der Rückzahlungsverpflichtung erforderlich. Da das Sportgelände im Eigentum der Stadt Worms steht und der Verein über einen Pachtvertrag verfügt, wird die Übernahme der Bürgschaft beantragt, sofern die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zustimmt. Ein Vorbescheid der ADD liegt bereits vor. Der Baubeginn darf erst nach Erhalt des endgültigen Zuwendungsbescheides erfolgen. Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit wurde auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss verzichtet.
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Beratungsfolge
- 25.06.2025 · 11. Sitzung des Stadtrates
- 9Beschlussvorlage 5/030/24-29 (Einführung der landeseinheitlichen Bezahlkarte für Asylbewerber im Stadtgebiet Worms)Zur Vorlage · 5/030/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Sozialausschuss empfiehlt dem Wormser Stadtrat die Einführung einer landeseinheitlichen Bezahlkarte für Asylbewerber, die der Stadt zugewiesen werden. Die Entscheidung soll nach Vorlage der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und den Kommunen erfolgen.
Bei dem System handelt es sich um eine guthabenbasierte Debitkarte, die als alternative Leistungsform nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dient. Ziel der Einführung ist es, Geldtransfers ins Ausland zu unterbinden. Die Karte kann in den meisten Geschäften genutzt werden, wobei Barabhebungen an Supermarktkassen kostenfrei möglich sind. Während Überweisungen grundsätzlich nicht vorgesehen sind, ermöglicht eine sogenannte Positivliste Zahlungen für bestimmte Zwecke wie Handyverträge oder das Deutschlandticket. Die monatlichen Bargeldauszahlungsbeträge sind auf 130 Euro für den Haushaltsvorstand und 50 Euro für jede weitere Person des Haushalts festgesetzt.
Die Umsetzung in Worms erfolgt zunächst für Personen aus den staatlichen Aufnahmeeinrichtungen. Eine spätere Prüfung soll eine Ausweitung auf andere Gruppen, wie etwa geduldete Personen, ermöglichen, während Erwerbstätige von der Bezahlkarte ausgenommen bleiben sollen. Die Kosten für die Karte selbst trägt das Land Rheinland-Pfalz. Für die Stadt Worms fallen durch die notwendige Schnittstelle zur Fachanwendung LISSA voraussichtlich Kosten in Höhe von etwa 10.000 Euro an.
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Beratungsfolge
- 25.06.2025 · 11. Sitzung des Stadtrates
- 24.06.2025 · Sitzung des Sozialausschusses