Beschlussvorlage 1.01/045/24-29 (Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Kommunale Sicherheit und Bevölkerungsschutz)
1.01/045/24-29 · Beschlussvorlage · 04.09.2024
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Der Wormser Stadtrat wird im Rahmen der Beschlussvorlage 1.01/045/24-29 dazu aufgerufen, die Mitglieder sowie die beratenden Experten für den Ausschuss für Kommunale Sicherheit und Bevölkerungsschutz für die Wahlperiode 2024–2029 zu bestimmen. Der Antrag sieht vor, 11 Mitglieder aus dem Kreis der Stadtratsmitglieder zu wählen, wobei auf die Verwendung von Stimmzetteln verzichtet werden soll. Parallel dazu sollen Fachpersonen als beratende Mitglieder sowie deren Stellvertreter benannt werden.
Die Zusammensetzung des Ausschusses umfasst neben Ratsmitgliedern auch Experten aus verschiedenen Bereichen. Zu den vorgesehenen beratenden Mitgliedern gehören Fachkräfte aus dem Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, dem Brand- und Katastrophenschutz sowie der Gleichstellungsstelle. Zudem sind Vertreter der Polizei, des Amtsgerichts Worms, der Bundeswehr sowie Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz, das Technische Hilfswerk und der Arbeiter Samariter Bund vorgesehen.
Die Aufgabe des Ausschusses besteht in der Vorberatung für den Haupt- und Finanzausschuss bei allen budgetrelevanten Angelegenheiten. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes, etwa bei Bedarfsplänen für die Feuerwehr oder Rettungsdienste sowie der Personalplanung. Zudem befasst sich das Gremium mit Themen der kommunalen Sicherheit, wie Kriminalprävention, Sicherheitskonzepten und Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt gemäß der Istanbul-Konvention.
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