Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Verwaltungsrates der ebwo AöR
Tagesordnung
- 1Mitteilungsvorlage 1.01/079/24-29 (Hauptsatzung der Stadt Worms; Nachrichtliche Information über ausgeführte Vergaben im 2. Quartal 2025)Zur Vorlage · 1.01/079/24-29 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms wird im Rahmen einer Mitteilungsvorlage über die im zweiten Quartal 2025 getätigten Vergaben informiert. Die Vorlage mit der Nummer 1.01/079/24-29 dient der nachträglichen Unterrichtung des Gremiums über abgeschlossene Aufträge sowie die Abwicklung von Rechtsgeschäften.
Die Grundlage für diese Information bildet § 3 Absatz 3 der Hauptsatzung der Stadt Worms. Dieser regelt, dass der Ausschuss über Vergaben informiert werden muss, sofern deren Wertgrenze von 25.000 Euro überschritten wird. Die entsprechenden Details zu den ausgeführten Vergaben des zweiten Quartals 2025 sind in den beigefügten Listen aufgeführt.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die genannten Maßnahmen keine Auswirkungen auf die demografische Entwicklung oder den Klimaschutz und das Stadtklima haben. Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 26.08.2025 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Verwaltungsrates der ebwo AöR
- 2Beschlussvorlage 2/108/24-29 (Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstiger Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO)Zur Vorlage · 2/108/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms berät am 26. August 2025 über die Annahme sowie die Vermittlung von Spenden, Schenkungen, Sponsoringleistungen und sonstigen Zuwendungen. Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2/108/24-29 regelt die Entscheidung über verschiedene Sach- und Geldleistungen, die von Privatpersonen, Unternehmen, Institutionen sowie Vereinen für festgelegte Verwendungszwecke bereitgestellt werden.
Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren ist § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO). Während die Einwerbung und Entgegennahme von Angeboten durch den Oberbürgermeister, den Bürgermeister oder die Beigeordneten erfolgt, liegt die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung beim Stadtrat beziehungsweise – bis zu einer Wertgrenze von 10.000 Euro – beim Haupt- und Finanzausschuss. Die Vorlage sieht vor, dass sämtliche für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen offengelegt werden müssen, insbesondere etwaige Beziehungsverhältnisse zwischen der Stadt Worms und den Zuwendenden sowie der jeweilige Verwendungszweck der Leistungen.
Finanziell handelt es sich bei den betreffenden Mitteln um zweckgebundene Zuweisungen, die den jeweiligen Kostenstellen zugeordnet werden. Mit der Bereitstellung dieser Mittel können eventuelle Folgekosten verbunden sein. Die Details zu den einzelnen Zuwendungen sind in den entsprechenden Anlagen der Vorlage aufgeführt.
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- 26.08.2025 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Verwaltungsrates der ebwo AöR
- 3Beschlussvorlage 2/105/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für Grundstückssicherung)Zur Vorlage · 2/105/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Stadtrat von Worms beraten über die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 60.000 Euro für das Haushaltsjahr 2025. Die Mittel sind im Bereich Grundstücke und Stadtentwicklung für die Grundstückssicherung vorgesehen.
Grundlage der Vorlage ist die Sicherung eines Grundstücks an der Kreuzung Gaustraße/Bensheimer Straße. Aufgrund von Spannungsrissen und einer Ausbauchung an einer etwa vier Meter hohen Mauer wurde der dortige Gehweg gesperrt. Zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden wurden ein Rückbau der Mauer sowie eine Böschung des Grundstücks durchgeführt. Die Arbeiten verzögerten sich durch den Fund eines Kampfmittels bei den Erdarbeiten, was zusätzliche Kosten für Sicherheitsdienste, den Kampfmittelräumdienst sowie die Entsorgung von belastetem Erdreich nach sich zog. Zudem fielen erhöhte Abrisskosten an.
Die beantragten Mittel sollen auch kleinere Maßnahmen zur Grundstückssicherung, wie Baumfällungen oder Unratbeseitigungen, abdecken. Die Deckung der Ausgaben soll durch Mehrerträge oder geringere Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2025 erfolgen; andernfalls erhöht sich der Jahresfehlbetrag entsprechend. Im Haushaltsjahr 2025 wurden bereits überplanmäßige Mittel in Höhe von 199.000 Euro für diesen Bereich bereitgestellt.
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- 03.09.2025 · 12. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 26.08.2025 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Verwaltungsrates der ebwo AöR
- 3.1Beschlussvorlage 2/109/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mittel für die K 6 - Bahnunterführung 512 Fahrweg (Worms-Herrnsheim))Zur Vorlage · 2/109/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms wird über die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die K 6 Bahnunterführung am Fahrweg zwischen Worms und Herrnsheim entscheiden. Ein vorliegender Beschlussantrag sieht eine Aufstockung des Budgets um 20.000 Euro vor, wodurch sich die Gesamtsumme für das Projekt auf 110.000 Euro erhöht.
Hintergrund der Maßnahme ist die Abrechnung der Bauarbeiten an der Eisenbahnkreuzung, welche im Spätjahr 2022 als niveaufreie Überführung neu hergestellt wurde. Laut Fachabteilung hat ein Bauunternehmen eine Schlussrechnung vorgelegt, deren Summe aufgrund einer größeren Abrechnungsmenge über den bereits vorhandenen Mitteln liegt.
Zur Deckung der zusätzlichen Kosten sollen Mittel aus dem Projekt „Umrüstung Verkehrsrechner“ verwendet werden. Da bei diesem Vorhaben eine günstigere Variante beschafft werden konnte, stehen entsprechende Einsparungen zur Verfügung. Über die Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel kann laut Antrag sofort verfügt werden.
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- 26.08.2025 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Verwaltungsrates der ebwo AöR
- 3.2Beschlussvorlage 2/110/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Ringanalge - Willy-Brandt-Ring / Sanierung Hanns-Thierolf-Anlage in Verbindung mit "Luginsland-Platz")Zur Vorlage · 2/110/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 160.000 Euro für die Sanierung der Hanns-Thierolf-Anlage am Willy-Brandt-Ring beschlossen. Die Mittel sollen im Haushaltsjahr 202setzung zur Instandsetzung der Ringanlage verwendet werden.
Grundlage der Maßnahme ist die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit an einer Sandsteinmauer entlang der Straße „Am Andreastor“. Da Teile der Mauer sowie die Mauerabdeckung und Torpfeiler nicht mehr verkehrssicher sind, umfasst das Vorhaben die Instandsetzung der Mauer, den Rückbau eines bestehenden Zauns sowie die Schaffung einer notwendigen Wendefläche für die Bewirtschaftung des angrenzenden Weinbergs. Ergänzend sollen ein neues Geländer sowie ein mit Cortenstahl eingefasstes Hochbeet installiert werden.
Die Finanzierung erfolgt durch Mittel aus dem Projekt „Ausbau Gutenbergstraße“, da es dort aufgrund von Personalengpässen bei der Ausschreibung zu Verzögerungen und somit zu geringeren Auszahlungen kam. Die Kosten für die Erweiterung der Planung und Ausführung belaufen sich auf rund 120.000 Euro, ergänzt um gestiegene Baukosten in Höhe von 40.000 Euro. Eine Umsetzung im Rahmen des laufenden Projekts soll die Kosten für die Baustelleneinrichtung gegenüber einer späteren Einzelmaßnahme reduzieren.
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- 26.08.2025 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Verwaltungsrates der ebwo AöR
- 4Beschlussvorlage 2/101/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln für mobile Asylunterkünfte (Container) für das Motorpool-Gelände)Zur Vorlage · 2/101/24-29 · Beschlussvorlage
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Der Haupt- und Finanzausschuss hat der Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 110.000 Euro für mobile Asylunterkünfte auf dem Motorpool-Gelände zugestimmt. Die Mittel sind im Haushaltsjahr 2025 für den Bereich des Wormser Immobilienmanagements vorgesehen.
Die Maßnahmen umfassen die Erweiterung der Außenbeleuchtung sowie die Anpassung der Blitzschutzanlage an gesetzliche Vorgaben. Zudem sind Erd- und Betonarbeiten, Kampfmittelsondierungen sowie die Hinzunahme eines externen Planers vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt durch Mittel aus dem Projekt Neubau Werkstattgebäude Friedhof Hochheimer Höhe. Da für dieses Vorhaben noch auf den Bewilligungsbescheid einer Landesförderung gewartet wird, können dort derzeit nur förderunschädliche Maßnahmen durchgeführt werden, was die Deckung der Kosten ermöglicht.
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- 26.08.2025 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Verwaltungsrates der ebwo AöR
- 5Beschlussvorlage 2/107/24-29 (Haushaltswirtschaft; Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln für die Planung von städtischen Projekteinheiten auf dem Salamander-Quartier)Zur Vorlage · 2/107/24-29 · Beschlussvorlage
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Für die Entwicklung des Salamander-Quartiers in Worms ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von vier Millionen Euro vorgesehen. Laut der Beschlussvorlage 2/107/24-29 sollen diese Mittel im Ergebnishaushalt 2025 der Kostenstelle des Wormser Immobilienmanagements zugeführt werden, um die ebwo AöR zu entschädigen.
Grund für den Antrag ist eine Anpassung der bisherigen Vereinbarungen zur Nutzung des Geländes. Während ursprünglich die Planung und Errichtung von Verwaltungsgebäuden für die Stadtverwaltung durch die ebwo AöR vorgesehen war, wurde durch einen Beschluss des Stadtrates vom 28. Mai 2025 die Nutzung des Grundstücks geändert. Das Gelände soll künftig als Werksgelände für die ebwo AöR sowie als Standort für die Hauptfeuerwache entwickelt werden; weitere städtische Projekteinheiten entfallen.
Durch diese Änderung entfällt eine zukünftige Mietbasis, die zur Gegenfinanzierung der Kosten dienen sollte. Infolgedessen entstehen der ebwo AöR Kosten durch bereits angefallene Planungs- und Personalkosten, die nun durch die Stadt Worms ausgeglichen werden sollen. Für die Bereitstellung der Mittel liegt kein Deckungsvorschlag vor. Sofern keine zusätzlichen Erträge oder Einsparungen erzielt werden, wird sich das Jahresergebnis entsprechend verringern.
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- 03.09.2025 · 12. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 26.08.2025 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Verwaltungsrates der ebwo AöR
- 6Mitteilungsvorlage 2/106/24-29 (Unterrichtung über den Haushaltsvollzug zum 30.06.2025)Zur Vorlage · 2/106/24-29 · Mitteilungsvorlage
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Die Stadtverwaltung Worms hat eine Mitteilungsvorlage zum Stand des Haushaltsvollzugs zum 30. Juni 2025 vorgelegt. Nach dem ersten Berichtswesen des laufenden Jahres wird erwartet, dass sich der im Haushaltsplan 2025 veranschlagte Jahresfehlbetrag von 55,3 Millionen Euro leicht auf rund 53,9 Millionen Euro reduziert. Diese prognostizierte Verbesserung um etwa 1,4 Millionen Euro resultiert aus verschiedenen Planabweichungen. Zu den wesentlichen Veränderungen gehören unter anderem geringere Gewerbesteuererträge in Höhe von 5,7 Millionen Euro sowie ein Rückgang der Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um 1,7 Millionen Euro. Demgegenüber stehen gestiegene Personal- und Versorgungsaufwendungen von etwa 1,9 Millionen Euro.
Im Bereich des Finanzhaushalts zeigt sich eine Verbesserung beim Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit. Dieser soll sich von ursprünglich geplanten 59,3 Millionen Euro auf voraussichtlich 48,8 Millionen Euro verringern, was einer Verbesserung von rund 10,5 Millionen Euro entspricht. Trotz dieser Entwicklungen wird ein Haushaltsausgleich im Jahr 2025 nicht erreicht werden können. Zur Begrenzung des Fehlbetrags besteht in beeinflussbaren Bereichen derzeit eine Mittelsperre von 20 Prozent. Für die Finanzierung stehen die genehmigten Investitionskreditermächtigungen aus den Jahren 2024 und 2025 zur Verfügung. Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Stadtrat werden über diesen Stand informiert.
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- 03.09.2025 · 12. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 26.08.2025 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Verwaltungsrates der ebwo AöR
- 7Beschlussvorlage 3.2/010/24-29 (Errichtung eines betreuten Taubenschlags im Park & Ride-Parkhaus am Hauptbahnhof Worms - Abschluss Mietvertrag und Bereitstellung der Investitionsmittel)Zur Vorlage · 3.2/010/24-29 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss wird über die Einrichtung eines betreuten Taubenschlags im Park & Ride-Parkhaus am Wormser Hauptbahnhof beraten. Ziel der Maßnahme ist eine nachhaltige Reduzierung der Stadttaubenpopulation sowie ein tierschutzgerechter Umgang mit den Tieren. Das geplante Konzept basiert auf dem sogenannten „Augsburger Modell“, bei dem die Eier der Tauben regelmäßig gegen Attrappen ausgetauscht werden, während gleichzeitig eine artgerechte Versorgung sichergestellt wird.
Die Vorlage sieht den Abschluss eines Mietvertrags mit der Parkhausbetriebs GmbH Worms vor, um drei Stellplätze für eine monatliche Gebühr von 70 Euro zu nutzen. Zudem soll ein Betreibervertrag mit dem Arbeitskreis Stadttaube e.V. geschlossen werden. Für die Realisierung des Projekts sind Investitionskosten in Höhe von 34.966,50 Euro vorgesehen, wobei die Finanzierung über die entsprechenden Kostenstellen für den Taubenschutz sichergestellt ist. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Errichtung des Taubenschlags umzusetzen.
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Beratungsfolge
- 26.08.2025 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Verwaltungsrates der ebwo AöR
- 8Beschlussvorlage 6/061/24-29 (Verlängerungsangebot für das bestehende Fahrradvermietsystem der VRN GmbH für den Zeitraum 01.01.2026 - 28.02.2027 & Fortführung des Fahrradvermietsystems als VRNrad ab 01.03.2027)Zur Vorlage · 6/061/24-29 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Worms hat eine Beschlussvorlage zur Fortführung des regionalen Fahrradvermietsystems vorgelegt. Der Antrag umfasst zunächst eine Verlängerung des bestehenden Angebots von VRNnextbike für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 28. Februar 2027 zu den derzeit geltenden Konditionen. Die Kosten für diese Übergangsphase werden auf insgesamt rund 82.145 Euro geschätzt und beinhalten einen Ausbau des Netzes um fünf Stationen sowie 20 zusätzliche Fahrräder.
Darüber hinaus wird die Entscheidung beantragt, das System ab dem 1. März 2027 im Rahmen einer Neuausschreibung des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN) als sogenannte Basiskommune weiterzuführen. Mit dieser Zusage verpflichtet sich die Stadt Worms zur Bereitstellung eines Finanzierungsanteils für eine Laufzeit von mindestens acht Jahren, bis zum Februar 2035. Für den künftigen Betrieb unter dem Namen „VRNrad“ wird ein jährliches Budget von etwa 80.000 Euro veranschlagt. Zusätzlich sind einmalige Kosten in Höhe von rund 10.000 Euro für die Beschilderung der Stationen im Jahr 2027 vorgesehen. Das künftige System soll durch eine tiefere Integration in den VRN-Tarif und ein erweitertes Angebot an Fahrzeugen, wie etwa Pedelecs oder E-Lastenräder, die Mobilität im Stadtgebiet unterstützen.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 03.09.2025 · 12. Sitzung des Stadtrates mit Einwohnerfragestunde
- 26.08.2025 · Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Verwaltungsrates der ebwo AöR