Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Tagesordnung
- 1Mitteilungsvorlage 1.01/068/24-29 (Hauptsatzung der Stadt Worms; Nachrichtliche Information über ausgeführte Vergaben in 2024 und 1. Quartal 2025)Zur Vorlage · 1.01/068/24-29 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms wird über die im Jahr 2024 sowie im ersten Quartal 2025 durchgeführten Vergaben von Aufträgen und die Abwicklung von Rechtsgeschäften informiert. Mit der Mitteilungsvorlage (Drucksache 1.01/068/24-29) wird dem Ausschuss eine nachrichtliche Information über die bereits abgeschlossenen Vorgänge vorgelegt.
Die Grundlage für diese Unterrichtung ist § 3 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Worms. Dieser regelt, dass der Haupt- und Finanzausschuss nachträglich über Vergaben in Kenntnis gesetzt werden muss, sofern die entsprechenden Aufträge oder Rechtsgeschäfte eine Wertgrenze von 25.000,00 Euro überschreiten. Die Vorlage umfasst verschiedene Anlagen, welche die Informationen zu den ausgeführten Vergaben für das Jahr 2024 sowie für das erste Quartal des Jahres 2025 enthalten. Der Ausschuss ist dazu aufgerufen, die in den Listen aufgeführten Vergaben zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 14.05.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 2Mitteilungsvorlage 2/086/24-29 (Schuldenbericht 2024)Zur Vorlage · 2/086/24-29 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms setzt sich mit dem Schuldenbericht 2024 auseinander. Die Mitteilungsvorlage informiert über die Entwicklung der Verbindlichkeiten im Kernhaushalt zum Stichtag 31. Dezember 2024.
Die Gesamtverschuldung der Stadt beläuft sich auf 406.590 T€, was einer Verringerung um 86.306 T€ entspricht. Die Kassenkredite sanken um 95.844 T€ auf 178.535 T€, während die Investitionskredite um 9.538 T€ auf 228.055 T€ anstiegen. Im Landesvergleich der zwölf kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz belegt Worms mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von 6.005,95 € den sechsten Rang. Der Durchschnitt der kreisfreien Städte im Land liegt bei 5.077,42 €.
Ein wesentlicher Bestandteil der Entwicklung im Jahr 2024 war die Übernahme von 123 Millionen Euro an Liquiditätskrediten durch das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen der Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen (PEK-RP). Der Bericht erläutert den Sachstand der Verschuldung sowie deren Ursachen und mögliche Folgen.
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Beratungsfolge
- 14.05.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 3Beschlussvorlage 2/085/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung überplanmäßigen Mitteln für die Sanierung des Bildungszentrums (BIZ))Zur Vorlage · 2/085/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2/085/24-29 wird die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für die Sanierung des Bildungszentrums (BIZ) beantragt. Der Haupt- und Finanzausschuss soll beschließen, im Finanzhaushalt 2025 für das Projekt zur Sanierung des BIZ einen Betrag von 155.000 Euro bereitzustellen. Gleichzeitig ist die Freigabe von bisher gesperrten Haushaltsmitteln in Höhe von 100.000 Euro vorgesehen, wobei über die Mittel sofort verfügt werden kann.
Die Deckung dieser Mittel soll durch geringere Auszahlungen im Projekt „Trafostation Bildungszentrum“ erfolgen. Da die Vorplanungen für dieses Vorhaben im Jahr 2025 noch nicht weit fortgeschritten sind und vorrangig planerische Tätigkeiten ausgeschrieben werden, ist eine entsprechende Umschichtung möglich.
Die Sanierung des Bildungszentrums wird als fortlaufende Maßnahme geführt. Die beantragten Mittel dienen dazu, die Erstellung einer Machbarkeitsstudie sowie einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Rahmen der Unterschwellenvergabe zeitnah zu ermöglichen. Zudem sollen die Kosten für die Durchführung von Schadstoff- und Tragwerksgutachten durch die Bereitstellung abgedeckt werden.
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- 14.05.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 4Beschlussvorlage 2/087/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für den Deckungskreis Bushaltestellen)Zur Vorlage · 2/087/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, überplanmäßige Mittel in Höhe von 180.000 Euro für den Ausbau von Bushaltestellen bereitzustellen. Damit würde das Budget für das entsprechende Projekt im Finanzhaushalt 2025 auf insgesamt 210.000 Euro erhöht. Die Deckung der Kosten soll durch weniger genutzte Mittel aus dem Projekt zur Umgestaltung des Knotenpunktes am Bildungszentrum erfolgen, da die dortigen Arbeiten in diesem Jahr nicht mehr durchgeführt werden können.
Die Maßnahme ist mit der gesetzlichen Verpflichtung verknüpft, Bushaltestellen barrierefrei zu gestalten. Im Stadtteil Heppenheim ist für die Sommerferien 2025 eine Sanierung der Fahrbahndecke in der Wormser Landstraße vorgesehen. Der Ausbau der Haltestellen soll zeitgleich mit diesen Straßenarbeiten erfolgen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Laut Fachbereich würde ein späterer Ausbau nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen zu Mehrauszahlungen führen und somit einen finanziellen Nachteil für die Stadt bedeuten. Über den Beschlussantrag wird der Stadtrat in seiner Sitzung am 28. Mai 2025 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · 10. Sitzung des Stadtrates
- 14.05.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 5Beschlussvorlage 2/090/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln für Zeitarbeitskräfte in der Kita Gibichstraße)Zur Vorlage · 2/090/24-29 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen einer Beschlussvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 158.000 Euro für die Kita Gibichstraße beantragt. Die Mittel sollen im Ergebnishaushalt 2025 für den Einsatz von Zeitarbeitskräften verwendet werden, wobei die Finanzierung durch Einsparungen bei den Personalaufwendungen erfolgen soll.
Grundlage für diesen Antrag sind personelle Engpässe in der Einrichtung, die durch unbesetzte Stellen sowie eine hohe Anzahl an Krankheitstagen verursacht werden. In der Folge wurden die Betreuungsplätze um 20 reduziert und die täglichen Öffnungszeiten um eine Stunde verkürzt. Ein Vorschlag aus dem Elternausschuss sieht den Einsatz von Zeitarbeitskräften vor, um der Situation zu begegnen.
Das geplante Vorhaben soll als Modellprojekt fungieren. Dabei sollen die Verfügbarkeit sowie die Qualität der Zeitarbeitskräfte im Bereich der Kindertagesbetreuung untersucht werden. Zudem ist eine Prüfung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses sowie der Akzeptanz der Maßnahme bei den Eltern, dem Leitungspersonal und den Mitarbeitenden vorgesehen.
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- 14.05.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 5.1Beschlussvorlage 2/088/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln für die Umsetzung des DigitalPakts 2.0)Zur Vorlage · 2/088/24-29 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Worms beantragt die Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln in Höhe von 430.000 Euro für die Umsetzung des DigitalPakts 2.0 im Haushaltsjahr 2025. Die Mittel sollen dem Bereich Wormser Immobilienmanagement (WIM) zur Durchführung von Elektroarbeiten an der Westend Realschule Plus zufließen.
Die Maßnahme ist mit einer notwendigen Brandschutzsanierung der Schule verknüpft. Um den laufenden Schulbetrieb nicht zu beeinträchtigen, sollen die Arbeiten im Rahmen des DigitalPakts zeitgleich mit der Sanierung während der Sommerferien 2025 erfolgen. Im Fokus stehen dabei infrastrukturelle Leistungen wie die Installation von Serverschränken sowie die Anbindung von Verteiler- und Anschlussdosen. Durch die Bündelung der verschiedenen Gewerke sollen Doppelbeauftragungen und damit verbundene Mehrkosten vermieden werden.
Finanziert werden die Kosten durch eine Umwidmung aus dem Projekt Neubau der Sporthalle Brucknerstraße. Aufgrund von Verzögerungen beim Bau der Sporthalle in der Carl-Villinger-Straße sind bei diesem Projekt geringere Auszahlungen zu erwarten, die nun für den DigitalPakt 2.0 eingesetzt werden sollen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits empfohlen, dem Beschlussantrag zuzustimmen. Die endgültige Entscheidung des Stadtrats wird für die Sitzung am 28. Mai 2025 erwartet.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · 10. Sitzung des Stadtrates
- 14.05.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- 6Beschlussvorlage 2/089/24-29 (Neubau Kita am Bildungszentrum (BIZ))Zur Vorlage · 2/089/24-29 · Beschlussvorlage
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In der Beschlussvorlage 2/089/24-29 wird die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 320.000 Euro für den Neubau der Kita am Bildungszentrum (BIZ) beantragt. Die Mittel sollen im Haushaltsjahr 2025 dem Bereich Wormser Immobilienmanagement zugeführt werden. Zur Deckung dieser Ausgaben wird ein Vorschlag zur Nutzung von Wenigerauszahlungen aus dem Projekt „Erweiterung Diesterweggrundschule“ vorgelegt, da dort aufgrund von Planungs- und Zeitverzögerungen in den Leistungsphasen 0 bis 3 im Jahr 2025 geringere Auszahlungen erwartet werden. Die Gesamtkosten des Projekts zur Erweiterung der Diesterweggrundschule bleiben hiervon unberührt.
Die Begründung führt verschiedene Kostenpunkte für das Projekt Kita am BIZ auf. Etwa 180.000 Euro werden für anstehende Schlussrechnungen benötigt, da die Abrechnung der bereits 2024 abgeschlossenen Arbeiten erst im Jahr 2025 erfolgt; dies stellt laut Verwaltung eine zeitliche Verschiebung der Auszahlungen dar. Für die Fertigstellung der Außenanlagen sind Nachträge in Höhe von 86.000 Euro aufgrund von Verzögerungen und Mehraufwänden vorgesehen. Zudem fallen Kosten für Kunst am Bau in Höhe von 44.000 Euro sowie Nacharbeiten an den Verdunkelungsmöglichkeiten der Schlafräume für rund 10.000 Euro an. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Antrag zuzustimmen.
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- 28.05.2025 · 10. Sitzung des Stadtrates
- 14.05.2025 · Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses