Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau- und Mobilitätsausschusses
Tagesordnung
- 10Beschlussvorlage 7/009/24-29 (Fortführung der Mitgliedschaft der Stadt Worms im Verein Digital Hub Worms e. V. und dessen weitere Unterstützung durch die Stadt Worms)Zur Vorlage · 7/009/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Worms beabsichtigt, ihre Mitgliedschaft im Verein „Digital Hub Worms e.V.“ fortzuführen und die finanzielle Unterstützung über den Zeitraum der bisherigen Anschubfinanzierung hinaus zu verlängern. Laut der Beschlussvorlage 7/009/24-29 soll die Stadt weiterhin einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von netto 1.000 Euro leisten. Zusätzlich wird beantragt, den Verein für die Jahre 202
Die Stadt Worms beabsichtigt, ihre Mitgliedschaft im Verein „Digital Hub Worms e.V.“ fortzuführen und die finanzielle Unterstützung über den Zeitraum der bisherigen Anschubfinanzierung hinaus zu verlängern. Laut der Beschlussvorlage 7/009/24-29 soll die Stadt weiterhin einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von netto 1.000 Euro leisten. Zusätzlich wird beantragt, den Verein für die Jahre 2025 bis einschließlich 2029 mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 49.000 Euro zu unterstützen.
Der Digital Hub Worms wurde 2022 gegründet und war seit der ersten Stunde Mitglied der Stadt. Nach Abschluss der dreijährigen Anschubfinanzierung ist eine Neuregelung der Förderung vorgesehen. Der Verein bietet Arbeitsplätze, Event-Flächen und Netzwerkmöglichkeiten für Start-ups sowie den lokalen Mittelstand an. Im Jahr 2024 konnten so bereits über 15 Kooperationen zwischen Start-ups und Wormser Unternehmen vermittelt werden. Durch den Umzug in das ehemalige Ämterhaus am Adenauerring soll die Kapazität des Hubs künftig erweitert werden.
Der jährliche Finanzbedarf für den Betrieb wird auf etwa 320.000 Euro geschätzt, was Kosten für Personal, Miete und laufende Betriebsabläufe umfasst. Die Finanzierung setzt sich aus Beiträgen der Initiatoren, Mieterlösen und Einnahmen aus Beratungsleistungen zusammen. Ziel der Förderung ist die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Worms durch die Förderung von Innovationen und Digitalisierung, insbesondere angesichts begrenzter verfügbarer Gewerbeflächen in der Stadt.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · 7. Sitzung des Stadtrates
- 12.02.2025 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau- und Mobilitätsausschusses
- 2Beschlussvorlage 1.01/060/24-29 (Hauptsatzung der Stadt Worms gemäß § 25 Abs.1 Gemeindeordnung (GemO); 8. Änderungssatzung)Zur Vorlage · 1.01/060/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms hat eine Beschlussvorlage zur achten Änderungssatzung der Hauptsatzung vorgelegt, die dem Stadtrat zur Entscheidung vorliegt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt die Zustimmung zu den geplanten Anpassungen im Bereich der Entschädigungen für ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige.
Die Vorlage sieht vor, für selbstständige Feuerwehrangehörige, die feuerwehrdienstliche Tätigkeiten ausüben, einen pauschalierten Stundensatz von 40,00 Euro als Verdienstausgleich festzulegen. Diese Neuregelung soll die Verwaltung vereinfachen, indem der Nachweis individueller Einkünfte entfällt. Der neue Betrag ersetzt eine bisherige Regelung, die auf einem Satz von 30,00 Euro basierte.
Des Weiteren wird eine Aufwandsentschädigung für Lehrgänge vorgeschlagen, die während des Erholungsurlaubs oder des Freizeitausgleichs stattfinden. Für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige ist ein pauschalierter Tagesbetrag von 200,00 Euro vorgesehen. Für Schüler und Studierende, die vergleichbare Lehrgänge in der vorlesungsfreien Zeit absolvieren, soll eine Entschädigung von 100,00 Euro pro Tag gezahlt werden. Die Einführung dieser Pauschalsätze dient laut Vorlage der Reduzierung des Berechnungsaufwands und der Stärkung des Ehrenamtes. Seitens der Rechtsabteilung liegen keine Bedenken gegen die Änderungssatzung vor.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · 7. Sitzung des Stadtrates
- 12.02.2025 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau- und Mobilitätsausschusses
- 3Mitteilungsvorlage 2/055/24-29 (Unterrichtung über den Haushaltsvollzug zum 31.12.2024)Zur Vorlage · 2/055/24-29 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms hat den Stand des Haushaltsvollzugs zum 31. Dezember 2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Im Ergebnishaushalt wird derzeit ein Defizit von etwa 24,5 Millionen Euro prognostiziert. Dies stellt eine Veränderung gegenüber der Prognose vom Juni 2024 dar, die einen Fehlbetrag von 39,9 Millionen Euro vorsah. Die Differenz ist auf geringere Aufwendungen bei Sach- und Dienstleistungen sowie höhere Erträge aus der sozialen Sicherung zurückzuführen. Da jedoch noch Buchungen für Leistungen in Millionenhöhe sowie Pensionsrückstellungen ausstehen, ist das zum Stichtag ausgewiesene Ergebnis von etwa -14,5 Millionen Euro noch nicht abschließend. Ein Haushaltsausgleich wird im Jahr 2024 nicht erreicht.
Im Investitionshaushalt liegt der Saldo der Ein- und Auszahlungen bei -20,4 Millionen Euro. Im Vergleich zur Prognose vom Juni 2024, die ein Defizit von 26,2 Millionen Euro vorhersagte, ist der Mittelabfluss geringer ausgefallen. Als Gründe hierfür werden unter anderem personelle Engpässe, Lieferverzögerungen, witterungsbedingte Verzögerungen sowie ausstehende Schlussrechnungen angeführt. Zudem wurden höhere Zuwendungen als geplant vereinnahmt. Zur Finanzierung stehen die Kreditermächtigungen aus den Jahren 2023 und 2024 bereit, wobei aufgrund des geringeren Mittelabflusses weniger Kredite als geplant aufgenommen werden mussten. Die von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) genehmigten Grenzen für Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht überschritten.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · 7. Sitzung des Stadtrates
- 12.02.2025 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau- und Mobilitätsausschusses
- 4Beschlussvorlage 2/060/24-29 (Enscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO)Zur Vorlage · 2/060/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms berät über die Annahme sowie die Vermittlung von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstigen Zuwendungen. Die Beschlussvorlage 2/060/24-29 sieht vor, dass das Gremium der in einer Anlage aufgeführten Sach- und Geldleistungen zustimmt, die von Privatpersonen, Unternehmen, Institutionen sowie Vereinen für spezifische Anlässe oder Verwendungszwecke bereitgestellt werden.
Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren bildet die Gemeindeordnung, wonach die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung solcher Zuwendungen dem Stadtrat bzw. innerhalb einer festgelegten Wertgrenze von 10.000 Euro dem Haupt- und Finanzausschuss obliegt. Voraussetzung für den Beschluss ist die Offenlegung aller maßgeblichen Tatsachen, insbesondere bestehender Beziehungsverhältnisse zwischen der Stadt Worms und den Gebern sowie des beabsichtigten Verwendungszwecks.
Finanziell werden die Zuwendungen als zweckgebundene Mittel in die jeweiligen Kostenstellen des Haushalts aufgenommen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Durchführung der entsprechenden Maßnahmen mit potenziellen Folgekosten verbunden sein kann. Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 12.02.2025 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau- und Mobilitätsausschusses
- 5Mitteilungsvorlage 2/061/24-29 (Haushaltswirtschaft; Übertragung nicht in Anspruch genommener Auszahlungsermächtigungen von 2024 nach 2025)Zur Vorlage · 2/061/24-29 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Worms plant die Übertragung nicht in Anspruch genommener Auszahlungsermächtigungen aus dem Investivbereich des Haushaltsjahres 2024 in das Jahr 2025. Der Betrag beläuft sich auf insgesamt 27.206.242,84 Euro.
Hintergrund der Maßnahme sind zeitliche Verschiebungen bei der Umsetzung von Projekten, insbesondere im Bereich mehrjährig veranschlagter Großvorhaben. Die Übertragung ist gemäß § 17 GemHVO zulässig. Da die erforderlichen Beschlüsse der städtischen Gremien bereits vorliegen und die Mittel in den Vorjahren veranschlagt sowie ausfinanziert wurden, ist lediglich eine Information der zuständigen Organe vorgesehen.
Die Finanzierung der übertragenen Auszahlungsermächtigungen erfolgt durch bisher nicht vollständig genutzte Kreditermächtigungen aus den Jahren 2023 und 2024 sowie durch Kasseneinnahmereste. Der Haupt- und Finanzausschuss wird die Übertragung in seiner Sitzung am 12. Februar 2025 zur Kenntnis nehmen; der Stadtrat folgt am 26. Februar 2025. Ergänzend dazu stehen im Haushaltsjahr 2025 weitere 71,4 Millionen Euro an Auszahlungsermächtigungen zur Verfügung, unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2025 durch die Aufsichtsbehörde.
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- 26.02.2025 · 7. Sitzung des Stadtrates
- 12.02.2025 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau- und Mobilitätsausschusses
- 6Beschlussvorlage 2/064/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln und einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für die Toilettenanlage Eleonoren-Gymnasium)Zur Vorlage · 2/064/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltswirtschaft der Stadt Worms wird die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Toilettenanlage des Eleonamen-Gymnasiums beantragt. Der Beschlussantrag sieht vor, im Haushaltsjahr 2025 überplanmäßige Mittel in Höhe von 345.000 Euro bereitzustellen sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung (VE) über 255.000 Euro zu bewilligen. Die Maßnahme wird dem Wormser Immobilienmanagement (WIM) zugeordnet.
Die Begründung für den Antrag liegt in der Fortführung des laufenden Projekts. Um eine zügige Umsetzung zu ermöglichen, sind ergänzende Ausschreibungen für verschiedene Gewerke wie Innen- und Außenputz, Trockenbau, Fliesenarbeiten sowie Wandverkleidungen erforderlich. Da Aufträge, die im Jahr 2025 vergeben werden, teilweise Kosten im Haushaltsjahr 2026 verursachen, ist die Bereitstellung der Verpflichtungsermächtigung notwendig.
Die Finanzierung der beantragten Beträge erfolgt durch Deckung aus anderen Vorhaben. Die überplanmäßigen Mittel in Höhe von 345.000 Euro sollen durch geringere Auszahlungen bei der Dachstuhlsanierung des Schlosses Herrnsheim gedeckt werden, da sich diese Maßnahme verzögert hat. Die Verpflichtungsermächtigung über 255.000 Euro wird durch Mittel aus der Sanierung der Außensportanlage des BIZ finanziert, die aufgrund einer voraussichtlichen Abrechnung im Jahr 2025 als verfügbar betrachtet werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits eine Empfehlung zur Zustimmung des Stadtrats abgegeben.
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- 26.02.2025 · 7. Sitzung des Stadtrates
- 12.02.2025 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau- und Mobilitätsausschusses
- 6.1Beschlussvorlage 2/065/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für Neubau Sporthalle Carl-Villinger-Straße)Zur Vorlage · 2/065/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms wird über die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für den Neubau der Sporthalle in der Carl-Villinger-Straße beraten. Gemäß der Beschlussvorlage 2/065/24-29 sollen im Haushaltsjahr 2025 zusätzliche 115.000 Euro für das Projekt bereitgestellt werden, welches unter der Verantwortung des Wormser Immobilienmanagements (WIM) steht.
Die Deckung dieser Mittel erfolgt durch geringere Auszahlungen aus dem Haushalt zur Erweiterung der Diesterwegschule. Aufgrund einer Verlängerung der Leistungsphase 0 bei diesem Bauvorhaben werden die dort vorgesehenen Haushaltsmittel im Jahr 2025 nicht in voller Höhe benötigt, wodurch eine entsprechende Umwidmung möglich wird.
Der Bedarf für die zusätzlichen Mittel beim Sporthallenbau ergibt sich aus notwendigen Nachträgen. Diese betreffen insbesondere die elektronischen Anlagen der BOS-Gebäudeanlagen sowie die Anpassung der Hallenbeleuchtung. Die bereitgestellten Mittel sollen im Haushaltsjahr 2025 kassenwirksam verwendet werden können, wobei eine sofortige Verfügung über den Betrag vorgesehen ist.
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- 12.02.2025 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau- und Mobilitätsausschusses
- 6.2Beschlussvorlage 2/070/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für den Deckungskreis Straßenunterhaltung (ebwo))Zur Vorlage · 2/070/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss des Wormser Stadtrats wird im Rahmen einer Vorberatung am 12. Februar 2025 über die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für die Straßenunterhaltung beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage (Drucksache 2/070/24-29) sieht vor, im Ergebnishaushalt 2024 für die Kostenstelle „Verkehrsinfrastruktur und Mobilität“ einen Betrag von 300.000 Euro zusätzlich bereitzustellen.
Die Mittel sind für die Straßenunterhaltung über die ebwo AöR vorgesehen. Laut der Stadtverwaltung ist das Unternehmen für die Durchführung von Reparaturarbeiten zuständig, deren Umfang im Vorfeld nicht exakt planbar ist. Da nun alle eingegangenen Rechnungen zur Abrechnung vorliegen, besteht ein Bedarf an zusätzlichen Mitteln, um den rechtlichen Verpflichtungen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit gemäß dem Landesstraßenverkehrsgesetz nachzukommen.
Die Finanzierung der überplanmäßigen Mittel soll durch eine Umwidmung von nicht ausgeschöpften Haushaltsmitteln aus dem Bereich „Bauunterhaltung Fremdvergabe“ erfolgen. Die entsprechende Deckung ist möglich, da in diesem Bereich im Ergebnishaushalt 2024 noch freie Mittel vorhanden sind. Nach der Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss wird der Stadtrat am 26. Februar 2025 über den Beschluss entscheiden.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · 7. Sitzung des Stadtrates
- 12.02.2025 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau- und Mobilitätsausschusses
- 7Beschlussvorlage 5/017/24-29 (Vergabe Sommerferienspiele 2025 - 2028)Zur Vorlage · 5/017/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat von Worms, die Durchführung der Sommerferienspiele für den Zeitraum von 2025 bis 2028 an das Unternehmen „Gerngroß Steiner OG“ zu vergeben. Die Entscheidung folgt auf eine öffentliche Ausschreibung, die im Oktober 2024 durch das Kinder- und Jugendbüro initiiert wurde.
Im Rahmen des Verfahrens gingen zwei Angebote ein: eines der Berliner Firma „Global Education gGmbH“ und eines der österreichischen „Gerngroß Steiner OG“. Beide Anbieter erfüllten die in der Ausschreibung geforderten Kriterien. Die anschließende Bewertung nach einem Punktesystem ergab für die „Gerngroß Steiner OG“ 895 Punkte, während das Angebot der „Global Education gGmbH“ 757 Punkte erreichte.
Die Kosten für die Umsetzung durch die „Gerngroß Steiner OG“ belaufen sich für den Zeitraum von 2025 bis 2028 auf insgesamt 376.526,94 Euro, wovon 90.000,00 Euro auf das Jahr 2025 entfallen. Das Angebot der „Global Education gGmbH“ belief sich auf Gesamtkosten von 588.965,45 Euro. Für die Finanzierung im Jahr 2025 stehen im Haushalt des Kinder- und Jugendbüros Mittel in Höhe von 100.000,00 Euro zur Verfügung. Eine Entscheidung über den Beschlussantrag wird in der Stadtratssitzung am 26. Februar 2025 erwartet.
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- 26.02.2025 · 7. Sitzung des Stadtrates
- 12.02.2025 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau- und Mobilitätsausschusses
- 8Beschlussvorlage 5/019/24-29 (Festsetzung der Kostenbeiträge für die Ferienmaßnahmen 2025)Zur Vorlage · 5/019/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms berät über die Festsetzung der Kostenbeiträge für die Ferienmaßnahmen im Jahr 2025. Laut der Beschlussvorlage 5/019/24-29 sollen die Gebühren für die Oster-, Sommer- und Herbstferienspiele auf 75 Euro pro Kind und Woche festgesetzt werden. Für den Kindermitmachzirkus ist ein Beitrag von 115 Euro pro Kind und Woche vorgesehen. Bei allen Maßnahmen erhalten Geschwisterkinder einen Nachlass von 10 Euro pro Woche und Kind, während das erste Kind den vollen Preis trägt.
Die Stadtverwaltung begründet die Anpassung der Beiträge mit erwarteten Mehrausgaben in Höhe von etwa 27.000 Euro für das Jahr 2025. Diese Kosten entstehen unter anderem durch die Neuvergabe der Sommerferienspiele an einen externen Träger sowie durch gestiegene Aufwendungen bei der Reinigung und dem Catering. Die Erhöhung der Beiträge soll dazu dienen, diese Mehraufwendungen zu kompensieren. Da ab dem Schuljahr 2026/27 durch das Ganztagsförderungsgesetz neue rechtliche Ansprüche auf Ferienbetreuung entstehen können, beschränkt sich die vorliegende Vorlage explizit auf das Jahr 2025. Die notwendigen Mittel für die Durchführung der Maßnahmen sind im Haushalt vorhanden.
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- 12.02.2025 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau- und Mobilitätsausschusses
- 9Beschlussvorlage 5/018/24-29 (Beauftragung freier Träger der Jugendhilfe zur Umsetzung der landesgeförderten Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen)Zur Vorlage · 5/018/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den DRK Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. mit der Durchführung der landesgeförderten Schulsozialarbeit an der Westend-Realschule plus zu beauftragen. Die Beauftragung umfasst eine Vollzeitstelle und ist für den Zeitraum vom 15. März 20<0xE2><0x80><0xAF>025 bis zum 31. Dezember 2028 vorgesehen.
Die Neuregelung folgt auf eine Änderung der Rechtslage, die ein klassisches öffentliches Ausschreibungsverfahren für bestimmte Leistungen der Jugendhilfe nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs München nicht mehr zuließ. Die Stadtverwaltung hat daraufhin ein neues Verfahren entwickelt, bei dem Träger über einen sogenannten Trägerpool mit schulbezogenen Konzepten um die Übernahme der Aufgaben an den einzelnen Schulen bewerben können. Während Kooperationsvereinbarungen für andere Schulen bereits unterzeichnet wurden, kam es an der Westend-Realschule plus zu einer Verzögerung, da der ASB Kreisverband Worms/Alzey seine Teilnahme am Trägerpool zurückzog. Nach der fachlichen Prüfung eines eingereichten Schulkonzepts durch die zuständige Fachabteilung und die Schule kann nun die Beauftragung des DRK Landesverbandes erfolgen.
Finanziell stehen für die landesgeförderte Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen in Worms Mittel in Höhe von 250.000 Euro zur Verfügung. Für das Jahr 2025 ist zusätzlich ein außerplanmäßiger Bedarf von rund 40.000 Euro zu decken.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · 7. Sitzung des Stadtrates
- 12.02.2025 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau- und Mobilitätsausschusses