Hauptsatzung der Stadt Worms gemäß § 25 Abs.1 Gemeindeordnung (GemO); 8. Änderungssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms hat eine Beschlussvorlage zur achten Änderungssatzung der Hauptsatzung vorgelegt, die dem Stadtrat zur Entscheidung vorliegt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt die Zustimmung zu den geplanten Anpassungen im Bereich der Entschädigungen für ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige.
Die Vorlage sieht vor, für selbstständige Feuerwehrangehörige, die feuerwehrdienstliche Tätigkeiten ausüben, einen pauschalierten Stundensatz von 40,00 Euro als Verdienstausgleich festzulegen. Diese Neuregelung soll die Verwaltung vereinfachen, indem der Nachweis individueller Einkünfte entfällt. Der neue Betrag ersetzt eine bisherige Regelung, die auf einem Satz von 30,00 Euro basierte.
Des Weiteren wird eine Aufwandsentschädigung für Lehrgänge vorgeschlagen, die während des Erholungsurlaubs oder des Freizeitausgleichs stattfinden. Für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige ist ein pauschalierter Tagesbetrag von 200,00 Euro vorgesehen. Für Schüler und Studierende, die vergleichbare Lehrgänge in der vorlesungsfreien Zeit absolvieren, soll eine Entschädigung von 100,00 Euro pro Tag gezahlt werden. Die Einführung dieser Pauschalsätze dient laut Vorlage der Reduzierung des Berechnungsaufwands und der Stärkung des Ehrenamtes. Seitens der Rechtsabteilung liegen keine Bedenken gegen die Änderungssatzung vor.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 26.02.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 12.02.2025kein Ergebnis hinterlegt