13. Sitzung des Stadtrates
Tagesordnung
- 10Beschlussvorlage 2/114/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für den Neubau der 4-gruppigen Kita Prinz-Carl-Anlage)Zur Vorlage · 2/114/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2/114/24-29 wird die Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für den Neubau der viergruppigen Kita Prinz-Carl-Anlage beantragt. Für das Haushaltsjahr 2025 sollen im Bereich des Wormser Immobilienmanagements Mittel in Höhe von 500.000 Euro bereitgestellt werden. Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mittel ist ein Vorschlag zur Umwidmung aus dem Projekt „Schloss Herrnsheim – Sanierung Dachstuhl“ vorgesehen, da die dort vorhandene Verpflichtungsermächtigung im Jahr 2025 nicht in voller Höhe beansprucht wird.
Die Bereitstellung der Mittel dient dazu, im Jahr 2025 notwendige Ausschreibungen und Arbeiten für den Kita-Neubau durchzuführen. Konkret sind Kosten für Innentüren in Höhe von 172.000 Euro, Bodenbelagsarbeiten für 110.000 Euro sowie Landschaftsbauarbeiten im Umfang von 218.000 Euro vorgesehen. Der Beginn der Arbeiten ist für Anfang 2026 geplant, wobei die Abrechnung im ersten Halbjahr 2026 erfolgen soll. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2025 · 13. Sitzung des Stadtrates
- 17.09.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 11Beschlussvorlage 2/115/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für den Neubau der 8-gruppigen Kita Carl-Villinger-Straße)Zur Vorlage · 2/115/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für den Neubau der achtgruppigen Kita in der Carl-Villinger-Straße ist die Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2025 vorgesehen. Laut der Beschlussvorlage 2/115/24-29 sollen im Bereich des Wormser Immobilienmanagements Mittel in Höhe von 4.000.000 Euro bereitgestellt werden. Diese Maßnahme dient dazu, die Auftragsvergabe für die Rohbauarbeiten im Jahr 2025 zu ermöglichen. Der Baubeginn ist für November 2025 geplant, wobei der Abschluss und die Abrechnung für Mitte 2026 vorgesehen sind.
Die Deckung dieser überplanmäßigen Mittel soll durch Umwidmungen aus anderen Projekten erfolgen. Hierbei werden 1.400.000 Euro aus der Erweiterung der Diesterweggrundschule sowie 2.600.000 Euro aus dem Neubau der Sporthalle in der Brucknerstraße (Elo) herangezogen. Die Mittelbereitstellung ist möglich, da es bei der Grundschulerweiterung zu einem verspäteten Mittelabfluss kommt und sich die Planung der Sporthalle aufgrund einer verlängerten Planungsphase sowie Verzögerungen beim Kita-Neubau verschiebt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat empfohlen, dem Antrag des Stadtrats zuzustimmen.
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- 01.10.2025 · 13. Sitzung des Stadtrates
- 17.09.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 12Beschlussvorlage 6/062/24-29 (Domquartier im Städtebauförderprogramm Wachstum und nachhaltige Entwicklung (WNE) - Beschluss Stadtumbaugebiet und integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK))Zur Vorlage · 6/062/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau- und Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Verabschiedung zweier Beschlüsse zum Projekt „Domquartier“ im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“. Im ersten Schritt soll das Gebiet als Stadtumbaugebiet festgesetzt werden. Die Fläche umfasst etwa 19 Hektar in der Wormser Innenstadt und wird durch Straßen wie die Stephansgasse, den Marktplatz, die Hagenstraße sowie den Heiligen Sand begrenzt.
Zudem steht die Beschlussfassung über das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) an. Die vorbereitenden Untersuchungen zum Gebiet sind nun abgeschlossen und wurden von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion grundsätzlich genehmigt. Das Konzept umfasst Maßnahmen zur städtebaulichen Erneuerung, die auch den Klimaschutz sowie die Anpassung an den Klimawandel berücksichtigen sollen.
Die finanziellen Auswirkungen des Vorhabens belaufen sich auf Gesamtausgaben von rund 23,45 Millionen Euro. Die Finanzierung soll durch Städtebaufördermittel in Höhe von etwa 16,5 Millionen Euro sowie durch Ausbaubeiträge von circa 7 Millionen Euro erfolgen. Der verbleibende Eigenanteil der Stadt Worms wird auf etwa 1,65 Millionen Euro geschätzt. Die Umsetzung der Maßnahmen ist innerhalb eines Zeitraums bis voraussichtlich 2032 vorgesehen.
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- 01.10.2025 · 13. Sitzung des Stadtrates
- 18.09.2025 · Gemeinsame Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses und des Innenstadtausschusses
- 13Beschlussvorlage 6/063/24-29 (Kommunale Wärmeplanung (KWP) Worms - aktueller Sachstand und Beschluss zur Erstellung der KWP nach § 13 Wärmeplanungsgesetz (WPG))Zur Vorlage · 6/063/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau- und Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Stadtrat von Worms, die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) zu beschließen. Damit reagiert die Stadt auf die gesetzliche Verpflichtung, bis spätestens zum 30. Juni 2028 eine solche Planung vorzulegen. Die Wärmeplanung soll als strategisches Instrument dazu dienen, die Wärmeversorgung der Stadt klimagerecht und zukunftssicher zu gestalten sowie den Ausbau erneuerbarer Energien im Wärmesektor zu unterstützen.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Erstellung werden auf circa 200.000 Euro geschätzt. Zur Kompensation der finanziellen Mehrbelastungen sieht das rheinland-pfälzische Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz Konnexitätszahlungen des Landes vor, die bis Juni 2028 insgesamt etwa 192.000 Euro betragen sollen. Ein zweistufiges Vergabeverfahren zur Auswahl eines geeigneten Dienstleisters ist bereits im Gange; mehrere Büros haben ihre Teilnahme am Wettbewerb erklärt. Die Erstellung der Planung wird voraussichtlich etwa anderthalb Jahre dauern, wobei ein Beginn im Jahr 2026 vorgesehen ist. Ein früherer Beschluss aus dem Jahr 2023 wird durch diesen neuen Antrag ersetzt, da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen und Förderstrukturen geändert haben.
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- 01.10.2025 · 13. Sitzung des Stadtrates
- 18.09.2025 · Gemeinsame Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses und des Innenstadtausschusses
- 14Beschlussvorlage 6/065/24-29 (Bebauungsplan W 143 "Carl-Villinger-Straße" in Worms, Flur 13 1. Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs 2. Satzungsbeschluss 3. Ermächtigung für die öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes)Zur Vorlage · 6/065/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau- und Mobilitätsausschuss hat dem Stadtrat empfohlen, den Bebauungsplan W 143 „Carl-Villinger-Straße“ in Worms zu verabschieden. Die Vorlage umfasst die Kenntnisnahme der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung sowie den Beschluss des Bebauungsplans als Satzung. Zudem wird der Oberbürgermeister ermächtigt, die Bekanntmachung im Amtsblatt vorzunehmen, um die Rechtsverbindlichkeit des Plans herzustellen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen keine Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern ein. Es liegen jedoch Rückmeldungen verschiedener Behörden und Träger öffentlicher Belange vor, unter anderem vom Verkehrsverbund Rhein-Neckar, dem Landesbetrieb Mobilität sowie der Deutschen Bahn. Bezüglich einer Anregung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) zum Schutz vor Sturzflutgefahren durch Starkregen wurde entschieden, die textlichen Festsetzungen des Plans nicht zu ändern. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde jedoch um entsprechende Hinweise ergänzt. Eine detaillierte Planung der Entwässerung ist im aktuellen Verfahren nicht vorgesehen und soll in der späteren Ausführungsplanung erfolgen.
Das Plangegebiet erstreckt sich über mehrere Flurstücke in der Gemarkung Worms, Flur 13. Die Entscheidung des Stadtrats wird für die Sitzung am 1. Oktober 2025 erwartet, nachdem die Vorlage am 18. September 2025 im Bau- und Mobilitätsausschuss vorberaten wurde.
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- 01.10.2025 · 13. Sitzung des Stadtrates
- 18.09.2025 · Gemeinsame Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses und des Innenstadtausschusses
- 2Beschlussvorlage ebwo/073/24-29 (Satzung für die Anstalt des öffentlichen Rechts "Entsorgungs- und Baubetrieb Worms AöR" (Anstaltssatzung) vom 01.01.2020, 4. Änderungssatzung)Zur Vorlage · ebwo/073/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verwaltungsrat der Entsorgungs- und Baubetrieb Worms AöR (ebwo) hat dem Stadtrat eine vierte Änderungssatzung zur Anstaltssatzung vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, die Satzung hinsichtlich der Rechtskonformität, der Aktualität sowie einer gendersensiblen Sprache zu überarbeiten. Nach einer erfolgreichen Beschlussfassung durch den Stadtrat soll die neue Fassung am 13. Oktober 2025 in Kraft treten.
Die inhaltlichen Anpassungen umfassen neben redaktionellen Änderungen zur besseren Lesbarkeit auch strukturelle Neuerungen im Aufgabenbereich der Anstalt. So wird der Betriebszweig Abschleppdienst gestrichen, da dieser zum Ende des Jahres 2024 eingestellt wurde. Im Gegenzug wird das Thema Erneuerbare Energien als neuer Aufgabenbereich verankert, um das Engagement für den Klimaschutz rechtlich zu festigen und eine transparente buchhalterische Abgrenzung zu ermöglichen. Zudem wird die Befugnis zur interkommunalen Zusammenarbeit explizit aufgenommen.
Des Weiteren regelt die Änderung die Satzungshoheit der verschiedenen Betriebszweige wie Abfallwirtschaft, Abwasserentsorgung und Straßenreinigung präziser. Auch die interne Organisation des Vorstands wird konkretisiert: Die Aufteilung in Ressorts sowie die Einzelvertretungsbefugnisse der Vorstandsmitglieder sollen zur Erhöhung der Rechtssicherheit nun auch direkt in der Anstaltssatzung festgeschrieben werden.
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- 01.10.2025 · 13. Sitzung des Stadtrates
- 3Beschlussvorlage TEIL/025/24-29 (Errichtung der "Technischer Mieterservice Worms GmbH")Zur Vorlage · TEIL/025/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms wird über die Errichtung der „Technischer Mieterservice Worms GmbH“ (TMS) beraten. Der vorliegende Beschlussantrag sieht eine mittelbare 100-prozentige Beteiligung an der neuen Gesellschaft vor. Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt, dass die Aufsichts- und Dienstleistungsverwaltung (ADD) keine wesentlichen Bedenken gegen die Gesellschaftserrichtung erhebt.
Die Gründung der TMS ist durch die „Wohnungsbau GmbH Worms“ (WBW) geplant, wobei die „Stadt Worms Beteiligungs-GmbH“ mit einem Anteil von einem Prozent beteiligt sein soll. Gegenstand der Gesellschaft sind technische, infrastrukturelle sowie handwerkliche Dienstleistungen und Vermittlungsleistungen im Immobilienbereich. Das Leistungsspektrum umfasst unter anderem Property-Management, planungs- und bauvorbereitende Fachleistungen wie Architekten- oder Ingenieurleistungen sowie die Baubetreuung. Die Finanzierungsvermittlung ist von den Aufgaben der Gesellschaft ausgeschlossen. Vorrangiges Ziel ist die Bewirtschaftung der Bestände der Gesellschafter in Worms, wobei bei freien Kapazitäten auch Leistungen für Dritte erbracht werden können.
Durch die Internalisierung von Handwerkerleistungen sollen Kosteneffekte erzielt, die Neuvermietungsgeschwindigkeit erhöht und die Mieterzufriedenheit gesteigert werden. Zudem dient die Tochtergesellschaft der Risikoseparierung und Haftungsbegrenzung für die WBW. Die Aufsichtsräte der Stadt Worms Beteiligungs-GmbH sowie der WBW haben den Gründungsformalitäten bereits zugestimmt.
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- 01.10.2025 · 13. Sitzung des Stadtrates
- 4Beschlussvorlage TEIL/026/24-29 (Errichtung der "Projektgesellschaft Alzeyer Straße mbH")Zur Vorlage · TEIL/026/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtrat von Worms berät über die Errichtung der „Projektgesellschaft Alzeyer Straße mbH“ (PGA). Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird eine mittelbare 100-prozentige Beteiligung der Stadt an dieser neuen Gesellschaft beantragt. Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt, dass die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) keine wesentlichen kommunalaufsichtsrechtlichen Bedenken gegen die Gründung der Gesellschaft erhebt.
Die geplante Projektgesellschaft soll ihren Sitz in der Alzeyer Straße haben, am selben Standort wie die Stadt Worms Beteiligungs-GmbH (SWB). Zweck der PGA ist das Erwerben, Halten, Entwickeln, Verwalten und Verwerten von Grundstücken sowie vorwiegend gewerblich nutzbaren Liegenschaften innerhalb des Wormser Stadtgebiets. Die Gesellschaft beabsichtigt, diese Immobilien insbesondere durch Vermietung oder Verpachtung primär an Unternehmen und Einrichtungen des kommunalen Beteiligungsverbunds zu nutzen. Als erstes Projekt wird die Realisierung der „Kommunalen Küche“ angeführt.
Der Aufsichtsrat der Stadt Worms Beteiligungs-GmbH hat den Gründungsformalitäten bereits in seiner Sitzung am 9. September 2025 zugestimmt. Da es sich um eine mittelbare Beteiligung gemäß der Gemeindeordnung handelt, wurde die entsprechende Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits vorgenommen. Die abschließende Prüfung durch die Kommunalaufsicht steht zum Zeitpunkt der Vorlagenstellung noch aus.
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- 01.10.2025 · 13. Sitzung des Stadtrates
- 5Beschlussvorlage 7/023/24-29 (Rheinhessen Standort Marketing GmbH - Änderung der Geschäftsanteile und des Gesellschaftsvertrages)Zur Vorlage · 7/023/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat soll über Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Rheinhessen Standort Marketing GmbH sowie eine Erhöhung der jährlichen Einzahlungen entscheiden. Hintergrund ist der Rückzug der Stadt Mainz aus der Gesellschaft, wodurch deren Geschäftsanteil auf ein Prozent sinkt. Die Anteile der verbleibenden Gesellschafter – die Stadt Worms, der Landkreis Mainz-Bingen und der Landkreis Alzey-Worms – werden dadurch jeweils auf 33 Prozent angehoben.
Mit dieser Änderung erhöht sich der jährliche Beitrag der Stadt Worms von bisher 15.500 Euro auf 21.000 Euro ab dem Jahr 2026. Die entsprechenden Mittel müssen bereits für das kommende Haushaltsjahr überplanmäßig bereitgestellt werden.
Der neue Gesellschaftsvertrag sieht zudem Änderungen in der Vorstandsverteilung und bei den Beschlussverfahren vor. So ist eine Rotation des Vorsitzes künftig ausgeschlossen, wenn ein Gesellschafter weniger als 25 Prozent der Anteile hält. Zudem werden die Regelungen für Beschlüsse außerhalb von Präsenzversammlungen, etwa durch audiovisuelle Formate oder Umlaufverfahren, neu geregelt. Für ordentlich einberufene Versammlungen wird zudem eine Beschlussfähigkeit vorausgesetzt, wenn mindestens 75 Prozent der Stimmen aller Gesellschafter vertreten sind.
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- 01.10.2025 · 13. Sitzung des Stadtrates
- 6Beschlussvorlage 1.01/065-1/24-29 (Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Mainz (Teil II))Zur Vorlage · 1.01/065-1/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadrat bereitet die Auswahl von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern für das Verwaltungsgericht Mainz vor. Die Amtszeit der derzeit amtierenden Personen endet zum 31. Dezember 2025, sodass die neue Amtsperiode am 1. Januar 2026 beginnt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Verwaltungsgerichtsordnung müssen kreisfreie Städte eine Vorschlagsliste einreichen. Für Worms ist dabei eine Mindestanzahl von 14 Personen vorgesehen, um sicherzustellen, dass die Liste vom übergeordneten Wahlausschuss berücksichtigt wird.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Stadtrat eine Vorauswahl aus den vorliegenden Bewerbungen trifft und anschließend die endgültige Vorschlagsliste beschließt. Hintergrund der aktuellen Bearbeitung ist ein Hinweis der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, wonach die Stadt Worms bisher nicht die geforderte doppelte Anzahl an Personen benannt hatte. Die Frist zur Nachbenennung wurde bis Ende Oktober 2025 verlängert. Für eine Aufnahme in die Liste ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder erforderlich, wobei mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl von 27 Ratsmitgliedern anwesend sein muss. Die Wahlhandlung findet grundsätzlich geheim statt, sofern kein Antrag auf eine offene Abstimmung gestellt wird.
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Beratungsfolge
- 01.10.2025 · 13. Sitzung des Stadtrates
- 7Beschlussvorlage 1.01/086/24-29 (Ergänzungswahl für den Verwaltungsrat der ebwo AöR)Zur Vorlage · 1.01/086/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Wormser Stadtrat berät über eine Ergänzungswahl für den Verwaltungsrat der ebwo AöR. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Gremium, worüber der Personalrat des Entsorgungs- und Baubetriebes Worms informiert hat.
Die Beschlussvorlage sieht vor, Alexander Krost als stellvertretendes beratendes Mitglied zu wählen. Er soll als Vertreter der Beschäftigten für die verbleibende Dauer der Wahlperiode 2024–2029 im Verwaltungsrat der ebwo AöR tätig sein. Ein entsprechender Vorschlag wurde vom Personalrat des Unternehmens unterbreitet.
Mit dem Antrag ist zudem verbunden, dass die Wahl in offener Form durchgeführt werden soll. Dies stellt eine Abweichung vom Grundsatz der geheimen Wahl dar. Finanzielle Auswirkungen durch diese personelle Ergänzung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 01.10.2025 · 13. Sitzung des Stadtrates
- 8Beschlussvorlage 2/112/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln für ein Mehrzweckfahrzeug 1 (MZF 1))Zur Vorlage · 2/112/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Worms ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für den Brand- und Katastrophenschutz vorgesehen. Laut einer Beschlussvorlage wird beantragt, im Haushaltsjahr 2025 einen Betrag von 210.000 Euro für die Ersatzbeschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs (MZF 1) bereitzustellen. Die Finanzierung soll durch geringere Auszahlungen bei einem anderen Projekt erfolgen, konkret aus dem Bereich der Wasserrettung (MZF 3), dessen Beschaffung aus Kapazitätsgründen erst in den Folgejahren stattfinden wird.
Die Notwendigkeit der Neuanschaffung ergibt sich daraus, dass das derzeit im Einsatz befindliche Fahrzeug nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Eine Ersatzbeschaffung ist zudem erforderlich, um die Vorgaben der technischen Richtlinie Nr. 5 (TR5) des Landes Rheinland-Pfalz zu erfüllen. Da für dieses Vorhaben im ursprünglichen Haushaltsplan 2025 keine Mittel eingeplant waren, ist eine außerplanmäßige Zuweisung notwendig. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage zur Vorberatung geprüft und empfiehlt dem Stadtrat, dem Antrag zuzustimmen. Die endgültige Entscheidung des Stadtrats wird für den 1. Oktober 2025 erwartet.
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- 01.10.2025 · 13. Sitzung des Stadtrates
- 17.09.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 9Beschlussvorlage 2/113/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) für "KIPKI" Wettbewerb - Flächenumgestaltung & Begrünung)Zur Vorlage · 2/113/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2/113/24-29 wird die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 97.000 Euro für den KIPKI-Wettbewerb beantragt. Die Mittel sind im Haushaltsjahr 2025 für die Flächenumgestaltung und Begrünung im Bereich der Wirtschaftsförderung vorgesehen. Ziel ist es, die zeitnahe Vergabe von Aufträgen, etwa für Landschaftsgärtnereien oder Kampfmittelsondierungen, zu gewährleisten, um den Verlust von Fördermitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) zu verhindern.
Die Deckung der zusätzlichen Mittel soll durch eine Umwidmung aus dem Projekt „Schloss Herrnsheim – Sanierung Dachstuhl“ erfolgen, da die dort veranschlagte Verpflichtungsermächtigung im Jahr 2025 nicht in voller Höhe benötigt wird. Das geplante Vorhaben umfasst einen grünen Lückenschluss entlang des Adenauerrings und des Berliner Rings mit geschätzten Gesamtkosten von 1.015.000 Euro. Da die entsprechenden Leistungen erst im Jahr 2026 kassenwirksam werden, ist die Bereitstellung der Verpflichtungsermächtigung für den aktuellen Haushaltszeitraum erforderlich. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Antrag zuzustimmen.
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- 01.10.2025 · 13. Sitzung des Stadtrates
- 17.09.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses