Hauptsatzung der Stadt Worms; Nachrichtliche Information über ausgeführte Vergaben im 2. Quartal 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms wird im Rahmen einer Mitteilungsvorlage über die im zweiten Quartal 2025 getätigten Vergaben informiert. Die Vorlage mit der Nummer 1.01/079/24-29 dient der nachträglichen Unterrichtung des Gremiums über abgeschlossene Aufträge sowie die Abwicklung von Rechtsgeschäften.
Die Grundlage für diese Information bildet § 3 Absatz 3 der Hauptsatzung der Stadt Worms. Dieser regelt, dass der Ausschuss über Vergaben informiert werden muss, sofern deren Wertgrenze von 25.000 Euro überschritten wird. Die entsprechenden Details zu den ausgeführten Vergaben des zweiten Quartals 2025 sind in den beigefügten Listen aufgeführt.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die genannten Maßnahmen keine Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz und das Stadtklima haben. Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 124 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert Mitteilungsvorlage 1.01/079/24-29 (Hauptsatzung der Stadt Worms; Nachrichtliche Information über ausgeführte Vergaben im 2. Quartal 2025)
Beratungsfolge
- 26.08.2025kein Ergebnis hinterlegt