Ernennung sowie Vereidigung und Einführung der/des ehrenamtlichen Beigeordneten der Stadt Worms
✦ KI-Zusammenfassung
In der kommenden Sitzung des Stadtrates am 25. Juni 2025 wird über die Ernennung sowie die Vereidigung und Einführung eines ehrenamtlichen Beigeordneten für die Stadt Worms beraten. Der vorliegende Beschlussantrag sieht vor, dass die ab dem 1. September 2025 gewählte Person durch den Oberbürgermeister in öffentlicher Sitzung nach Aushändigung der Ernennungsurkunde vereidigt und gemäß § 54 GemO in das Amt eingeführt wird. Die Amtszeit der ernannten Person erstreckt sich bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode des Stadtrates 2024-2029.
Bezüglich der finanziellen Folgen der Maßnahme ist in der Vorlage festgehalten, dass die Personalkostenaufwendungen für den ehrenamtlichen Beigeordneten bisher nicht im Haushalt veranschlagt sind. Eine Bereitstellung dieser Mittel muss daher außerplanmäßig erfolgen. Weitere Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz werden in dem Dokument nicht ausgewiesen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Mitteilungsvorlage 1.01/072/24-29 (Ernennung sowie Vereidigung und Einführung der/des ehrenamtlichen Beigeordneten der Stadt Worms)
Beratungsfolge
- 25.06.2025kein Ergebnis hinterlegt