Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Mainz (Teil II)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadrat bereitet die Auswahl von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern für das Verwaltungsgericht Mainz vor. Die Amtszeit der derzeit amtierenden Personen endet zum 31. Dezember 2025, sodass die neue Amtsperiode am 1. Januar 2026 beginnt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Verwaltungsgerichtsordnung müssen kreisfreie Städte eine Vorschlagsliste einreichen. Für Worms ist dabei eine Mindestanzahl von 14 Personen vorgesehen, um sicherzustellen, dass die Liste vom übergeordneten Wahlausschuss berücksichtigt wird.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Stadtrat eine Vorauswahl aus den vorliegenden Bewerbungen trifft und anschließend die endgültige Vorschlagsliste beschließt. Hintergrund der aktuellen Bearbeitung ist ein Hinweis der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, wonach die Stadt Worms bisher nicht die geforderte doppelte Anzahl an Personen benannt hatte. Die Frist zur Nachbenennung wurde bis Ende Oktober 2025 verlängert. Für eine Aufnahme in die Liste ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder erforderlich, wobei mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl von 27 Ratsmitgliedern anwesend sein muss. Die Wahlhandlung findet grundsätzlich geheim statt, sofern kein Antrag auf eine offene Abstimmung gestellt wird.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Beschlussvorlage 1.01/065-1/24-29 (Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Mainz (Teil II))
Beratungsfolge
- 01.10.2025kein Ergebnis hinterlegt