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Beschlussvorlage

Wahl einer/eines ehrenamtlichen Beigeordneten gemäß § 53 a Gemeindeordnung (GemO)

1.01/071/24-29 12.06.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Wormser Stadrat soll im Rahmen einer Beschlussvorlage die Wahl eines ehrenamtlichen Beigeordneten durchführen. Die Amtszeit der zu wählenden Person ist für den Zeitraum vom 1. September 2025 bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode 2024–2029 vorgesehen. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Worms setzt sich der Stadtvorstand aus dem Oberbürgermeister, drei hauptamtlichen und einem ehrenamtlichen Beigeordneten zusammen.

Die Wahl soll in einer öffentlichen Sitzung mittels geheimer Stimmabgabe durch Stimmzettel erfolgen. Voraussetzung für die Wählbarkeit sind unter anderem die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates, ein Wohnsitz in Deutschland sowie das Erreichen des 23. Lebensjahres am Tag der Wahl. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach dem Kommunalwahlgesetz vorliegen und die Person muss die Gewähr für das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung bieten. Bestimmte Beschäftigungsverhältnisse, etwa gegen Entgelt im Dienst der Stadt oder an der Stadt beteiligter Unternehmen, sind mit der Wählbarkeit nicht vereinbar.

Für das Wahlverfahren ist vorgesehen, dass der Vorsitzende einen Wahlvorstand aus sich selbst und mindestens zwei weiteren Ratsmitgliedern bildet. Zur Wahl eines Beigeordneten ist eine Stimmenmehrheit von mehr als der Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Die Vorlage legt zudem fest, dass nur Personen gewählt werden können, die vor der Wahl vorgeschlagen worden sind.

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