Hauptsatzung der Stadt Worms; Nachrichtliche Information über ausgeführte Vergaben in 2024 und 1. Quartal 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms wird über die im Jahr 2024 sowie im ersten Quartal 2025 durchgeführten Vergaben von Aufträgen und die Abwicklung von Rechtsgeschäften informiert. Mit der Mitteilungsvorlage (Drucksache 1.01/068/24-29) wird dem Ausschuss eine nachrichtliche Information über die bereits abgeschlossenen Vorgänge vorgelegt.
Die Grundlage für diese Unterrichtung ist § 3 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Worms. Dieser regelt, dass der Haupt- und Finanzausschuss nachträglich über Vergaben in Kenntnis gesetzt werden muss, sofern die entsprechenden Aufträge oder Rechtsgeschäfte eine Wertgrenze von 25.000,00 Euro überschreiten. Die Vorlage umfasst verschiedene Anlagen, welche die Informationen zu den ausgeführten Vergaben für das Jahr 2024 sowie für das erste Quartal des Jahres 2025 enthalten. Der Ausschuss ist dazu aufgerufen, die in den Listen aufgeführten Vergaben zur Kenntnis zu nehmen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Mitteilungsvorlage 1.01/068/24-29 (Hauptsatzung der Stadt Worms; Nachrichtliche Information über ausgeführte Vergaben in 2024 und 1. Quartal 2025)
Beratungsfolge
- 14.05.2025kein Ergebnis hinterlegt